Konsumcannabisgesetz
Seit 1. April 2024 ist das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) zuständig.
Gerne stellen wir Ihnen Informationen im Umgang mit Cannabis im Rahmen des KCanG
zur Verfügung.
Tel.-Nr.: 08821 / 751 - 429 (Herr Biebel)
E-Mail: gewerbeamt@lra-gap.de

