Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle sind mit folgenden Aufgabenbereichen für Sie da:
Aufgabenbereiche
- Führung der Kaufpreissammlung > Auskunft aus der Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten > Bodenrichtwertauskunft
- Erstellung von Verkehrswertgutachten > Gebührenbeispiel
- Grundstücksmarktbericht > Grundstücksmarktbericht
Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, vom Landkreis bzw. vom Landratsamt als Behörde weisungsunabhängiges Gremium, welches seine Tätigkeit gewissenhaft und unparteiisch ausübt.
Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Kreisverwaltungsbehörde bestellt. Sie sind i.d.R. öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) bzw. zertifizierte Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur- und Vermessungswesen, Sachverständige aus der Bau- und Finanzverwaltung sowie Sachverständige für den Immobilienmarkt und spezielle Bewertungsfragen sowie Juristen.
Die Berufung dieser Gutachter erfolgt aufgrund ihrer herausragenden Qualifikation. Sie ist auf 4 Jahre befristet, das bedeutet, dass die Sachverständigen ihre Berufung verlieren können, sobald ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.
Die Tätigkeit der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte basiert auf dem Baugesetzbuch (BauGB), der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie der bayerischen Gutachterausschuss-Verordnung (BayGaV) in der jeweils gültigen Fassung.
Der Gutachterausschuss erstattet auch Verkehrswertgutachten (Marktwertermittlung); er sorgt aufgrund seiner umfassenden und verantwortungsvollen Beratung, seiner Analyse und Überprüfung der Wertigkeit von Immobilien für Sicherheit bei unternehmerischen, gerichtlichen und privaten Entscheidungen.
Auf Basis seiner Auswertung sämtlicher getätigter Immobilienverkäufe im Landkreis erhält der Gutachterausschuss einen vollständigen Marktüberblick. Diese Transparenz des Grundstücksmarkts kommt jedem interessierten Bürger zugute. Dies ist vom Gesetzgeber so gewollt. Zum System der Preiserfassung und Auswertung durch die Gutachterausschüsse in Deutschland gibt es weltweit nichts Vergleichbares.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Garmisch-Partenkirchen ist zuständig für die Gemeinden Bad Bayersoien, Bad Kohlgrub, Eschenlohe, Ettal mit Graswang, Farchant, Garmisch-Partenkirchen (mit Burgrain, Griesen, Kaltenbrunn, Wamberg usw.), Grainau mit Hammersbach, Großweil mit Kleinweil, Krün mit Barmsee und Klais, Mittenwald, Murnau am Staffelsee (mit Hechendorf und Weindorf, Froschhausen, Egling, Moosrain und Westried etc.), Oberammergau, Oberau, Ohlstadt mit Weichs, Riegsee mit Aidling und Hagen, Saulgrub mit Altenau und Wurmansau, Schwaigen (Aschau/Grafenaschau), Seehausen am Staffelsee mit Riedhausen und Rieden, Spatzenhausen mit Hofheim und Waltersberg, Uffing am Staffelsee mit Schöffau, Unterammergau mit Scherenau sowie Wallgau.
Der Gutachterausschuss wird durch seine Geschäftsstelle unterstützt.
Weitere Informationen zu den Gutachterausschüssen in Bayern finden Sie unter www.gutachterausschuesse-bayern.de.