Heilpraktiker
Allgemeines
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Die Heilpraktikererlaubnis berechtigt zur umfassenden berufs- oder gewerbsmäßigen Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Sie kann auf bestimmte Bereiche wie das Gebiet der Psychotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie beschränkt werden.
Weitere Informationen insbesondere Angaben, welche Voraussetzungen die antragstellende Person erfüllen muss und welche Unterlagen vorzulegen sind, finden Sie unter Heilpraktikererlaubnis; Beantragung - BayernPortal
Reichen Sie bitte Ihre vollständigen Unterlagen spätestens
… bis zum 31. Dezember (für die Überprüfung am darauffolgenden dritten Mittwoch im März) und
... bis zum 30. Juni (für die Überprüfung im darauffolgenden zweiten Mittwoch im Oktober)
bei uns schriftlich oder über das Bürgerservice-Portal (Link) bei uns ein und vermerken Sie den Zeitpunkt für den Sie zur Prüfung angemeldet werden möchten (z. B. März 2025)
Nach Vorlage der Unterlagen, werden Sie vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen für die Kenntnisüberprüfung im Gesundheitsamt des Landratsamtes München angemeldet. Die Überprüfungen werden in Bayern einheitlich durchgeführt.
Kosten
Unsere Kosten:
- Prüfung der Unterlagen, Weiterleitung an die Überprüfungsbehörde und Erteilung der Erlaubnis: € 150,00.
Kosten des Landratsamtes München als Überprüfungsbehörde
- bis zu € 500,00. Weitere Informationen finden Sie unter www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/heilpraktikerprüfung-schritt-ii/
Anträge finden Sie hier Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis | Landkreis Garmisch-Partenkirchen oder im Bürgerserviceportal unter H- Heilpraktiker-Erlaubnis
Für weitere Informationen, wenden Sie sich an
Tel.-Nr.: 08821 / 751 - 324 (Frau Okelmann)
E-Mail: gewerbeamt@lra-gap.de (Mo.-Do. 8:00-12:30 Uhr)

