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Kommunale Jugendarbeit

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Die Kommunale Jugendarbeit arbeitet an einer möglichst optimalen Planung und Gestaltung, Förderung und Entwicklung von Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Garmisch-Partenkirchen!

 

 

News & Information


Ferienbetreuung

Die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Garmisch-Partenkirchen hat die ersten Ferienbetreuungszeiten für das Jahr 2023 organisiert.

Für folgende Ferienzeiten können wir bereits ein Betreuungsangebot anbieten:


Osterferien, Pfingsferien, Sommerferien (Woche 1 - 3) und Herbstferien

 

Das Anmeldeformular, weitere Informationen und die Teilnahmnebedingungen finden Sie HIER

 

Ferienjob-Angebot - Ferienbetreuung 2023

Die Kommunale Jugendarbeit sucht für die Ferienbetreuung 2023 engagierte und interessierte Personen zur Betreuung von Ferienangeboten in den Bayerischen Ferien. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Stellenanzeige.

Icon Stellenanzeige_Ferienbertreuung_2023.pdf


Alle weiteren Infos zur Ferienbetreuung 2023 gibt's HIER

 

 

Bundesprogramm "Demokratie leben!"

Lokale Partnerschaft für Demokratie
im Landkreis Garmisch-PartenkirchenImage

"Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen" - das sind die Kernziele des Bundesprogramms "Demokratie leben!". Dieser inhaltliche Dreiklang ist handlungsleitend. Die lokalen "Partnerschaften für Demokratie" machen sich mit konkreten Maßnahmen vor Ort für Vielfalt und Demokratie stark.

In diesen Partnerschaften für Demokratie kommen die Verantwortlichen aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft – aus Vereinen und Verbänden über Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten – zusammen. Anhand der lokalen Gegebenheiten und Problemlagen entwickeln sie gemeinsam eine auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmte Strategie.

Für die Umsetzung der Partnerschaften für Demokratie wird – in der Regel bei einem vor Ort verankerten zivilgesellschaftlichen Trägerverein – eine Koordinierungs- und Fachstelle eingerichtet. Zu ihren Aufgaben gehört die Gesamtkoordination der Partnerschaft für Demokratie, die inhaltlich-fachliche Beratung von Projekten, die Begleitung von Einzelmaßnahmen sowie die Koordinierung der Arbeit des Begleitausschusses und des Jugendforums.

Zur Durchführung konkreter Vorhaben, stellt "Demokratie leben!" den geförderten Kommunen Gelder für einen Aktions- und Initiativfonds zur Verfügung. Zu den so ermöglichten Maßnahmen können beispielsweise ein Demokratiefest, eine Plakataktion, Medienworkshops für Jugendliche oder aber die Erstellung von Lehr- und Informationsmaterialien gehören.

Alle weiteren Infos und Anträge auf der HOMEPAGE

Jugendhilfeplanung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen

Die aktuelle Fortschreibung der Jugendhilfeplanung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen steht nun auch in digitaler Version zur Verfügung.


Icon Jugendhilfplanung_2016.pdf

Grundsätzliche Aufgaben

  • Information, Analyse und Entwicklung von Prozessen, Leistungen und Diensten der Kinder- und Jugendarbeit
  • Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden in allen Fragen der Jugendarbeit.

Eine Liste der gewählten Jugendbeauftragten der Landkreisgemeinden finden Sie hier

Jugendbeauftragte

  • Institutionelle, ideelle, materielle und personelle Förderung und Unterstützung von Aktivitäten und Maßnahmen von Kooperationspartnern und anderen sozialen Einrichtungen
  • Durchführung eigener Maßnahmen und Angebote

Bei uns gibt's:

  • Beratung für Jugendgruppen, -initiativen und Jugendtreffs
  • Beratung zur gemeindlichen Jugendarbeit
  • Beratung, Unterstützung und Vernetzung von hauptamtlichen Fachkräften und Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit
  • Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
  • Infos, Material und Adressen rund um das Thema Jugendarbeit
  • Informationen rund um den gesetzlichen und präventiven Jugendschutz

Schwerpunkte im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

  • Entwicklung, Konzeptbildung und Planung im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung
  • Jugendhilfeplanung – regelmäßige Fortschreibung
  • Beratung, Anregung und Unterstützung
  • Koordination und Vernetzung
  • Eigene ergänzende Dienste und Angebote
  • Pädagogischer Kinder- und Jugendschutz
  • Außerschulische Jugendarbeit

Gesetzliche Grundlagen

Die Kommunale Jugendarbeit hat eine Schlüsselfunktion für die Planung, Förderung und Koordinierung der Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit. Nach der geltenden Rechtsauffassung sollen „die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen..." (§ 79 SGB VIII)

Mit der Kommunalen Jugendarbeit nehmen die örtlichen Träger der Jugendhilfe mittels ihrer Jugend-ämter diese Aufgabe für das Feld der Kinder- und Jugendarbeit wahr. Die Umsetzung der Aufgabe geschieht in dem die Kommunale Jugendarbeit entsprechend den Aufgabenbereichen der §§ 11 – 14 SGB VIII

  • die Gesamt- und Planungsverantwortung für den örtlichen Träger umsetzt,
  • darauf hinwirkt, dass die Träger der Freien Jugendhilfe die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit bereitstellen und betreiben,
  • diese fördert durch die materielle und ideelle Bereitstellung notwendiger Rahmenbedingungen und
  • selbst die Leistung erbringt, soweit die freien Träger dazu nicht bereit oder auch mit öffentlicher Förderung nicht in der Lage sind.

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