Vollzug des Bayrischen Psychisch-Kranken-Hilfegesetzes
Gefahrenabwehr in psychischen Ausnahmesituationen (BayPsychKHG)
Wer in einer psychischen Ausnahmesituation oder aufgrund einer psychischen Störung insbesondere Erkrankung,
sich selbst oder andere, Rechtsgüter anderer oder der Allgemeinheit erheblich gefährdet und dies nicht erkennen kann oder will (fehlende Einsichts- und Steuerungsfähigkeit), kann zur Gefahrenabwehr ohne oder gegen seinen Willen sofort vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden.
Haben Sie Kenntnis davon, dass sich eine Person in einer solchen Situation befindet oder befinden Sie sich selbst in einer derartigen Ausnahmesituation, schildern Sie die Situation der Polizei oder der Unterbringungsbehörde. Die Punkte, die dabei von Bedeutung sind entnehmen Sie folgendem Vordruck
Vordruck_Anregung_Unterbringung.pdf. Diesen übermitteln Sie ggf. ausgefüllt an uns.
Die Unterbringungsbehörde wird tätig, soweit die Gefahrensituation nicht durch weniger einschneidende Mittel abgewendet werden kann. Vorrangig kommen die Hilfsangebote der unterschiedlichen Träger, Psychosozialer_Wegweiser.pdf die Hinzuziehung einer ggf. vorhandenen gesetzlichen Vertretung oder des Krisendienstes in Frage.
Krisendienst Psychiatrie Oberbayern
Tel. +49 (0) 800 655 3000
(kostenfrei) täglich 0:00 - 24:00 Uhr
Für Informationen, wenden Sie sich an
Tel.-Nr.: 08821 / 751 - 341 (Frau Krüger) oder 08821 / 751 - 325 (Frau Wörle)
E-Mail: bettina.krüger@lra-gap.de

