Der Landrat und seine Stellvertreter
Landrat |
|
Anton Speer (FWL)Kontakt: Tel.: 08821 / 751-219 E-Mail: Landrat@lra-gap.de
Aufgaben des LandratsWie das Landratsamt eine Doppelfunktion als Behörde hat, so ist auch der Landrat als Amtsvorstand sowohl Leiter des Landratsamtes als Behörde der kommunalen Gebietskörperschaft Landkreis Garmisch-Partenkirchen als auch Leiter des staatlichen Landratsamtes. Der Landrat ist damit auch Dienstvorgesetzter der kommunalen Bediensteten des Landkreises sowie der Staatsbediensteten. Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistages und seiner Ausschüsse, mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses, und er vollzieht die in den Gremien gefassten Beschlüsse. Darüber hinaus erledigt der Landrat laufende Angelegenheiten der Kreisverwaltung in eigener Zuständigkeit. In Betrieben, bei denen der Landkreis Gesellschafter ist, wie z. B. bei der Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH oder der Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen, übt der Landrat das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden aus. Der Landrat ist kommunaler Wahlbeamter und damit gesetzlicher Vertreter sowie erster politischer Repräsentant des Landkreises. Aufgrund des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) ist seine Besoldung auf B 6 (Landräte von Landkreisen in dieser Größenordnung) festgelegt. Weiterhin erhält er eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung, die sich aus der Anlage 2 zum KWBG ergibt. Hier wurde vom Kreistag der Mittelwert festgelegt. Stand Mai 2020 beläuft sich dieser auf 1.167,81 Euro. Außerdem benützt der Landrat einen Dienstwagen. Als einziger bayerischer Landrat hat er jedoch keinen eigenen Fahrer. Nur zu besonderen Anlässen bedient er sich eines Mitarbeiters für Fahrdienste. Der Landrat wird von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises direkt für eine Wahlperiode von sechs Jahren gewählt. Seit 1. Mai 2014 ist Anton Speer (Freie Wähler) Landrat des Landkreises Garmisch-Partenkirchen. Stellvertreter des Landrats ist seit Mai 2014 Dr. Michael Rapp (CSU). Zur weiteren Stellvertreterin des Landrats wurde am 8. Mai 2020 Tessy Lödermann (Bündnis 90/Die Grünen) berufen. Der Stellvertreter des Landrats erhält die gleiche monatliche Dienstaufwandsentschädigung wie der Landrat (1.167,81 Euro). Ein Drittel dieser Entschädigung (389,27 Euro) steht monatlich der weiteren Stellvertreterin zu. |
|
Stellvertreter des Landrats |
|
|
Dr. Michael Rapp (CSU)Altbürgermeister des Marktes Murnau a. Staffelsee |
|
|
Weitere Stellvertreterin des Landrats |
|
|
Tessy Lödermann (Bündnis 90/Die Grünen)
|