Private Krankenanstalten
Zum Betreiben von Privatkranken-, Privatentbindungsanstalten und Privatnervenkliniken bedarf der Betreiber einer kostenpflichtigen Genehmigung. Sie darf nur beim Vorliegen gesetzlich festgelegter Voraussetzungen versagt werden. Versagungsgründe sind insbesondere die fehlende Zuverlässigkeit des Betreibers, eine nicht ausreichende medizinische oder pflegerische Versorgung der Patienten, bauliche oder technische Mängel bezüglich gesundheitspolizeilicher Anforderungen und Nachteile bzw. Gefahren für Mitbewohner oder Nachbarn.
Die Erlaubnis ist an eine bestimmte (natürliche oder juristische) Person und an bestimmte Räume gebunden.
Es ist ein formloser schriftlicher oder elektronischer Antrag erforderlich.
Eine Übersicht der Angaben und Unterlagen, die mit dem Antrag einzureichen sind, finden Sie unter Privatkrankenanstalten; Beantragung einer Konzession - BayernPortal
Für Informationen, wenden Sie sich an
Tel.-Nr.: 08821 / 751 - 325 (Frau Wörle)
E-Mail: gewerbeamt@lra-gap.de

