Bewachungswesen
Zur gewerbsmäßigen Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen wird eine Erlaubnis im Sinne der Gewerbeordnung benötigt.
Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen wird von der Erlaubnisbehörde unter anderem anhand eines von der Behörde einzuholenden unbeschränkten Auszugs aus dem Bundeszentralregister sowie einer Stellungnahme der Polizei überprüft.
Der Bewachungsunternehmer hat die Wachpersonen der Kreisverwaltungsbehörde über das Bewacherregister zu melden.
Das Bewachungsgewerbe darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
Für weitere Information, klicken Sie bitte auf folgenden Link:
Bewachergewerbe - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis | Landkreis Garmisch-Partenkirchen
oder wenden Sie sich an
Tel.-Nr.: 08821 / 751 – 429 (Herr Biebel)
E-Mail: bewachung@lra-gap.de

