Kommunale Jugendarbeit
Die Kommunale Jugendarbeit arbeitet an einer möglichst optimalen Planung und Gestaltung, Förderung und Entwicklung von Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Garmisch-Partenkirchen!
News & Information
Junkern Beel 2019
Das diesjährige Losverfahren für Junkern Beel (08. - 15. Juni 2019) ist abgeschlossen und die Ferienfreizeit ist ausgebucht. Wir wünschen allen Teilnehmerinnen ganz viel Spass!
U-18 Wahl und Jugendreporter
Die Kommunale Jugendarbeit und der Kreisjugendring der beiden Landkreise Garmisch-Partenkirchen und Weilheim-Schongau haben hier gemeinsame Sache gemacht. Neben mehreren U-Wahllokalen in Schulen, Gemeinden und Jugendeinrichtungen wurden in der "Stimmlos!?"-Aktionswoche die Ergebnisse der U18-Wahlen aufbereitet und diskutiert. Die medieninteressierte junge Menschen haben als U18-Reporter sehr efolgreich Stimmungsbilder bei den Erwachsenen eingefangen. Ergebnisse dieser Aktion könnt ihr euch auf unserer Homepage anschauen!
Weitere Infos zur U18-Wahl im Landkreis unter www.stimmlos-oberbayern.de oder direkt bei uns.
Ferienprogramm 2018
Das Ferienprogramm 2018 der Kommunalen Jugendarbeit wurde bereits in allen Schulen und großen Einrichtungen des Landkreises verteilt. Außerdem steht es hier für euch zum download bereit.
Viel Spass und schöne Ferien!
ZAMMA - Kulturfestival Oberbayern in Garmisch-Partenkirchen
vom 13. bis 20. Juli 2019 findet in Garmisch-Partenkirchen ZAMMA - das Kulturfestival Oberbayern statt. ZAMMA ist das Kulturfestival zum Mitmachen! Die Menschen vor Ort gestalten ihr Festival selbst. Alle, ob jung oder alt, können gleichberechtigt mitmachen. Deshalb sind eure Ideen gefragt. Jetzt heißt es: Gemeinsam kreativ werden. Alles ist möglich!
Gemeinsam mit den Kooperationspartener bieten wir auch den jungen Menschen die Möglichkeit, ihre Ideen und Projekte in das Festival zu integrieren. Unter dem Motto "GAP_Soll geht weiter" laden wir alle Interessierten am Freitag, den 18.01.2019 ins Jugendzentrum Garmisch-Partenkirchen ein. Dort können sie ihre Ideen vorstellen. Zu gewinnen gibt es auch etwas!
Weitere Infos HIER.
Den Flyer zur Auftaktveranstaltung gibt es hier: Auftaktveranstaltung_GAP_SOLL.pdf
Jugendhilfeplanung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen
Die aktuelle Fortschreibung der Jugendhilfeplanung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen steht nun auch in digitaler Version zur Verfügung.
Zum Herunterladen hier klicken: Jugendhilfplanung 2016
Kinderkino
Die neue Kinderkino-Saison hat begonnen. Alle Termine in den teilnehmenden Gemeinden könnt ihr hier nachschauen: Kinderkino Termine
Grundsätzliche Aufgaben
- Information, Analyse und Entwicklung von Prozessen, Leistungen und Diensten der Kinder- und Jugendarbeit
- Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden in allen Fragen der Jugendarbeit.
Eine Liste der gewählten Jugendbeauftragten der Landkreisgemeinden finden Sie hier
- Institutionelle, ideelle, materielle und personelle Förderung und Unterstützung von Aktivitäten und Maßnahmen von Kooperationspartnern und anderen sozialen Einrichtungen
- Durchführung eigener Maßnahmen und Angebote
Bei uns gibt's:
- Beratung für Jugendgruppen, -initiativen und Jugendtreffs
- Beratung zur gemeindlichen Jugendarbeit
- Beratung, Unterstützung und Vernetzung von hauptamtlichen Fachkräften und Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit
- Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
- Infos, Material und Adressen rund um das Thema Jugendarbeit
- Informationen rund um den gesetzlichen und präventiven Jugendschutz
Schwerpunkte im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
- Entwicklung, Konzeptbildung und Planung im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung
- Jugendhilfeplanung – regelmäßige Fortschreibung
- Beratung, Anregung und Unterstützung
- Koordination und Vernetzung
- Eigene ergänzende Dienste und Angebote
- Pädagogischer Kinder- und Jugendschutz
- Außerschulische Jugendarbeit
Gesetzliche Grundlagen
Die Kommunale Jugendarbeit hat eine Schlüsselfunktion für die Planung, Förderung und Koordinierung der Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit. Nach der geltenden Rechtsauffassung sollen „die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen..." (§ 79 SGB VIII)
Mit der Kommunalen Jugendarbeit nehmen die örtlichen Träger der Jugendhilfe mittels ihrer Jugendämter diese Aufgabe für das Feld der Kinder- und Jugendarbeit wahr. Die Umsetzung der Aufgabe geschieht in dem die Kommunale Jugendarbeit entsprechend den Aufgabenbereichen der §§ 11 – 14 SGB VIII
- die Gesamt- und Planungsverantwortung für den örtlichen Träger umsetzt,
- darauf hinwirkt, dass die Träger der Freien Jugendhilfe die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit bereitstellen und betreiben,
- diese fördert durch die materielle und ideelle Bereitstellung notwendiger Rahmenbedingungen und
- selbst die Leistung erbringt, soweit die freien Träger dazu nicht bereit oder auch mit öffentlicher Förderung nicht in der Lage sind.