Schwarzarbeit
Die Schwarzarbeit wird im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) geregelt.
In der Regel wird darunter die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen verstanden
- unter Verstoß gegen das Steuerrecht
- unter Verstoß gegen das Sozialversicherungsrecht
- unter Umgehung der Mitteilungspflichten gegenüber den Sozialleistungsträgern und/oder
- ohne Gewerbeanmeldung oder Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe oder
zulassungspflichtiges Handwerk ausgeübt wird
Für den Bereich Schwarzarbeit ist grundsätzlich das Hauptzollamt Rosenheim, Zollamt Weilheim, Fischerried 4, 82362 Weilheim zuständig.
Unsere Aufgabe ist hierbei die Verfolgung etwaiger Ordnungswidrigkeiten.
Tel.-Nr.: 08821 / 751 - 325 (Frau Wörle)
E-Mail: gewerbeamt@lra-gap.de

