Aufsicht über staatliche geprüfte Skilehrer und Bergführer
Leiterin oder Leiter einer Bergsteigerschule bzw. Schneesportschule darf nur sein, wer die staatliche Prüfung als Fachsportlehrerin oder Fachsportlehrer in der jeweiligen Fachrichtung gemäß der Fachrichtung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern abgelegt hat. Diese sowie die Lehrkräfte oder Hilfslehrkräfte einer Bergsteiger- oder Schneesportschule haben die Vorschriften der Verordnung über den Unterricht als Berg- und Skiführer sowie als Schneesportlehrer in Bayern (Bayerische Berg- und Skischulverordnung – BayBergSkiV) zu beachten.
Festgestellte Verstöße sind schriftlich mitzuteilen.
Für weitere Informationen, wenden Sie sich an:
Tel.-Nr.: 08821 / 751 - 325 (Frau Wörle)
E-Mail: gewerbeamt@lra-gap.de

