Trinkwasser
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Die besonderen Anforderungen daran werden in der Trinkwasserverordnung geregelt. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen finden sich in der Trinkwasserverordnung und im Infektionsschutzgesetz unter folgenden Links:
Das örtlich zuständige Gesundheitsamt überwachtdie Wasserversorgungsanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung durch entsprechende Prüfungen. Der Landkreis verfügt über frisches und hygienisch einwandfreies Trinkwasser bedingt durch die reichlichen Wasservorkommen in den Alpen und im Alpenvorland. Durch 30 öffentliche Wasserversorger wird die Bevölkerung mit bakteriologisch und physikalisch-chemisch einwandfreiem Trinkwasser versorgt.
Zudem versorgen sich aus über 100 privaten Quellen und Brunnen Landkreisbürger selbst mit Trinkwasser. Die Verantwortung über die einwandfreie Trinkwasserqualität der dezentralen oder Eigenwasserversorgungsanlagen liegt bei den Betreibern und Eigentümern.
Sollten Sie als Verbraucher Fragen zur Qualität Ihres Trinkwassers haben, können Sie sich selbstverständlich vertrauensvoll an den für Sie zuständigen Wasserversorger wenden.
Weiterführende Informationen
- Trinkwasser Gebirge
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Hinweise zu Regelwerken und weitergehende rechtliche Empfehlungen finden sich auf der Homepage des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.):
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Weiterführende Informationen zur Trinkwasserhygiene sind auf der Homepage der Fachbehörde des LGL (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) verfügbar:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/wasserhygiene/trinkwasser/index.htm
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Ebenfalls finden Sie noch umfangreiche Publikationen auf der Homepage des Umweltbundesamtes
www.umweltbundesamt.de/search/content/trinkwasser?keys=Trinkwasser