Denkmalschutz
Alle in der Denkmalliste erfassten Denkmäler sowie Ensembles in Bayern können im Bayerischen Denkmal-Atlas eingesehen werden.
Die Listenauszüge für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zum Thema Denkmal und Ensembles finden Sie auch bei der Höheren Denkmalschutzbehörde, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege als Fachbehörde.
Für alle nicht baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen ist eine denkmalpflegerische Erlaubnis nach Art. 6 DSchG zu beantragen.
Für alle nicht baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen in und an Baudenkmälern, in der Nähe von Baudenkmälern sowie im Ensemble ist eine denkmalpflegerische Erlaubnis nach Art. 6 DSchG zu beantragen.
Ferner können Sie Zuwendungen des Landkreises für die Erhaltung und Sicherung von Bau-,Kunst- und Geschichtsdenkmälern beantragen.
Hierzu beachten Sie bitte, dass der Zuschussantrag spätestens am 30.09. vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Landratsamt vorliegen muss, damit er im laufenden Jahr Berücksichtigung finden kann.
Die Anträge finden Sie hier.