Tiertransporte
Wenn Sie Transporte von Wirbeltieren im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchführen möchten, bedarf dies einer Zulassung.
Es wird in zwei Zulassungen unterschieden:
- Zulassung für Transporte mit einer Dauer von maximal 8 Stunden (Typ I)
- Zulassung für Transporte mit einer Dauer über 8 Stunden (Typ II)
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Typ I
Antrag Zulassung Transportunternehmer TYP 1 | Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Typ II
Antrag Zulassung Transportunternehmer TYP 2 | Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Tel.-Nr.: 08821 / 751 - 429 (Herr Biebel)
E-Mail: gewerbeamt@lra-gap.de

