Lebensmittel & Verbraucherschutz
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen beschäftigt drei Verbaucherschutzbeamte. Diese Mitarbeiter haben einen Meisterbrief in einem lebensmittelverarbeitenden Beruf wie Metzger, Konditor oder Küchenmeister. Hierdurch ist der Bezug zur Praxis gegeben. Daneben werden die Verbraucherschutzbeamten speziell für Kontrolltätigkeiten in den Betrieben, die Lebensmittel gewinnen oder verarbeiten, ausgebildet.
Die Veterinäre des Landratsamtes begleiten als Sachverständige die Verbraucherschutzbeamten auf den Kontrollen in allen Betrieben, die Lebensmittel tierischer Herkunft be- oder verarbeiten. Der Kontrolle unterliegen sämtliche Metzgereien, Lebensmittelgeschäfte, Gaststätten, Bäckereien und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung wie Krankenhäuser, Altenheime, Jugendherbergen und Kindergärten.
Bei den Betriebsbegehungen wird in erster Linie auf Sauberkeit, allgemeine Betriebs- und Personalhygiene sowie die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften geachtet. Werden Lebensmittel vorgefunden, von denen zu befürchten ist, dass sie verdorben oder nicht mehr genusstauglich sind, werden Proben gezogen und per Kurier an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit verbracht. Dort werden diese Lebensmittel sensorisch, mikrobiologisch und auch chemisch untersucht. Neben diesen Verdachtsproben werden über das ganze Jahr verteilt auf der Stufe der Produktion, des Handels und des Verkaufs Proben von Lebensmitteln ohne Vorankündigung gezogen und ebenfalls am Landesuntersuchungsamt untersucht.
Durch diese Maßnahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes soll eine flächendeckende und kontinuierliche Überprüfung der Qualität und der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Lebensmittel sicher gestellt werden.
Schlachttier- & Fleischuntersuchung
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen verfügt über eine große Zahl handwerklich strukturierter Metzgereibetriebe, von denen auch einige noch selber schlachten. Die im Markt Garmisch-Partenkirchen ortsansässigen Metzger nutzen hierzu den Kreisschlachthof, wo auch private Schlachtungen durchgeführt werden können. Die zum Schutze des Verbrauchers notwendigen Untersuchungen werden von einem amtlichen Tierarzt durchgeführt. Dabei wird jedes Tier einer Lebenduntersuchung und nach der Schlachtung der Fleischuntersuchung zugeführt. Bei Haus-und Wildschweinen muss außerdem die Untersuchung auf Trichinen durchgeführt werden. Für die Metzgereien und Landwirte der übrigen Landkreisgemeinden stehen ebenfalls mehrere amtliche Tierärzte zur Verfügung, die in den einzelnen Betrieben die gleichen Aufgaben erfüllen. Wenn Tiere zur Schlachtung -auch zur Hausschlachtung- anstehen, sind diese rechtzeitig beim zuständigen amtlichen Tierarzt anzumelden, damit dieser die notwendigen Untersuchungen durchführen kann. Die Zuständigkeiten für die Fleischbeschau sind wie folgt geregelt:
Fleischhygienebezirk 1 |
amtliche Tierärztin: |
Vertreterin: |
Markt Murnau Riegsee Seehausen Spatzenhausen Uffing
Eschenlohe Großweil Ohlstadt Gemeinde Schwaigen mit Ortsteil Grafenaschau
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Frau Dr. Strobel Telefon: 08851/2970676 Mobil: 0178/5399893
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Frau Dr. Marzahn Mobil: 0176/21655068
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Fleischhygienebezirk 2 |
amtliche Tierärztin: |
Vertreterin: |
Bad Bayersoien Bad Kohlgrub Ettal Oberammergau Oberau Saulgrub Unterammergau
Kreisschlachthof
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Mobil: 0163/7768384
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Tel. 08851/2970676 Mobil: 0178/5399893
Herr Simon Tel.: 08823/93993 Fax: 08823/93995 |
Fleischhygienebezirk 3 |
amtlicher Tierarzt: |
Vertreterin: |
Farchant Garmisch-Partenkirchen (außer Kreisschlachthof) Grainau Krün Mittenwald Wallgau |
Herr Simon Tel.: 08823/93993 Fax: 08823/93995 |
Frau Wackerle Mobil: 0163/7768384
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Zwei Trichinenuntersuchungsstellen (TUS) TUS Spatzenhausen |
Wichtig auch für Wildschweine! Tel. 08851/2970676 Mobil: 0178/5399893
amtliche Tierärztin:
Mobil: 0163/7768384
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Vertreterin: Frau Dr. Marzahn Mobil: 0176/21655068
Tel.: 08823/93993
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Darüber hinaus findet über das ganze Jahr verteilt eine Beprobung des erschlachteten Fleisches nach dem sogenannten Rückstandskontrollplan statt. Dieser berücksichtigt jede Metzgerei, so dass durch flächendeckende Untersuchungen eine möglichst große Sicherheit für den Verbraucher gewährleistet wird. Hierbei werden von den Tierkörpern Blut-, Fleisch- und auch Organproben genommen und am Landessamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf Rückstände wie Hemmstoffe (Antibiotika), unerlaubte Masthilfsmittel (z.B. Clenbuterol), andere Arzneimittelrückstände oder chemische Substanzen (z. B. Dioxin) untersucht.
Die Frischfleischabteilungen der Supermärkte werden im Rahmen der lebensmittelhygienischen Überwachungen kontrolliert.