Betäubungsmittelrecht
Die Überprüfung der Einhaltung betäubungsmittelrechtlicher Bestimmungen ist Aufgabe des Gesundheitsamtes. Unsere Aufgabe ist die Verfolgung etwaiger Ordnungswidrigkeiten bzw. Anordnungen zur Abstellung von Verstößen für die Zukunft zu treffen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an:
Tel.-Nr.: 08821 / 751 - 325 (Frau Wörle)
E-Mail: gewerbeamt@lra-gap.de

