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Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft

Wasser ist die Grundlage unseres Lebens. Es kann durch nichts ersetzt werden. Deshalb ist es eine unserer zentralen Aufgaben, die gute Wasserqualität in unserer Heimat zu sichern, zu erhalten oder wieder herzustellen. Wasser ist aber nicht nur das wichtigste Lebensmittel, sondern zugleich ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

Es sichert die Energiegewinnung der Kraftwerke, die Brauchwasserversorgung im privaten und industriellen Bereich und ist ein herausragendes Merkmal unserer Fremdenverkehrsregion.

Daher ist es erforderlich mit einer zukunftsorientierten Umweltschutzverwaltung unser Grund- und Oberflächenwasser vor vermeidbaren Verunreinigungen zu schützen.

Die Aufgaben des Gewässerschutzes im Landkreis Garmisch-Partenkirchen werden im Wesentlichen von zwei Behörden wahrgenommen:

  • Für den rechtlichen Vollzug ist das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen zuständig. Um innerhalb des Landratsamtes Teilbereiche wasserwirtschaftlicher Aufgaben zu übernehmen, wurde 1996 die Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft im Landratsamt geschaffen. Die Übertragung von Aufgaben des Wasserwirtschaftsamtes auf das Landratsamt ermöglicht eine direkte Zusammenarbeit von Verwaltung und Fachstelle und damit eine schnellere Bearbeitung (z. B. von Bauanträgen und Ermittlung von Sachverhalten der technischen Gewässeraufsicht).
  • Bei größeren Vorhaben (z. B. Wildbach- und Lawinenverbauung, Pflege und Entwicklung der Gewässer, Schutz der Gewässer, Gewässeraufsicht, Hochwasserschutz - Wasserspeicher, sauberes Grundwasser - gesundes Trinkwasser) ist weiterhin das Wasserwirtschaftsamt Weilheim die zuständige technische Fachbehörde.

 

Schnittstellenfunktion

Die Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft hat auch die Aufgabe als Schnittstelle zwischen Bürger, Kommunen, Ing.-Büros, Architekten und Wasserwirtschaftsbehörden zu dienen.

Antragsunterlagen werden auf wasserwirtschaftliche Belange geprüft und falls nötig an das Wasserwirtschaftsamt Weilheim oder an das Bayerische Landesamt für Umwelt weitergeleitet.

Abwasser (Außenbereich, Kleinkläranlagen)

Abwasserbeseitigung im Außenbereich und für Bereiche die langfristig nicht an die Kanalisation angeschlossen werden (Kleinkläranlagen)

Ist es erforderlich, dass Anwesen, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden können, dezentral über Kleinkläranlagen mit biologischer Nachreinigung erschlossen werden, gehört es zum Aufgabenbereich der Fachkundigen Stelle Wasserwirtschaft:

  • als unabhängige Beratungsstelle, vor dem Bau einer Kleinkläranlage, Auskunft über die gängigen Kleinkläranlagensysteme zu geben. Kleinkläranlagen dienen der Behandlung von häuslichem oder ähnlichem Schmutzwasser bis acht Kubikmeter je Tag (d.h. bis zu einer Anlagengröße für ca. 50 Einwohner).
  • beim Betrieb von Kleinkläranlagen, bei den Eigenkontrollen, Wartungen und Bescheinigungen beratend tätig zu sein.
  • als Anlaufstelle für Bürger Kommunen, Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW), Ing.-Büros und Architekten bezüglich Fragen zu Kleinkläranlagen.

Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen

Liste der anerkannten privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft
Abwasserentsorgung von Einzelanwesen, 5. Auflage

Bezeichnete Gebiete im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Katalog häufiger Fragen und Antworten (Kleinkläranlagen)

Betriebsbücher (Kleinkläranlage)

Die Betriebsbücher finden Sie bei den Formularen.

Bauen im Gewässerbereich

Zu den Aufgaben der Fachkundigen Stelle Wasserwirtschaft gehört die wasserwirtschaftliche Beurteilung von Bauvorhaben,

  • im sechzig Meterbereich von Gewässern
  • im Überschwemmungsgebiet
  • im Hochwasserbereich
  • im Wasserschutzgebiet

Die Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft ist die technische Anlaufstelle für die fachliche Begleitung und Beurteilung von Gewässerbenutzungen bei:

  • Grundwasserentnahmen für Bauwasserhaltungen
    • Informationen hierzu finden Sie auch auf den Seiten des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim unter: http://www.wwa-wm.bayern.de/service/merkblaetter_arbeitshilfen_software/index.htm 
  • Wärmepumpen
    • Informationen hierzu finden Sie auch auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt oder
    • in folgender pdf-Datei die auch vom Bayerischen Landesamt für Umwelt bereitgestellt wird:
    • http://www.lfu.bayern.de/wasser/merkblattsammlung/teil3_grundwasser_und_boden/doc/nr_372.pdf 
  • Pumpversuchen
  • Brunnenregeneration
  • Kieswaschanlagen

Niederschlagswasser

Zu den Aufgaben der Fachkundigen Stelle Wasserwirtschaft gehört es fachliche Beurteilungen bei der Errichtung von Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen abzugeben.

Fragen, die sich bei der Umsetzung der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) in Verbindung mit den Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) und der Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) ergeben, können bei der Fachkundigen Stelle Wasserwirtschaft geklärt werden.

Desweiteren werden Informationen, Beratungen und Hilfestellungen für Bürger, Kommunen, Ing.-Büros und Architekten bzgl. einer wasserwirtschaftlich sinnvollen Niederschlagswasserbeseitigung angeboten.

Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie auch auf den Seiten des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim.

Wassergefährdende Stoffe

Als wassergefährdende Stoffe bezeichnet man die Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.

Um derartige Schädigungen unserer Gewässer zu vermeiden und vorzubeugen, ist es Aufgabe der Fachkundigen Stelle Wasserwirtschaft:

  • die Bürger und Gewerbebetriebe bei der Anwendung und Umsetzung der Verordnung über    Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe   (Anlagenverordnung - VAwS) zu beraten und unterstützen
  • Begutachtungen, Überwachungen und Beratungen durchzuführen im Bereich von    
    • gewerblichen Tankstellen und Eigenverbrauchstankstellen
    • Heizöllagerungen
    • Gewerbe- und Industriebetrieben bei denen wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden
    • Lageranlagen von Jauche, Gülle, Silagesickersäfte und Festmist in der Landwirtschaft
    • Biogasanlagen, Chemischreinigungen, Fahrzeugwaschplätze, Transformatorenstationen und Wasserkraftanlagen
  • Mitwirkung bei der Bearbeitung von Schadensfällen (Im Schadensfall ist die Polizei oder Feuerwehr über die Rufnummer 112 zu verständigen)
  • Bürger und Firmen über anzeigepflichtige Lagerung wassergefährdender Stoffe zu informieren    
  • Anzeigeformular (siehe Formulare)

Veröffentlichungen

Anlagenverordnung
Übersicht bauaufsichtlich zugelassener Behälter für Überschwemmungsgebiete
Sachverständige für die Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

 

Ansprechpartner/in

Franz Mayer

Telefon:  08821 751-210
E-Mail:  Franz.Mayer@LRA-GAP.de
Zimmer:  C 219

Rupert Speer

Telefon:  08821 751-462
E-Mail:  Rupert.Speer@LRA-GAP.de
Zimmer:  C 219

Herbert Pfeiffer

Telefon:  08821 751-326
E-Mail:  Herbert.Pfeiffer@LRA-GAP.de
Zimmer:  C 217

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