Naturschutz & Landschaftspflege
Landschaftspflegemaßnahmen
Zum 01.06.2012 haben sich die Vorgaben für die Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen geändert. Seitdem ist zum Nachweis der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung bei Zuwendungen bzw. Aufträgen unter 25 000 Euro netto nachzuweisen. Bevor die Arbeiten vergeben werden, können drei Vergleichsangebote eingeholt werden. Interessierte können sich auch im Vorfeld im Wege einer Interessenserkundung melden.
Um Ihr Interesse zu bekunden, können Sie das bereitgestellte Formular verwenden.
Ansprechpartner/in
Klaus Streicher |
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Telefon: | 08821 751-464 |
E-Mail: | Klaus.Streicher@LRA-GAP.de |
Zimmer: | C 211 |