Förderprogramme
Die "Landschaft der Förderprogramme" ist sehr unterschiedlich. Sowohl der Freistaat Bayern, die Bundesrepublik Deutschland als auch die Europäische Union versuchen mit unterschiedlichen Förderprogrammen, in verschiedenen Bereichen Unterstützung zu leisten und Impulse zu setzen.
Welche Förderprogramme gibt es?
Eine Gesamtzusammenstellung aller Fördermittel von Bund, Ländern und der EU finden Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet zahlreiche Veröffentlichungen zum Thema Unternehmensberatungen.
Für Bayern hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eine Übersicht zusammengestellt.
Eine Vielzahl von Förderungen und Förderprogrammen (EU, Bund, Freistaat Bayern, Kommune) für Einrichtungen in Bayern sind auf dem BayernPortal zusammengestellt. U.a. sind dort Leistungen für folgende Einrichtungen zu finden:
- Allgemeinbildende Schule: Beantragung eines Gastschulbeitrages
- Berufliche Schule: Beantragung eines Gastschulbeitrages oder Kostenersatzes für Gastschüler
- Berufliche Schule: Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal
- Digitales Rathaus: Beantragung einer Förderung für die Bereitstellung von Online-Diensten
- DigitalPakt Schule: Beantragung einer Förderung für die digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen
- Feuerwehr: Beantragung einer staatlichen Förderung für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten sowie den Bau von Feuerwehrhäusern
- Gemeindeentwicklungskonzepte: Beantragung einer Förderung
- Gewässer dritter Ordnung: Beantragung einer Förderung
- Gigabitfähige Infrastruktur: Beantragung einer Förderung
- Glasfaseranschlüsse und WLAN-Infrastruktur für öffentliche Schulen, etc: Beantragung einer Förderung
- Grund- und Mittelschule: Förderung von Praxis an Mittelschulen
- Heimatprojekte: Beantragung einer Förderung
- Interkommunale Zusammenarbeit:Beantragung einer Förderung
- Katastrpohenschutzausrüstung: Beantragung ener Förderung
- Kindertageseinrichtungen: Beantragung einer Baukostenbeteiligung
- Kommunale Gymnasien, Realschulen und Schulen des zweiten Bildungswegs: Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses
- Kulturfonds Bayern: Beantragung einer Förderung
- Mobilität im ländlichen Raum: Beantragung einer Förderung
- Naturtourismus in Kommunen: Beantragung einer Förderung
Einige Förderprogramme stellen wir Ihnen nachfolgend kurz vor. Bei Fragen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Breitbandförderung
Bayern
STARTSCHUSS FÜR DIE NEUE BAYERISCHE GIGABITRICHTLINIE!
Bayern ist und bleibt Vorreiter in Europa bei der Breitbandförderung! Mit der neuen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) kann Bayern nunmehr als erste Region in Europa auch die Beschleunigung von Anschlüssen an grauen NGA-Flecken fördern, also Orten wo bereits schnelles Internet mit mind. 30 Mbit/s verfügbar ist. Nach mehr als zwei Jahren mit Prüfungen und Verhandlungen hat die Europäische Kommission den Antrag des Freistaats auf eine landesweite Gigabitförderung genehmigt. Zukunftsfähige Gigabitnetze können nun auch in der breiten Fläche ermöglicht werden.
HINWEIS: Seit dem 1. April 2020 sind Verfahrenseinstiege in die Breitbandförderung nach Bayerischer Breitbandrichtlinie (BbR) nicht mehr möglich!
Für wen?
- Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Bayern
Mehr erfahren:
Bund
Die Bundesrepublik Deutschland will mit dem Förderprogramm eine Erschließung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen auch dort ermöglichen, wo der Markt aus wirtschaftlichen Gründen nicht tätig wird.
Projektträger ist die atene KOM GmbH.
Für wen?
- Kommunen und Landkreise zur Schließung der Lücken bei der Breitbandversorgung
Mehr erfahren:
Sonderprogramm Gewerbegebiete
Ziel ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in untervorsorgten Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen, die derzeit nicht durch ein NGA-Netz versorgt sind und in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet wird (sogenannte weiße NGA-Flecken).
Es werden Ausbauprojekte gefördert, die eine komplette Versorgung von Gewerbe- und Industriegebieten sowie Häfen mit mindestens einem Gigabit/s symmetrisch erreichen. Als besondere Zuwendungsvoraussetzung müssen die öffentlichen Flächen des Gewerbegebiets mit für private Endkunden kostenlosem WLAN versorgt werden. Im Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde Ausnahmen hiervon gewähren. Mehr erfahren
Dorferneuerung
Durch die Dorferneuerung soll die Standort- und Lebensqualität des ländlichen Raums in Bayern gestärkt werden. Ziel ist die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dörfern und Gemeinden.
Dorferneuerungen werden als umfassende oder einfache Projekte durchgeführt. Gemeindeentwicklungen beziehen alle Ortsteile einer Gemeinde ein.
Für wen?
- Gemeinden
Kleine Infrastrukturen
Die Förderung von kleinen Infrastrukturprojekten in der Dorferneuerung im Rahmen des ELER-Programms 2014 – 2020 dient der nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse auf dem Lande.
Zuwendungsfähig sind Investitionen in die dorf- und bedarfsgerechte Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und die Schaffung und Entwicklung dorfgerechter Freiflächen und Plätze einschließlich ihrer Ausstattung. Dadurch soll insbesondere die Innenentwicklung der Dörfer unterstützt und der eigenständige Charakter der ländlichen Siedlungen erhalten werden.
Für wen?
- Gemeinden
Lokale Basisdienstleistungen
Die Förderung von lokalen Basisdienstleistungen in der Dorferneuerung im Rahmen des ELER-Programms 2014 – 2020 dient der nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse auf dem Lande. Die Innenentwicklung der Dörfer, der sparsame Umgang mit Grund und Boden und der eigenständige Charakter der ländlichen Siedlungen stehen dabei im Mittelpunkt.
Zuwendungsfähig sind Investitionen in die Schaffung oder Verbesserung von Projekten für die ländliche Bevölkerung (einschließlich Freizeit und Erholung) und die dazugehörige Infrastruktur. Dazu zählen dorfgerechte öffentliche Einrichtungen zur Förderung der Dorfgemeinschaft oder der Dorfkultur sowie auch die Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von Gebäuden für gemeinschaftliche oder gemeindliche Zwecke und von ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvollen öffentlichen Gebäuden.
Für wen?
- Gemeinden
Integrierte Ländliche Entwicklung
Mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung unterstützen und begleiten die Ämter für Ländliche Entwicklung ländliche Gemeinden, die sich freiwillig zusammenschließen, um gemeinsam eine zukunftsorientierte und lebenswerte Region zu gestalten. Ziel ist es, ökonomische, ökologische oder soziale Projekte, die eine Gemeinde alleine nicht realisieren könnte, gemeindeübergreifend zu planen und umzusetzen sowie Einsparmöglichkeiten zu erschließen.
Für wen?
- Mehrere Gemeinden in Zusammenarbeit
INTERREG - für grenzübergreifende Projekte
Das INTERREG V-A Programm Österreich - Bayern 2014 - 2020 ist eines von 60 grenzüberschreitenden Förderprogrammen innerhalb der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ). Die Besonderheit grenzübergreifender ETZ-Programme liegt darin, dass sie auf die Bedürfnisse und Potenziale der teilnehmenden Regionen zugeschnittene Förderschwerpunkte setzen.
In unserer Region gibt es seit 1998 die EUREGIO Zugspitze-Wetterstein-Karwendel. Sie wurde als deutsch-österreichische Arbeitsgemeinschaft gegründet mit dem Ziel, die regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit ihrer Mitglieder zu fördern, zu unterstützen und zu koordinieren.
Mehr erfahren auf www.euregio-zwk.org
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern
Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Bayern mit einem oder mehreren Ladepunkten, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation.
Zweck
Ziel der Staatsregierung sowie der Bundesregierung ist es, den Markthochlauf von E-Fahrzeugen zu unterstützen. Dazu ist der Aufbau von Ladeinfrastruktur notwendige Voraussetzung.
Gegenstand der Förderung
Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Bayern mit einem oder mehreren Ladepunkten, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation. Die Ausgaben für die Planung, den Genehmigungsprozess und den Betrieb sind von der Förderung ausgeschlossen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, soweit im jeweiligen Förderaufruf keine Einschränkung erfolgt.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Ladepunkte sowie Netzanschluss werden mit einem prozentualen Anteil von maximal 60 % gefördert. Der konkret geltende Fördersatz wird im jeweiligen Förderaufruf bekannt gegeben.
Des Weiteren ist ein Förderhöchstbetrag festgelegt. Dieser ist bei den Ladepunkten abhängig von der Ladeleistung und liegt zw. 3.000 € und 30.000 Euro. Beim Netzanschluss liegt der Höchstbetrag bei 5.000 bzw. 50.000 Euro.
Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung sind unter anderem
- die Einhaltung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung
- die Erfüllung technischer Mindeststandards
- zum Beispiel zu Remotefähigkeit und Authentifizierung
- die Gewährleistung einer Mindestzugänglichkeit von werktags zwölf Stunden
- die Verpflichtung einer Mindestbetriebsdauer der Ladeinfrastruktur von sechs Jahren
- der Nachweis, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem
- regenerativem Strom stammt.
Weitere Informationen:
- Zum Programm: https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/ladeinfrastruktur/
- Zum Antrag: http://www.elektromobilitaet-bayern.de/foerderung
Ländlicher Straßen- und Wegebau
Die Ländliche Entwicklung fördert den Bau von bedarfsgerechten ländlichen Straßen- und Wegen auch außerhalb von Flurneuordnungen und Dorferneuerungen.
Förderfähig sind die Planung und Herstellung von Verbindungswegen zu Almen und Alpen, Einzelhöfen und Weilern sowie – soweit hierfür ein Gesamtkonzept vorliegt – von Feld- und Waldwegen.
Für wen?
- Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentlich-rechtliche Wasser- und Bodenverbände oder vergleichbare Körperschaften des öffentlichen Rechts (bis zu 65 % Förderung)
- natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des Privatrechts bis zu 35 % Förderung (wenn die Wege dem Lückenschluss von Wegenetzen dienen und uneingeschränkt der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen)
LEADER - für den ländlichen Raum
Das Förderprogramm LEADER (Liaison entre les actions de développement de l'économie rurale -
Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) ist Bestandteil der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union für die Förderung des gesamten ländlichen Raums. Die erste Säule der GAP bildet die Förderung des landwirtschaftlichen Sektors.
Mit LEADER bieten sich regional zugeschnittene Strategien und Maßnahmen, die in einer sogenannten Lokalen Entwicklungsstrategie zusammengefasst und vereinbart werden.
Unsere Region nimmt seit 2015 am LEADER-Programm teil.
Mehr erfahren auf www.leader-zugspitzregion.de
Mittelstandsförderung
Eine wesentliche Säule in der bayerischen Mittelstands- und Existenzgründungsförderung bildet das Bayerische Mittelstandskreditprogramm. Im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms gewährt der Freistaat Bayern über die LfA Förderbank Bayern zinsgünstige Darlehen (Start- und Investivkredite). Gefördert werden neben der Gründung selbständiger Existenzen im Wesentlichen die Rationalisierung, Modernisierung und Erweiterung bestehender Betriebe. Die Darlehen der LfA Förderbank Bayern werden über die Hausbanken an die Unternehmen ausgereicht.
Für wen?
- Existenzgründer
- mittelständische Unternehmen
- Angehörige der freien Berufe.
Mehr erfahren:
Gewerbliche Regionalförderung
Gewerbliche Regionalförderung
Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern. Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu unterstützen. Wie kein anderes Förderinstrument zielt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zudem auf die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen "vor Ort", stärkt das gesamtwirtschaftliche Wachstum und wirkt vor allem auch dem demographischen Wandel und der Abwanderung von Arbeitskräften entgegen. Für die gewerbliche Wirtschaftsförderung stehen Landesmittel, Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Verfügung.
Es werden Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern gefördert.
Mehr erfahren:
- Detaillierte Informationen (Voraussetzungen, Rechtsgrundlagen etc.) zur Beantragung einer gewerblichen Förderung.
- Die Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF).
Bitte nehmen Sie im Vorfeld Kontakt mit der Wirtschaftsförderung auf und beschreiben kurz Ihr Vorhaben: Vorantrag downloaden
Tourismus
Gewerbliche Tourismusförderung
Die Förderung soll möglichst gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene Wettbewerbschancen in allen Landesteilen schaffen. Deshalb können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft stärken und neue Arbeitsplätze schaffen bzw. vorhandene Arbeitsplätze sichern. Eine gezielte strukturelle Förderung soll zu einer beschleunigten wirtschaftlichen Entwicklung insbesondere in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, ländlichen Räumen nach dem Landesentwicklungsprogramm in der jeweils geltenden Fassung, wirtschaftlich schwachen Räumen, Gebieten mit besonderen Arbeitsmarktproblemen führen.
In den bayerischen Tourismusregionen im Sinn des Tourismuspolitischen Konzepts der Bayerischen Staatsregierung sollen die Fördermittel die Durchführung von Vorhaben der gewerblichen Tourismuswirtschaft erleichtern, die Wirtschaftskraft dieser Gebiete stärken und die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Tourismuswirtschaft festigen und erhöhen.
Für wen?
- Gewerbliche Unternehmen i. S. d. § 2 des Gewerbesteuergesetzes
Öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)
Die Förderung soll der Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung der Tourismusinfrastruktur in den Fördergebieten dienen, ihren Erholungswert erhöhen und damit ihre Wirtschaftskraft steigern. Vor diesem Hintergrund wird hinsichtlich der Qualität der Vorhaben ein Fokus auf identifikations- und imagebildende Projekte sowie auf Vorhaben mit innovativen Ansätzen und ökologischer Ausrichtung gesetzt. Besondere Berücksichtigung finden interkommunale Maßnahmen.
Für wen?
- Kommunale Körperschaften im ländlichen Raum sowie die bayerischen Tourismusregionen i. S. d. Tourismuspolitischen Konzepts der Bayerischen Staatsregierung
Premium-Offensive Tourismus
Mit der Premium-Offensive Tourismus fördert der Freistaat Bayern Investitionen zur Qualitätssteigerung
im Hotellerie- und Gastronomiebereich.
Für wen?
- Alm-/Alpwirtschaften
- Berggasthöfe
- Prädikatisierte Bergsteigerdörfer
NEU: Sonderprogramm „Tourismus in Bayern – Fit für die Zukunft"
- Investitionen in die Zukunftsfähigkeit kleiner oder kleinster Beherbergungsbetriebe einschließlich einer Beratung der Betriebe über bestehende Schwächen für nicht-gewerbliche Betriebe bis 25 Betten.
- Erhebung von touristisch relevanten Echtzeitdaten und Besucherstromlenkung für alle Anbieter von touristischen Angeboten, Attraktionen sowie Parkmöglichkeiten ungeachtet ihrer Rechtsform.
- Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit des Marketingangebotes für die vier Tourismusverbände und 36 Tourismusregionen.
- E-Ladepunkte nicht nur für PKW, sondern auch für E-Bikes für alle natürliche und juristische Personen, die im Bereich des Tourismus tätig sind.
Wohnungsbau
Im Bereich Wohnungsbau gibt es Förderprogramme mit unterschiedlichen Ansätzen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Wohnungspakt Bayern
Der Wohnungspakt Bayern beinhaltet ein umfangreiches Maßnahmepaket für mehr preisgünstigen Wohnraum:
- Sofortprogramm für anerkannte Flüchtlinge und einheimische Bedürftige
- Kommunales Förderprogramm
- Ausbau der staatl. Wohnraumförderung
Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld
Strategisch oder investiv, von der Einzelmaßnahme bis zum umfassenden Konzept: Die Möglichkeiten, als Kommune oder kommunaler Akteur vor Ort Klimaschutzmaßnahmen mithilfe einer Förderung über die Kommunalrichtlinie umzusetzen, sind vielfältig. Finanzielle Unterstützung kann zum Beispiel für die Einrichtung eines kommunalen Energie- und Umweltmanagements, für die Verbesserung des Radverkehrs sowie für Maßnahmen zur klimafreundlichen Abfall- und Abwasserentsorgung beantragt werden.
Energiewende Oberland
Energiewende Oberland ist eine der größten Bürgerstiftungen zum Thema Energiewende in Deutschland. Mitglieder sind die vier Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach und Weilheim-Schongau und zahlreiche Kommunen, Organisationen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger des Oberlandes. Energiewende Oberland unterstützt und berät bei dem Ziel, bis 2035 die Energieeffizienz zu steigern und die Region vollständig mit erneuerbaren Energien zu versorgen.
Die Energiewende Oberland hält auch für Unternehmer einen aktuellen Förderkompass bereit. Diesen können Sie hier einsehen und herunterladen.
Energie-Atlas Bayern
Kommunen sind entscheidende Akteure für die Energiewende und für wirksamen Klimaschutz. Besonders effektiv ist ein ganzheitliches und strategisches Vorgehen. Dabei übernehmen die Kommunen unterschiedliche Rollen als "Planer und Regulierer", "Verbraucher", "Motivator und Promoter" und teilweise als "Versorger".
Mehr erfahren
Häufig sind jedoch Projekte und Maßnahmen in diesen Bereichen mit relativ hohen Investitionskosten verbunden. Diverse Förderprogramme unterstützen Kommunen bei der Umsetzung ihrer Ziele finanziell.