Gesundheitsamt
Der öffentliche Gesundheitsdienst stellt neben der ambulanten und stationären Versorgung die dritte Säule im Gesundheitswesen dar. Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip übernimmt der Staat nur die Aufgaben, die andere nicht leisten können oder zu denen er verpflichtet ist.
Das Aufgabenspektrum des Gesundheitsamtes umfasst im wesentlichen die Bereiche Gesundheitsförderung, Infektionsschutz, Umwelthygiene, amtsärztlicher Gutachtensdienst, Kinder- und Jugendgesundheitspflege, Aufsicht über die Heilberufe und die Gesundheitsberichterstattung.
Im Rahmen der Gesundheitsförderung gibt es Beratungsangebote für Schwangere, Mütter, Menschen mit Behinderung und Suchtkranke. Darüber hinaus finden Präventionsveranstaltungen zu gesundheitsrelevanten Themen statt. Außerdem können sich die Bürger über die im Landkreis vorhandenen Selbsthilfegruppen und andere Hilfsangebote informieren.
Zum Infektionsschutz gehört die hygienische Überwachung aller Einrichtungen, die für die Bevölkerung relevant sind, also Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, Altenheime, Kindergärten, Schulen und Campingplätze. Aus der Erkenntnis heraus, dass Krankheiten auch aus verunreinigten Trink- und Badewasser resultieren können, werden kontinuierlich alle 175 Trinkwasserversorgungen im Landkreis, darunter 22 gemeindliche, 75 Berghütten sowie sämtliche Warmwassergroßanlagen (auf Legionellen), 13 Badeseen (mit 18 sogenannten EU-Badestellen) sowie 75 Schwimmbäder entsprechend überwacht, auch durch eigene Ortsbesichtigungen und Probenahmen. Über die eingehenden Meldungen wird laufend das Infektionsgeschehen im Landkreis überwacht und gegebenenfalls Ermittlungen und Maßnahmen zur Verhinderung oder Bekämpfung von Krankheitsausbrüchen durchgeführt. Personal im Lebensmittelbereich wird über die notwendigen Hygieneregeln belehrt.
Im Rahmen der anonymen Aidsberatung ließen sich seit Beginn der Krankheit über 3.000 Bürger testen. Kontrollen der Impfbücher in den Schulen und Aufrufe in den Medien tragen zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten bei.
In der Umwelthygiene sind eventuelle Gefahren für die menschliche Gesundheit, z.B. durch Altlasten zu beurteilen.
Schulanfänger werden auf ihre Schulfähigkeit einschließlich Seh-, Hör- und Sprachtest untersucht.
Die Gesundheitsberichterstattung unterstützt politische Entscheidungen nach dem Motto „Daten für Taten“.
Entsprechend den Haupt-Aufgabengruppen ist das Gesundheitsamt als Abteilung 6 des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen in die vier Sachgebiete 61 (Gesundheitsförderung), 62 (Hygiene), 63 (Gutachten) und 64 (Kinder- und Jugendgesundheit) untergliedert.
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Kontakt
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Gesundheitsamt
Blumenstraße 1
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel.: 08821 / 751-500
Fax: 08821 / 751-8406
E-Mail: gesundheitsamt@lra-gap.de
Allgemeine Informationen zum Gesundheitsamt:
- Informationen zum Öffentlichen Gesundheitsdienst Bayern
- Geschichte des Gesundheitsamtes Garmisch-Partenkirchen