Der Landrat und seine Stellvertreter
Landrat |
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Anton Speer (FWL)Aufgaben des LandratsWie das Landratsamt eine Doppelfunktion als Behörde hat, so ist auch der Landrat als Amtsvorstand sowohl Leiter des Landratsamtes als Behörde der kommunalen Gebietskörperschaft Landkreis Garmisch-Partenkirchen als auch Leiter des staatlichen Landratsamtes. Der Landrat ist damit auch Dienstvorgesetzter der kommunalen Bediensteten des Landkreises sowie der Staatsbediensteten. Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistages und seiner Ausschüsse, mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses, und er vollzieht die in den Gremien gefassten Beschlüsse. Darüber hinaus erledigt der Landrat laufende Angelegenheiten der Kreisverwaltung in eigener Zuständigkeit. In Betrieben, bei denen der Landkreis Gesellschafter ist, wie z. B. bei der Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH oder der Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen, übt der Landrat das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden aus. Der Landrat ist kommunaler Wahlbeamter und damit gesetzlicher Vertreter sowie erster politischer Repräsentant des Landkreises. Er wird von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises direkt für eine Wahlperiode von sechs Jahren gewählt. Seit 1. Mai 2014 ist Anton Speer (Freie Wähler) Landrat des Landkreises Garmisch-Partenkirchen. |
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Stellvertreter des Landrats |
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Dr. Michael Rapp (CSU)Altbürgermeister des Marktes Murnau a. Staffelsee |
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Weiterer Stellvertreter des Landrats |
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Martin Wohlketzetter (SPD)Erster Bürgermeister der Gemeinde Farchant |