Vereinspauschale für Sportvereine
Achtung Neuregelung für 2021
1. Antragsfrist
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt mit allen erforderlichen Angaben und Anlagen bis spätestens 01. März 2021 beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eingereicht werden (Ausschlussfrist). Anträge, die nach diesem Termin eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Nachreichen von Lizenzen oder anderen Unterlagen nach dem Termin ist nicht möglich.
Entscheidend ist das Datum des Poststempels. Dies bedeutet konkret, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Stichtag 01. März 2021 entweder im Landratsamt oder beider Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein muss.
2. Trainer- und Übungsleiterlizenzen
Übungsleiter- und Trainerlizenzen müssen grundsätzlich am Stichtag im Original (z.B. auf Prägepapier) vorliegen.
Abweichend davon kann die ausgefüllte und unterschriebene „Erklärung Lizenzinhaber/in“ die Einreichung von Originalen ersetzen (in diesem Fall ist eine Kopie der Lizenz beizufügen).
Übungsleiter- bzw. Trainerlizenzen, die lediglich digital zur Verfügung stehen (insbesondere DOSB-Lizenzen), können vom Lizenzinhaber selbst ausgedruckt und zusammen mit der ausgefüllten und unterschriebenen „Erklärung Lizenzinhaber/in“ zum „Original“ im Sinne der Sportförderrichtlinien und damit förderfähig gemacht werden.
Bitte beachten:
Der Verzicht auf fälschungssichere Originalitätsmerkmale und das Abstellen auf eine persönliche Erklärung ist ein Vertrauensvorschuss des Freistaats Bayern gegenüber den Vereinen und Lizenzinhabern. Zur Vermeidung eines Missbrauchs erfolgen EDV-basierte (Stichproben-)Kontrollen auf eventuelle Mehrfacheinreichungen von Lizenzen.
3. Bewertung von Lizenzen und Zusatzlizenzen, Teilbarkeit
Ab dem Jahr 2021 können neben den Volllizenzen auch die sog. „Zusatzlizenzen“ im Sinne von Teil 1 Abschnitt B Ziffer 4.2.7 der Förderrichtlinien auf zwei Vereine aufgeteilt werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mit der ausgefüllten und unterschriebenen „Erklärung Lizenzinhaber/in“ eine Erklärung zum Verbleib der einer Zusatzlizenz zugrundeliegenden grundständigen Lizenz abzugeben, die ggf. nicht mehr in Papierform o. Ä. vorliegt und diese in die Förderung miteinzubeziehen.
4. Besonderheiten im Hinblick auf die Corona-Pandemie
Ausnahmsweise können alle Lizenzen, die nach dem 01.03.2020 abgelaufen sind auch ohne eine Fortbildung bzw. Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale 2021 als gültig angesehen werden.
Darüber hinaus kann ausnahmsweise auf das Erfordernis verzichtet werden, dass Übungsleiterlizenzen seit dem Stichtag des Vorjahres im Sportbetrieb eingesetzt wurden.
In Bezug auf das Beitragsaufkommen (vgl. Ziffer 3 im Antrag) kann die Corona-Pandemie grundsätzlich als besonderer Grund im Sinne von Teil 1 Abschnitt A Ziffer 5.2 Satz 5 der Förderrichtlinien für das Zurückbleiben des IST-Aufkommen hinter das SOLL-Aufkommen anerkannt werden. Dies gilt jedoch nicht bei vom Verein selbst gewählten bzw. verursachten Beitragsermäßigungen und -freistellungen.
5. Datenschutz
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen erfasst die personenbezogenen Daten (u. a. Vor- und Familienname, Geburtsdatum, ggf. Kontaktdaten) zur ordnungsgemäßen Gewährung der Vereinspauschale. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen [Herr Praxl (christian.praxl@lra-gap.de)]. Dieses erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung der Daten und ist zuständig, soweit Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend gemacht werden sollen.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitungstätigkeiten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchstabe e DSGVO.
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn sie zur Erfüllung der Aufgabendes Landratsamts Garmisch-Partenkirchennicht mehr benötigt werden.
Den Datenschutzbeauftragten des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen, Herr Markus Wiesböck erreichen Sie unter datenschutz@lra-gap.de. Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden.
Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Die Sportförderrichtlinien sowie eine Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen können Sie hier auf den Seiten des Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einsehen (→ Rechtsgrundlagen bzw. → Downloads).
Ansprechpartner/in
Christian Praxl |
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Telefon: | 08821 751-333 |
E-Mail: | Christian.Praxl@LRA-GAP.de |
Zimmer: | 002 |