Trichinenuntersuchungen
Ihnen kann als Jäger, der Wild zum Zweck der Verwendung als Lebensmittel für
- den eigenen häuslichen Verbrauch erlegt
- kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild an Endverbraucher oder den
örtlichen Einzelhandel abgibt
Im Fall von Wildschweinen oder Dachsen die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen übertragen werden.
Eine Übersicht der benötigten Unterlagen erhalten Sie unter folgendem Link:
oder wenden Sie sich an:
Tel.-Nr.: 08821 / 751 - 429 (Herr Biebel)
E-Mail: gewerbeamt@lra-gap.de

