Betäubungsmittel
Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln
Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen beglaubigen lassen. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigungen beträgt maximal 30 Tage. Sie benötigen für jedes verschriebene Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung.
Für Schengen- und Nicht-Schengen-Länder gibt es verschiedene Formulare:
Weitergehende Informationen finden sich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte:
BfArM - Reisen mit Betäubungsmitteln - Reisen mit Betäubungsmitteln
Terminvereinbarung:
Per Mail an die Funktionsadresse: GA-Diagnostik@lra-gap.de
Telefonisch unter: 08821/751-500
Folgende Punkte sind bei der Erstellung oder Beglaubigung zu beachten:
- Der/die ausstellende Ärztin/Arzt muss im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ordnungsgemäß beim Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband (ÄKBV) gemeldet sein.
- Die ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln muss im Original vorgelegt werden. Ein Abdruck ist nicht ausreichend.
- Die ärztliche Bescheinigung muss immer mit Stempel und Unterschrift von der/dem ausstellenden Ärztin/Arzt versehen sein (keine Unterschrift "im Auftrag" oder "in Vertretung").
- Grundsätzlich ist die Einfuhr von Betäubungsmitteln nicht für alle Länder möglich. Es wird dringend geraten, die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise zu klären. Hinweise finden sich beim Auswärtigen Amt: Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Benötigte Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Original der ärztlichen Bescheinigung mit Stempel und Unterschrift der ausstellenden Ärztin oder des ausstellenden Arztes
- Personalausweis oder Reisepass
- eine schriftliche Vollmacht
- Personalausweis/Reisepass in Kopie des Vollmachtgebers
- Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
Dauer & Kosten
15 Minuten, Bearbeitungsgebühr 10 Euro für Erwachsene und 5 Euro für Kinder/Jugendliche (KVz), Barzahlung