Lebensmittelrecht / Lebensmittelüberwachung
Grundsätzlich handeln diejenigen, die Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel, Spielwaren, Gegenständen, die mit dem Körper in Berührung kommen (z. B. Bekleidung, Brillen, Haarteile, Schmuck) und sonstige Bedarfsgegenstände, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen (z. B. Messer, Schüsseln, elektr. Rührgerät) herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen eigenverantwortlich. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Produkte den rechtlichen Vorschriften entsprechen und für den Verbraucher unbedenklich sind.
Diejenigen, die verantwortlich eine Tätigkeit ausführen, die mit der Produktion, Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich) Internethandel zusammenhängt, müssen beiliegenden ausgefülltem Vordruck an uns übermitteln.
Gewerbetreibende, die Produkte, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen können, herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen uns dies mit beiliegendem ausgefülltem Vordruck mitteilen.
Der Verbraucher hat Anspruch auf wahrheitsgemäße Information über Herkunft und Qualität der Lebensmittel, kosmetischer Produkte und von Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Um die Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen, ist es Aufgabe der Lebensmittel-überwachung den Umgang mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen auf allen Stufen der Produktion und des Verkaufs zu kontrollieren (Metzgereien, Bäckereien, Gaststätten, Supermärkte, Einzelhandel, Vereinsfeste ...).
Dies betrifft insbesondere folgende Themen
- Überwachung der Vorschriften über Lebensmittel, Tabakwaren, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und mit Lebensmitteln verwechselbaren Erzeugnissen in den jeweiligen Einrichtungen (z.B. Gaststätten, auf Märkten)
- Einhaltung der Preisangabenverordnung
- Überwachung von Getränkeschankanlagen
- Ansprechpartner während der Vorbereitung oder des Betriebs einer Gaststätte und Überwachung
- Ansprechpartner bei Vereins- oder sonstigen Veranstaltungen soweit Speisen und Getränke angeboten werden
- Überwachung freiverkäuflicher Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel
Bei Missachtung kann die Beachtung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben kostenpflichtig angeordnet und durchgesetzt werden.
Soweit Sie konkretere Informationen benötigen, wenden Sie sich an
Tel.-Nr.: 08821 / 751 – 423
E-Mail: lebensmittelüberwachung@lra-gap.de

