Vereinspauschale für Sportvereine
Der Freistaat Bayern gewährt gemäß den Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (Sportförderrichtlinien – SportFöR) Zuwendungen an Sportvereine zur Förderung des organisierten Sports.
Antragsfrist
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit allen erforderlichen Angaben und Anlagen (insbesondere Lizenzen) bis spätestens 03.03.2025 beim Landratsamt eingereicht werden (Ausschlussfrist).
Entscheidend ist das Datum des Poststempels. Dies bedeutet konkret, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Stichtag 03.03.2025 entweder im Landratsamt oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein muss.
Anträge, die nach diesem Termin eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Nachreichen von Lizenzen oder anderen Unterlagen nach dem Termin ist nicht möglich; Ausnahme- oder Härtefallregelungen kommen nicht in Betracht.
Förderfähige Lizenzen
Die Trainer- und Übungsleiterlizenzen müssen im Förderjahr 2025 gültig sein.
ACHTUNG: Trainer- und Übungsleiterlizenzen müssen nicht mehr im Original vorgelegt werden. Darüber hinaus ist keine Erklärung des Lizenzinhabers zur ausschließlichen Einreichung der Lizenz bei einem Verein mehr notwendig.
Der Verzicht auf fälschungssichere Originallizenzen und der neu praktizierte Verzicht auf eine persönliche Erklärung ist ein Vertrauensvorschuss des Freistaats Bayern gegenüber den Vereinen und Lizenzinhabern. Zur Vermeidung eines Missbrauchs erfolgen EDV-basierte (Stichproben-)Kontrollen auf evtl. Mehrfacheinreichungen von Lizenzen.
ACHTUNG: Sofern eine Teilung beabsichtigt ist, ist vom Lizenzinhaber die Erklärung zur Teilung von Lizenzen zu unterschreiben und dem Antrag beizufügen.
Höherwertige Lizenzen werden mit einem höheren Punktewert (höhere Gewichtung) berücksichtigt. Im Gegenzug können Lizenzen nicht geltend gemacht werden, wenn sie Voraussetzung für den Erwerb einer höherwertigen Lizenz waren (grundständige Lizenz) und die höherwertige Lizenz im Förderjahr geltend gemacht werden soll.
Die förderfähigen Lizenzen sowie deren Gewichtung können der vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration herausgegebenen Liste entnommen werden. Die Liste kann hier heruntergeladen werden.
Gegenüber dem Förderjahr 2024 wurden folgende neue Lizenzen aufgenommen:
- DOSB-Trainer/in C Leistungssport, Behindertensport; Disziplin Para Ski Alpin
- DOSB-Trainer/in C Leistungssport, Behindertensport; Disziplin Para Tischtennis
- DOSB-Trainer/in C Leistungssport, Behindertensport; Disziplin Rollstuhlbasketball
- Trainer C Breitensport, Bergwandern
- Demokratietrainer/in C im Sport
- Trainer C Breitensport, Klettersteig
- Trainer C Breitensport, Sportklettern Inklusion
- DOSB-Übungsleiter/in B, Sport in der Rehabilitation; Profile: Orthopädie, Innere Medizin, Sensorik, Neurologie, Geistige Behinderung / Intellektuelle Beeinträchtigung, Psychiatrie
Förderfähige Mitglieder
Es können nur die Mitglieder gefördert werden, die der Verein der zuständigen Dachorganisation (z. B. Bayerischer Landessportverband - BLSV -, Bayerischer Sportschützenbund - BSSB -) zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres, also am 31. Dezember (nicht am 1. Januar des Förderjahres!) gemeldet hat (Beispiel: Mitgliederstand beim BLSV/BSSB zum 31.12.2024 für die Vereinspauschale 2025).
Die Mitgliedszahlen müssen mit der Bestandserhebung der jeweiligen Dachorganisation übereinstimmen.
Mitglieder mit Behinderung, die der Verein am Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres (also am 31.12.2024) bei einer für Belange des Behinderten- oder Rehabilitationssports anerkannten Dachorganisation (z.B. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e. V. - BVS Bayern -) oder bei einem Verband oder einer Anschlussorganisation mit gleicher Zweckrichtung gemeldet hat, werden unabhängig vom Alter zehnfach gewertet.
Die Mitgliedschaft ist durch einen Ausdruck der Bestandserhebung bei der jeweiligen Dachorganisation/ dem jeweiligen Verband nachzuweisen.
Weitere Informationen
Die Sportförderrichtlinien, die Erklärung zur Teilung von Lizenzen, eine Liste der förderfähigen Lizenzen, die Gewichtung der einzelnen Lizenzen (Fördereinheiten) sowie weitere Informationen zur Sportförderung in Bayern können beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration abgerufen werden.
Sie können auch einen Online-Antrag stellen.
Auf die weiteren Hinweise zur Vereinspauschale wird verwiesen.
Downloads
Hinweise Vereinspauschale 2025
Erklärung zur Teilung von Lizenzen
Datenschutz
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen erfasst die personenbezogenen Daten (u. a. Vor- und Familienname, Geburtsdatum, ggf. Kontaktdaten) zur ordnungsgemäßen Gewährung der Vereinspauschale. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen. Dieses erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung der Daten und ist zuständig, soweit Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend gemacht werden sollen.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitungstätigkeiten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchstabe e DSGVO.
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen nicht mehr benötigt werden.
Den Datenschutzbeauftragten des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen erreichen Sie unter datenschutz@lra-gap.de. Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden.
Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.(→ Datenschutzhinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten in den Fachbereichen und Fachanwendungen → Informationsblatt-DSGVO-Sportförderung.pdf).
Ansprechpartner/in
Christian Praxl |
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Telefon: | 08821 751-333 |
E-Mail: | Christian.Praxl@LRA-GAP.de |
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