Apotheken
Wir sind zuständig für die Erteilung von Apothekenbetriebserlaubnissen, Erlaubnissen zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel, sowie die Genehmigung von Heimversorgungsverträgen. Darüber hinaus obliegt uns die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken. Fachlich bedienen wir uns zur Erledigung dieser Aufgaben dem von der Regierung von Oberbayern bestellten Pharmazierat.
Apothekenbetriebserlaubnis
Wer eine Apotheke betreiben will, bedarf einer Betriebserlaubnis. Weitere Informationen, sowie eine Auflistung der erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie unter Apotheke; Beantragung der Betriebserlaubnis - BayernPortal
Versandhandelserlaubnis
Für das in Verkehr bringen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Wege des Versandhandels ist eine Erlaubnis erforderlich. Weitere Informationen, sowie eine Auflistung der erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie unter Apothekenpflichtige Arzneimittel; Beantragung einer Erlaubnis für den Versand - BayernPortal
Heimversorgungsverträge
Verträge zwischen dem Betreiber einer öffentlichen Apotheke und dem Träger eines Heimes über die Versorgung von Heimbewohnern mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten bedürfen zur Rechtswirksamkeit nach § 12a des Apothekengesetzes der Genehmigung.
Wir bitten die Genehmigung mit einem formlosen Antrag unter Vorlage des von beiden Vertragsparteien unterschriebenen Vertrags (PDF-Scan des Original-Vertrags genügt) zu beantragen.
Apothekenüberwachung
Eine Überprüfung der öffentlichen Apotheken erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Bei der Besichtigung überprüft der ehrenamtliche Pharmazierat, ob die Apotheke insbesondere nach den Vorschriften über das Apothekenwesen, den Verkehr mit Arzneimitteln und den Verkehr mit gefährlichen Stoffen ordnungsgemäß betrieben wird und ob die Bestimmungen über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens beachtet werden.
Werden Verstöße festgestellt, obliegt uns der Erlass von Anordnungen zum Schutz der Verbraucher sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
Pharmazierat
Pharmazierat für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist:
Pharmazierat Christoph Gonschorek
Tegernseer Straße 1
83607 Holzkirchen
Tel.-Nr.: 08024 / 92727
E-Mail: chr.gonschorek@apotheke-holzkirchen.de
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Apotheke; Beantragung der Betriebserlaubnis - BayernPortal
oder unter:
Tel.-Nr.: 08821 / 751 – 323 (Herr Hopfensperger)
E-Mail: gewerbeamt@lra-gap.de

