Reisegewerbe
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet
- Bestellungen aufsucht oder ankauft
- Leistungen anbietet
- Bestellungen auf Leistungen aufsucht
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach
Schaustellerart ausübt
Bevor diese Tätigkeit ausgeübt wird, bedarf es einer Beantragung einer Reisegewerbekarte beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen.
Kosten
Die anfallende Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eine Reisegewerbekarte beträgt 200,00 EUR.
Die Beantragung tätigen Sie bitte über folgenden Link:
Reisegewerbe Antrag Erlaubniserteilung | Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Tel.-Nr.: 08821 / 751 - 429 (Herr Biebel)
E-Mail: gewerbeamt@lra-gap.de

