Landkreis
Landkreis im Portrait
Der Landkreis in Zahlen
Fläche: 1.012 km² (101.223 ha)
Siedlungs-/Verkehrsfläche: 5.448 ha (5,4 %)
Landwirtschaftsfläche: 19.517 ha (19,3 %)
Waldfläche: 51.140 ha (50,5 %)
Wasserfläche: 2.448 ha (2,4 %)
Landschaftsschutzgebiete: 8
Naturschutzgebiete: 16
Bevölkerung: 89.163
Bevölkerungsdichte: 87,2 Einwohner/km²
Gemeinden: 22
Kliniken: 10
Allgemeinbildende Schulen und Wirtschaftsschulen: 39
Berufliche Schulen: 13
Gästeübernachtungen: 5 Mio.
Haushalt des Landkreises Garmisch-Partenkirchen für das Jahr 2022:
Haushalt Landkreis Garmisch-Partenkirchen 2022
Geographische Lage
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen liegt im Süden der Metropolregion München. Von der bayerischen Landeshauptstadt kommend, ist schon weithin die Silhouette des Wettersteingebirges sichtbar, dominiert von Deutschlands höchstem Gipfel, der Zugspitze (2.962 m ü. NN). Geografisch gliedert sich der Landkreis in die vier Gebiete: Staffelseegebiet, Loisachtal, Ammertal und Oberes Isartal.
Den Norden des Landkreises prägt das Staffelseegebiet, auch Blaues Land genannt. Es besteht aus dem Staffelsee, dem Riegsee und Froschhauser See sowie dem Murnauer Moos, Mitteleuropas größtem zusammenhängendem Moorgebiet. Das Zentrum des Blauen Landes bildet der Markt Murnau am Staffelsee.
Vom Blauen Land nach Süden hin erstreckt sich das Loisachtal, flankiert vom Ammer- und Estergebirge. Auf dessen Hälfte, in Oberau, ist das Loisachtal über den Gebirgspass Ettaler Sattel (869 m ü. NN) mit dem Ammertal verbunden. Von Ettal aus, mit seinem bekannten Kloster, verläuft das Ammertal in nordwestliche Richtung über den Passionsspielort Oberammergau bis nach Bad Bayersoien. Im Ammergebirge, dem mit 28.877 ha größten landseitigen Naturschutzgebiet in Deutschland, liegt Schloss Linderhof, eines der Königsschlösser Ludwigs II. Im Juli 2017 wurde in diesem Gebiet der Naturpark Ammergauer Alpen eingerichtet. Der Naturpark umfasst mit 22.738 ha einen Großteil des Naturschutzgebietes Ammergebirge und zeichnet sich durch insgesamt fünf Landschaften aus: Gebirgs-, Wildfluss-, Moor-, Wiesen- und Waldlandschaft.
Der Kreisort Markt Garmisch-Partenkirchen liegt in einem weiten Talkessel im Süden des Landkreises, umgeben vom Ammer-, Ester- und Wettersteingebirge. Durchflossen wird Garmisch-Partenkirchen von der Loisach und Partnach. Bevor die Partnach im Ortsteil Garmisch in Loisach fließt, hat sie sich ihren Weg durch eine wildromantische Klamm gebahnt.
Im Südosten des Landkreises verläuft das Obere Isartal mit dem Geigenbauerort Markt Mittenwald und den Gemeinden Krün und Wallgau. Geprägt ist die Landschaft von der Isar, den einmaligen Buckelwiesen und dem Karwendelgebirge. Das Karwendel- und Wettersteingebirge bildet im Süden des Landkreises die Grenze zum österreichischen Bundesland Tirol.
Märkte und Gemeinden
Zum Landkreis Garmisch-Partenkirchen gehören insgesamt 22 Gemeinden von denen drei die Bezeichnung „Markt“ führen: Garmisch-Partenkirchen, Murnau und Mittenwald. Die drei Märkte sind, gemessen an der Einwohnerzahl, die größten Orte im Landkreis. Die Erhebung zum „Markt“ hat einen besonderen kommunalpolitischen Stellenwert. Mit der Verleihung dieser Bezeichnung wird die bauliche, infrastrukturelle und wirtschaftliche Entwicklung eines Ortes gewürdigt.
Natur und Kultur
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist geprägt von Natur und Kultur. Wohin das Auge blickt: Kunst, kulturelle Vielfalt und ein voller Veranstaltungskalender: ob traditionelles Brauchtum, Kleinkunst mit Klasse, Festivals mit internationalem Flair oder die weltberühmten Sportwettbewerbe – für alle wird etwas geboten.
In der abwechslungsreichen Landschaft ist eine vielfältige, lebendige Kultur anzutreffen. Im Oberen Isartal liegt der Geigenbauer-Ort Mittenwald. In Garmisch-Partenkirchen hat Richard Strauss gelebt und komponiert. Dort kann man sich im Richard-Strauss-Institut über das Leben und Werk des berühmten Komponisten informieren. Und alljährlich im Sommer findet auch das Richard-Strauss-Festival statt. Zwischen Mittenwald und Garmisch-Partenkirchen liegt Schloss Elmau, Ausrichtungsort des G7-Gipfels 2015, und ein Begriff für Kulturfreunde. Weltbekannt sind auch die Oberammergauer Passionsspiele, das Kloster Ettal und das Schloss Linderhof, eines der Schlösser des Bayerischen Königs Ludwig II. Im Staffelseegebiet, dem Blauen Land, mit dem Markt Murnau im Mittelpunkt, sind es die Maler der Künstlervereinigung „Blauer Reiter" mit Gabriele Münter und Wassily Kandinsky, aber auch der Schriftsteller Ödön von Horváth, die das Kulturleben dieser Region bis heute prägen.
Hervorragende Beispiele einer gewachsenen Kultur sind die zahlreichen Kirchen und Kapellen, ebenso das traditionelle, christlich geprägte Brauchtum, das sich besonders eindruckvoll bei zahlreichen Festen und Veranstaltungen zeigt. Sichtbar wird die Kultur auch in der reichen Museumslandschaft. Sie umfasst bekannte Häuser wie das Museum Werdenfels in Garmisch-Partenkirchen, das Oberammergau Museum, das Mittenwalder Geigenbau-Museum, das Münter-Haus und das Schlossmuseum in Murnau sowie das Freilichtmuseum des Bezirks Oberbayern auf der Glentleiten bei Großweil, ebenso wie die kleinen, feinen Sammlungen der Gemeinden. Darüber hinaus gibt es eine sehr aktive und lebendige Kunstszene mit dem Künstlerbund Garmisch-Partenkirchen, den Werdenfelser Künstlern sowie in Murnau mit dem Kunstverein „Die Tür" und der Künstlervereinigung „Tusculum".
Das alles wäre aber undenkbar ohne unsere weitgehend intakte Natur sowie die von Landwirten in jahrhundertealter Tradition geschaffene und gepflegte Kulturlandschaft. Unser Landkreis ist gentechnikfreie Region und über die Hälfte der Landkreisfläche steht und Natur- oder Landschaftsschutz; darunter die Buckelwiesen bei Mittenwald, das Murnauer Moos als größte Moorlandschaft Mitteleuropas und das Ammergebirge als größtes landseitiges Naturschutzgebiet Deutschlands. Seine voralpinen Wiesen- und Moorlandschaften zählen zu den „herausragendsten" Landschaften dieser Art, weshalb sich der Landkreis auch für die UNESCO-Weltkulturerbeliste bewirbt.
Tourismus und Sport
Der Tourismus ist nach wie vor sehr wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung im Landkreis. Mit 5 Mio. Gästeübernachtungen im Jahr 2019 belegt der Landkreis einen Spitzenplatz unter den Erholungslandschaften in Deutschland. Die Grundlage dafür bildet die kulturelle Vielfalt sowie die wundervolle Natur- und Kulturlandschaft mit ihren blauen Seen, weiten Moore, einmaligen Buckelwiesen, hohen Bergen und dichten Bergwäldern. Neben Erholung und Inspiration bietet unsere Landschaft auch jede Menge Möglichkeiten für sportliche Betätigung.
Im Winter gibt es neben Deutschlands einzigem Gletscherskigebiet auf der Zugspitze ein reichhaltiges Angebot an Abfahrten für jeden Geschmack. Und für Langläufer stehen gut präparierte Loipen zur Verfügung. Wanderer können sich auf geräumte Wege durch die verschneite Landschaft in allen Höhenlagen freuen. Daneben werden viele andere Wintersportarten wie Eislaufen, Eisstockschießen, Skitouren, Curling usw. angeboten.
Auch der Sommer hat viele schöne Seiten, z. B. 21 Badeseen, wovon der Eibsee (ca. 1.000 m ü. NN) der höchste und der Staffelsee der größte und wärmste ist. Für Radfahrer reicht die Palette von der anspruchsvollen Mountainbike-Tour bis zur gemütlichen Radwanderung. Außerdem kann man fast jedem sonst denkbaren Freizeitvergnügen wie z. B. Rafting, Gleitschirm- und Segelfliegen, Surfen, Reiten, Kajakfahren, Klettern usw. nachgehen.
Für beide Jahreszeiten bieten sich eine Reihe von Hallenbädern an, z. B. das Erlebnisbad Wellenberg Oberammergau, das Alpspitz-Wellenbad Garmisch-Partenkirchen oder das Zugspitzbad Grainau. Aufgrund der natürlichen Gegebenheiten ist das Angebot an Liften und Bergbahnen besonders breit, darunter eine Zahnradbahn und moderne Kabinenbahn auf die Zugspitze.
Gesundheit
Der Gesundheitsbereich ist im Landkreis Garmisch-Partenkirchen besonders stark. Im Jahr 2012 erhielt der Landkreis durch das Bayerische Gesundheitsministerium das Qualitätssiegel Gesundheitsregion Bayern – als erster Landkreis in Oberbayern. Seit 2015 ist der Landkreis GesundheitsregionPlus. Mit diesen Qualitätssiegeln wurde die hervorragende Gesundheitsinfrastruktur ausgezeichnet. Der Gesundheitsbereich ist für den Landkreis ein starker Wirtschaftsfaktor, denn ein Viertel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeitet im Gesundheits- und Sozialwesen. Allein in der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Murnau (führend in der Unfallchirurgie) und im Klinikum Garmisch-Partenkirchen (führend bei künstlichen Hüft- und Kniegelenken) sind rund 4.300 Menschen beschäftigt. Damit zählen sie zu den größten Arbeitgebern im bayerischen Oberland. Da diese beiden Kliniken eng miteinander kooperieren, können sie ihre Stärken weiter ausbauen. Der Bereich Wellness und Erholung hat ebenso einen hohen Stellenwert. So sind im Landkreis 16 Gemeinden als Erholungsort, Luftkurort, Heilklimatischer Kurort oder Heilbad staatlich anerkannt.
Wirtschaft
Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen fühlen sich nicht nur Tourismus- und Gesundheitsbetriebe wohl, sondern auch Handwerksbetriebe aus allen Branchen sowie hoch spezialisierte Technologieunternehmen, vor allem in den Kompetenzfeldern Automotive, Maschinenbau, Mechatronik & Messtechnik, Medizintechnik, Holz-, Kunststoff- und Metallverarbeitung sowie Energie- und Umwelttechnik. Ihre Innovation wird begünstigt durch Kooperationsmöglichkeiten mit den exzellenten Forschungseinrichtungen in der Umgebung. Nach dem Motto „Freiraum für kreative Köpfe" bietet der Landkreis insbesondere Unternehmensgründern, die etwas aufbauen und bewegen wollen, den Chancen zur Entfaltung. Die Startbedingungen zwischen Zugspitze und Staffelsee sind optimal, um Beruf und Familie miteinander vereinbaren zu können, auch dank einer herausragenden sozialen Infrastruktur.
Verkehrsanbindung
Der Landkreis ist mit der Autobahn A95 sowie mit den Bundesstraßen B2, B11 (München–Innsbruck–Brenner) und B23 (Augsburg–Fernpass) gut an das weitverzweigte deutsche Autobahn- und Bundesstraßennetz angeschlossen. Von unserem Landkreis sind Österreich und Italien, zwei der wichtigsten Absatzmärkte Bayerns, auch nur einen „Katzensprung" entfernt und somit schnell erreichbar. Für die Zukunft setzt der Landkreis weiterhin alles daran, die Verkehrsanbindung und vor allem die Verkehrsführung zu verbessern. Wichtige Verkehrsinfrastrukturprojekte sind der seit Mai 2022 für den Verkehr freigegeben Tunnel Oberau mit einer Länge von rund 3 km sowie der momentan noch im Bau befindliche Kramertunnel mit einer Länge von 5,6 km, zur Verkehrsentlastung des Ortsteils Garmisch. In Planung befindet sich zurzeit noch der 4,9 km lange Wanktunnel zur Entlastung des Ortsteils Partenkirchen.
Von großer Bedeutung ist ebenso die Verkehrsanbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Im Stundentakt verkehren Regionalbahnen zwischen München und Garmisch-Partenkirchen. Regionalexpresszüge verkürzen die Bahnfahrt zwischen München und Garmisch-Partenkirchen sogar auf 70 Minuten. Weiterführend sind von Garmisch-Partenkirchen Innsbruck und Reutte in Tirol bequem mit der Bahn erreichbar. An Wochenenden ist Garmisch-Partenkirchen zudem an das ICE-Netz der Deutschen Bahn angebunden.
Nicht zu vergessen, die Nähe zum Flughafen München „Franz-Josef Strauß" (120 km von Garmisch-Partenkirchen, Fahrzeit ca. 1,5 Stunden), der Flughafen Innsbruck (60 km von Garmisch-Partenkirchen, Fahrzeit ca. 1 Stunde).
Bildung
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen besitzt eine starke Bildungslandschaft und ist seit Mai 2015 Bildungsregion in Bayern. Von Kindertageseinrichtungen, Grund- und Mittelschulen bis hin zu weiterführenden und berufsbildenden Schulen sind im Landkreis alle Schultypen zu finden. Hinzu kommen weitere Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen, Musikschulen sowie eine Akademie für Alm-, Land- und Waldwirtschaft.
Weit über hundert Organisationen und Initiativen gestalten die Bildungslandschaft im Landkreis. Neben den Kindertageseinrichtungen und vielfältigen Schultypen gibt es im Landkreis aber auch alle Formen außerschulischer Jugendarbeit. Sie tragen vielfältig, individuell und ganzheitlich zur Entwicklung der Kinder und Jugendlichen bei. Die Wohlfahrtsverbände bieten fundierte präventive Angebote und begleiten Menschen durch verschiedene Lebensphasen. Die Wirtschaftsverbände und Kammern haben Aus- und Weiterbildung im Blick. Unverzichtbar ist auch die musische, kulturelle und sportliche Bildung, die oft ehrenamtlich in den über 500 Vereinen geschieht. Museen und Büchereien sind weitere wichtige Orte der Bildung.
EU-Förderung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen gehört der Region Oberland an, zusammen mit den Landkreisen Weilheim-Schongau, Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach. Er ist darüber hinaus Mitglied der Euregio Zugspitze-Wetterstein-Karwendel (ZWK), zu der auch die Tiroler Grenzregionen Seefelder Plateau und Außerfern gehören. Ziel der Euregio ist es, die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Vereinen, Organisationen und Institutionen in der Region zu stärken und einen Beitrag dafür zu leisten, das grenzbedingte Hemmnisse abgebaut werden. Die Euregio versteht sich in erster Linie als Service- und Beratungsstelle für grenzübergreifende Projekte. Mit EU-Fördergeldern wurden in der Förderperiode Österreich-Bayern 2014-2020 mit Unterstützung er Euregio ZWK Geschäftsstelle und der Regionalentwicklung Außerfern fünf Großprojekte und 14 Kleinprojekte mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen von ca. 4,5 Mio. Euro umgesetzt. Eine große Erfolgsgeschichte im Landkreis ist auch das EU-Förderprogramm LEADER. Geschaffen wurde LEADER durch die Europäische Union zur Entwicklung des ländlichen Raums. Seit 2015 ist der Landkreis eine sogenannte LEADER-Region und es konnten seitdem Projekte mit insgesamt rund 1,8 Mio. Euro bezuschusst werden, bei einem Projektvolumen von insgesamt ca. 4,6 Mio. Euro.
Aufgaben des Landkreises
Der Landkreis und seine Aufgaben
Jeder Bürger kennt seinen Landkreis und fühlt sich dort daheim. Dennoch fragen sich viele Bürger, welche Aufgaben ein Landkreis überhaupt hat. Schon allein die Doppelfunktion des Landratsamtes ist nicht jedem gleich verständlich. So ist das Landratsamt Behörde der kommunalen Gebietskörperschaft Landkreis Garmisch-Partenkirchen und zugleich untere Verwaltungsbehörde des Freistaates Bayern.
Im Folgenden möchten wir Licht ins Dunkel bringen und die Aufgaben des Landkreises erklären.
Zunächst ist es wichtig, die Gebietsabgrenzungen im kommunalen Bereich zu kennen. Hier gibt es im Freistaat Bayern drei Ebenen:
- Kreisangehörige Gemeinden einschließlich der Verwaltungsgemeinschaften
- Landkreise und kreisfreie Städte
- Bezirke
Im direkten Zusammenhang mit diesen Gebietsabgrenzungen sind die Aufgaben und Zuständigkeiten der kommunalen Gebietskörperschaften zu sehen. Gesetzlich geregelt sind diese in der Gemeindeordnung, in der Landkreisordnung und in der Bezirksordnung. Maßstab für den Gesetzgeber ist es, die Aufgaben der jeweiligen Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und Verwaltungskraft sowie darüber hinaus unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit sinnvoll und damit möglichst bürgernah anzusiedeln. So steht in Artikel 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern: „Die Landkreise sind Gebietskörperschaften mit dem Recht, überörtliche Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Kreisgebiet nicht hinausgeht, im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Ihr Gebiet bildet zugleich den Bereich der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde.“
Im Freistaat Bayern sind die Landkreise demnach für folgende vier Aufgabenbereiche zuständig:
- Ergänzungs- und Ausgleichsfunktionen für die Gemeinden
- Freiwillige Leistungen und Pflichtaufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung
- Übertragene Aufgaben des Staates
- Staatliche Verwaltungsaufgaben
Der Landkreis unterstützt die Gemeinden
Die Gemeinde ist für alle Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft zuständig. Typische Gemeindeaufgaben sind die Ausstellung von Ausweisen und Pässen, das Einwohnermeldewesen, der Bau und die Unterhaltung von Abwasserbeseitigungsanlagen, Sportplätzen und Freibädern. Was nicht überall örtlich erledigt werden kann, weil es die Leistungskraft kreisangehöriger Gemeinden übersteigt, ist im Prinzip eine Aufgabe des Landkreises. Hier spricht man von der Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion des Landkreises für die Gemeinden.
Die Pflicht und Kür im eigenen Wirkungskreis des Landkreises
Der eigene Wirkungskreis umfasst die Selbstverwaltung des Landkreises. Hier handelt der Landkreis im Rahmen der geltenden Gesetze nach eigenem Ermessen. Unterschieden wird dabei zwischen den freiwilligen Leistungen und Pflichtaufgaben des Landkreises. So kann der Landkreis bei den freiwilligen Leistungen frei entscheiden, ob und wie er eine Leistung erbringen möchte, wohingegen der Landkreis bei den Pflichtaufgaben lediglich darüber entscheiden kann, wie er die vorgegeben Pflichtaufgaben erbringen möchte.
Nach Artikel 51 der Landkreisordnung sollen die Landkreise im eigenen Wirkungskreis ganz allgemein „in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner nach den Verhältnissen des Kreisgebiets erforderlich sind“. Als Pflichtaufgaben sind in der Landkreisordnung ausdrücklich genannt: „Maßnahmen auf den Gebieten der Straßenverwaltung, der Feuersicherheit, des Gesundheitswesens sowie der öffentlichen Fürsorge und Wohlfahrtspflege“. Im Einzelnen zählen dazu:
- die Sachaufwandsträgerschaft für weiterführende und berufsbildende Schulen sowie der Förderschulen
- die Sozial- und Jugendhilfe
- die Einrichtung und der Unterhalt von Krankenhäusern
- der Bau und Unterhalt von Kreisstraßen
- der öffentliche Personennahverkehr
- die Abfallwirtschaft
Neben den Pflichtaufgaben erfüllen die Landkreise auch viele weitere wichtige Aufgaben freiwillig. Dazu zählen zum Beispiel die Unterstützung von Einrichtungen wie Volkshochschulen, Musikschulen, Museen und Theater oder die Wirtschaftsförderung.
Die Aufgaben des Landkreises im übertragenen Wirkungskreis
Neben den Aufgaben im eigenen Wirkungskreis gibt es für den Landkreis zusätzlich Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis zu erfüllen. Hierbei handelt es sich um staatliche Aufgaben, die sich für die Erledigung durch den Landkreis eignen. Der Staat hat sich dabei jedoch eine strengere Aufsicht über den kommunalen Selbstverwaltungsträger vorbehalten. Im eigenen Wirkungskreis des Landkreises kontrolliert der Staat lediglich die Gesetzmäßigkeit der Verwaltungstätigkeit.
Trotzdem zählt auch der übertragene Wirkungskreis zu den echten Aufgaben der Selbstverwaltung, denn der Landkreis wird dabei nicht nur für den Staat tätig. Zum übertragenen Wirkungskreis zählt zum Beispiel das Recht, sicherheitsrechtliche Verordnungen zu erlassen. Neuere Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises sind die sogenannten Leistungen nach dem Wohngeld- und Unterhaltssicherungsgesetz. Auch die staatlichen Aufgaben des Rettungsdienstes und der Fleischbeschauung sind den Landkreisen übertragen worden.
Eine weitere Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises, die seit dem Inkrafttreten der Landkreisordnung oft übersehen wird, ist die Trägerschaft des staatlichen Landratsamtes. Denn der Landkreis ist verpflichtet, das Personal und die Verwaltungsmittel für das gesamte staatliche Landratsamt zur Verfügung zu stellen, soweit nicht der Freistaat Bayern staatliche Beamte an die Landratsämter versetzt.
Die staatliche Verwaltungstätigkeit des Landratsamtes
Für das Gebiet des Landkreises erfüllt das Landratsamt nicht nur Selbstverwaltungsaufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises, sondern es ist auch untere staatliche Verwaltungsbehörde. Die rein staatliche Verwaltungstätigkeit begegnet den Bürgerinnen und Bürgern fast immer in Form eines Bescheides – hierbei spricht man vom „Vollzug von Hoheitsaufgaben“.
Wichtige Aufgaben des staatlichen Landratsamtes sind:
- die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Brand- und Katastrophenschutz, Gewerbe- und Gaststättenaufsicht, Jagd- und Fischereiwesen, Waffenrecht)
- das Straßen- und Verkehrswesen mit Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle
- der Natur- und Umweltschutz mit Immissionsschutz und Wasserrecht
- die Bauaufsicht und der Denkmalschutz
- das Ausländer- und Asylwesen
- das Wohnungswesen
- die Kommunalaufsicht
- das Gesundheitswesen
- das Veterinärwesen
Der Landkreis als kommunale Gebietskörperschaft und Träger der Selbstverwaltung ist beim Vollzug der staatlichen Aufgaben rechtlich nicht beteiligt.
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Landratsamt Amtsvorstand: Landrat Anton Speer |
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Zweck der Behörde |
Verwaltung der kommunalen Gebietskörperschaft Landkreis |
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Untere staatliche Verwaltungsbehörde |
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Aufgabenart |
Eigene Aufgaben des Landkreises |
Vom Staat auf den Landkreis übertragene Aufgaben |
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Staatliche Aufgaben |
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Aufgabenart konkret |
z. B. weiterführende und berufsbildende Schulen, Förderschulen, Krankenhäuser, Sozial- und Jugendhilfe, Abfallwirtschaft, Kreisstraßen |
z. B. Rettungsdienst, Fleischbeschau, Wohngeld, Unterhaltssicherung |
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z. B. Bauaufsicht, Kfz-Zulassungs- und Führerscheinwesen, Natur- und Umweltschutz, Jagd- und Fischereiwesen, Waffenrecht, Gewerbe- und Gaststättenaufsicht, Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden |
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Entscheidungsbefugnis |
Kreistag, Kreisausschuss und weitere Ausschüsse oder Landrat |
Vollzug staatlicher Vorschriften; weitgehend weisungsgebunden gegenüber dem Freistaat Bayern |
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Vollzug staatlicher Vorschriften; völlige Weisungsgebundenheit gegenüber dem Freistaat Bayern |
Geschichte und Wappen
Geschichte
Im Landkreis lassen sich die ersten Spuren des Menschen bis in die Jungsteinzeit (2200–1700 v. Chr.) durch Funde von Steinbeilen und Keramikbruchstücken zurückdatieren. Im Jahr 15 v. Chr. wurde der gesamte Alpenraum einschließlich der schwäbisch-bayerischen Hochebene bis zur Donau durch den Feldzug des Drusus und Tiberius dem römischen Imperium einverleibt. In der folgenden Periode, der pax romana, die bis 233 n. Chr. dauerte, wurde die sicherlich schon zuvor als Saumpfad bestehende Verbindung durch die Alpen über Brenner und Seefeldersattel als Heerstraße ausgebaut. Diese Straße bestimmte fortan weitgehend das Schicksal der Region. Partenkirchen (Partanum) und wahrscheinlich Mittenwald (Scarbia) wurden römische Straßenstationen.
Nach wiederholten Einbrüchen alemannischer Stämme durch den Limes räumten die Römer am Ende des 5. Jahrhunderts das Alpenvorland und den Großteil des inneralpinen Gebietes. In Werdenfels blieben vereinzelte romanische Colonen (Walchen) zurück, die dem Ort Wallgau und dem Walchensee ihren Namen gaben. Der Zeitpunkt des ersten Auftretens von Germanen ist unbekannt; germanische Reihengräberfunde in Garmisch-Partenkirchen werden auf die Zeit ab 550 bis 600 n. Chr. datiert. Erst im 8. Jahrhundert werfen erste Urkunden über Klostergründungen, wie die des Klosters Scharnitz bei Klais (763 n. Chr.), helleres Licht auf die geschichtliche Entwicklung. Um 802 tauchte erstmals der Name Garmisch als „Germareskowe" auf.
Das Hochstift Freising kaufte 1249 Garmisch aus welfischem Besitz und 1294 die Grafschaft Mittenwald und Partenkirchen von Graf Berhold von Eschenlohe, einem Erben der Andechser. Aus beiden Erwerbungen bildete das Hochstift die Grafschaft Werdenfels und erwarb damit die eigene Reichsunmittelbarkeit. Die um 1220 errichtete Burg Werdenfels gab der Grafschaft und dem heutigen Landstrich seinen klangvollen Namen. Unter der Oberhoheit der Freisinger Bischöfe existierte die Grafschaft fünf Jahrhunderte lang als eigener kleiner Staat. Der Handelsverkehr auf der einstigen Römerstraße zwischen Venedig und Augsburg brachte Reichtum ins Land, weshalb die Region damals auch als „Goldenes Landl" bekannt war.
Diese Wohlstandsquelle versiegte, als neue Handelswege erschlossen wurden und die beschwerlicheren über die Alpen langsam verödeten. Durch die Einführung des Geigenbaus in Mittenwald im 17. Jahrhundert und den Ausbau der Holzschnitzerei in Oberammergau konnten neue wirtschaftliche Akzente gesetzt werden.
Im Rahmen der Säkularisation kam der Besitz des Hochstifts Freising und der umliegenden großen Klöster 1802 an das Kurfürstentum Bayern. Mit dem Aufkommen der Romantik entdeckten Maler den Zauber der Alpenlandschaft. Insbesondere die Landschaft des nördlichen Landkreises mit dem Murnauer Moos und der Seenlandschaft – auch „Blaues Land" genannt – hat zu Beginn des 20. Jahrhunderts bedeutende Künstler wie die Maler Gabriel Münter und Wassily Kandinsky sowie den Schriftsteller Ödön von Horváth inspiriert. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts kam der Fremdenverkehr in der Region auf und brachte Kurgäste aus den Städten aufs Land. Damit wurde die Grundlage für den Tourismus gelegt. Der ganze Landkreis ging mit der Zeit und hat weiterhin Rang und Namen im Reigen der bedeutenden Erholungs- und Urlaubslandschaften. Das Gleiche gilt auch für den Gesundheitsbereich, was mit der Verleihung des Qualitätssiegels Gesundheitsregion Bayern an den Landkreis im Jahr 2012 verdeutlicht wurde. 2015 wurde der Landkreis zur Gesundheitsregionplus. Im Jahr 2015 rückte der Landkreis auch in den Fokus des Weltgeschehens, denn vom 7. bis 8. Juni fand auf Schloss Elmau der G7-Gipfel statt. Für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen war der G7-Gipfel ein herausragendes Ereignis, bei dem sich die Region der Weltöffentlichkeit von ihrer besten Seite präsentieren konnte. Von seiner besten Seit präsentieren konnte sich der Landkreis ebenso bei der Bayerischen Landesausstellung „Wald, Gebirg und Königstraum - Mythos Bayern", die vom 3. Mai bis 4. November 2018 im Kloster Ettal stattfand. Begleitet wurde die Landesausstellung von einem einzigartigen umfangreichen kulturellen Rahmenprogramm.
Wappen
Im Wappen des Landkreises Garmisch-Partenkirchen sind die drei großen Gebietsherrschaften des heutigen Landkreises zum Ausdruck gebracht:
- Die ursprüngliche Gebietshoheit der Welfen über das ganze Kreisgebiet ist versinnbildlicht durch den welfischen Greifenlöwen.
- Das Hochstift Freising, unter dessen Gebietshoheit die später gefürstete Grafschaft Werdenfels von 1240 bzw. 1294 bis zur Säkularisation 1802 stand, ist dargestellt durch den gekrönten Mohrenkopf von Freising.
- Die weißblauen Rauten des Wappens haben eine doppelte Bedeutung:
Zum einen sind sie das Sinnbild für die große Gebietsherrschaft des von dem Wittelsbacher Kaiser Ludwig dem Bayern im Jahre 1330 gegründeten Benediktinerklosters Ettal, zum anderen zeigen sie die stets enge Verbindung des Gebietes von Ettal und Werdenfels mit dem Herzog- bzw. Churfürstentum Bayern als übergemeindlicher Gebietshoheit auf, der in Ettal und Werdenfels die Münzhoheit und der Zoll zustand.
1332 schenkte Kaiser Ludwig der Bayer den Markt Murnau an das Kloster Ettal. In der Burg, deren älteste Teile um 1230/1240 datiert werden, residierte der Ettaler Pfleger. Er war der oberste „Verwaltungsbeamte“ für den Bereich des Klostergerichts Ettal. Murnau als einziger Marktort im Klostergericht Ettal besaß eine herausgehobene Stellung, die mit der Säkularisation 1803 endete.