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Vereinspauschale für Sportvereine

  • Icon Antrag Vereinspauschale 2023
  • Icon Hinweise Vereinspauschale 2023
  • Icon Erklärung Lizenzinhaber 2023

 

Antragsfrist

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit allen erforderlichen Angaben und Anlagen (insbesondere Lizenzen bzw. dazugehörige Erklärungen der Lizenzinhaber) beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eingereicht werden. Die Abgabefrist wurde vom 1. März bis zum 15. März 2023 verlängert.

Entscheidend ist das Datum des Poststempels. Dies bedeutet konkret, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Stichtag 15. März 2023 entweder im Landratsamt oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein muss.

Anträge, die nach diesem Termin eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden; Ausnahme- und Härtefallregelungen kommen nicht in Betracht. Das Nachreichen von Lizenzen oder anderen Unterlagen nach dem Termin ist nicht möglich.

  

Neu ab Förderjahr 2023

Förderfähige Lizenzen

Die Trainer- und Übungsleiterlizenzen müssen am Stichtag 01.03.2023 gültig sein.

Die Lizenzen müssen nicht mehr im Original vorgelegt werden. Es genügt daher die elektronische Einreichung bzw. die Vorlage einer Kopie, wenn die vom Lizenzinhaber/der Lizenzinhaberin vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ (s.o.) beigefügt ist.

Hinweis: Der Verzicht auf fälschungssichere Originallizenzen und das Abstellen auf eine persönliche Erklärung ist ein Vertrauensvorschuss des Freistaats Bayern gegenüber den Vereinen und Lizenzinhabern. Zur Vermeidung eines Missbrauchs erfolgen EDV-basierte (Stichproben-)Kontrollen auf eventuelle Mehrfacheinreichungen von Lizenzen.

Höherwertige Lizenzen werden mit einem höheren Punktewert (höhere Gewichtung) berücksichtigt. Im Gegenzug können Lizenzen nicht geltend gemacht werden, wenn sie Voraussetzung für den Erwerb einer höherwertigen Lizenz waren (grundständige Lizenz) und die höherwertige Lizenz im Förderjahr geltend gemacht werden soll.

Die förderfähigen Lizenzen sowie deren Gewichtung können der vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration herausgegebenen Liste (s.u.) entnommen werden.

 

Förderfähige Mitglieder

Es können nur die Mitglieder gefördert werden, die der Verein der zuständigen Dachorganisation (z.B. Bayerischer Landessportverband, Bayerischer Sportschützenbund) zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres, also am 31. Dezember (und nicht mehr am 1. Januar des Förderjahres) gemeldet hat. [Beispiel: 31.12.2022 für die Vereinspauschale 2023]

Die Mitgliedszahlen müssen mit der Bestandserhebung der jeweiligen Dachorganisation übereinstimmen.

Mitglieder mit Behinderung, die der Verein am Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres (also am 31.12.2022) bei einer für Belange des Behinderten- oder Rehabilitationssports anerkannten Dachorganisation oder bei einem Verband oder einer Anschlussorganisation mit gleicher Zweckrichtung gemeldet hat, werden unabhängig vom Alter zehnfach gewertet.

Dies ist durch einen Ausdruck der Bestandserhebung bei der jeweiligen Dachorganisation/dem jeweiligen Verband nachzuweisen (z.B. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e. V – BVS -).

 

Sonstiges

Auf die weiteren Hinweise zur Antragstellung (s.o.) wird verwiesen.

Die Bayerische Staatsregierung hat für das Jahr 2023 eine erneute Verdoppelung der Vereinspauschale auf den Weg gebracht. Die Entscheidung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass der Landtag als Haushalts-gesetzgeber der Verdoppelung der Vereinspauschale zustimmt.

Die Sportförderrichtlinien, die Erklärung zur Einreichung von Lizenzen, eine Liste der förderfähigen Lizenzen sowie die Gewichtung der einzelnen Lizenzen (Fördereinheiten) können auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter https://www.innenministerium.bayern.de/sug/sport/foerderung/index.php eingesehen bzw. abgerufen werden.

Sie können auch einen Online-Antrag stellen.

 

Datenschutz

Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen erfasst die personenbezogenen Daten (u. a. Vor- und Familienname, Geburtsdatum, ggf. Kontaktdaten) zur ordnungsgemäßen Gewährung der Vereinspauschale. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen. Dieses erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung der Daten und ist zuständig, soweit Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend gemacht werden sollen.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitungstätigkeiten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchstabe e DSGVO.

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn sie zur Erfüllung der Aufgabendes Landratsamts Garmisch-Partenkirchennicht mehr benötigt werden.

Den Datenschutzbeauftragten des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen erreichen Sie unter datenschutz@lra-gap.de. Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden.

Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.(→ Datenschutzhinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten in den Fachbereichen und Fachanwendungen → Informationsblatt-DSGVO-Sportförderung.pdf).

 

Ansprechpartner/in

Christian Praxl

Telefon:  08821 751-333
E-Mail:  Christian.Praxl@LRA-GAP.de
Zimmer:  002

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