Restmüll
Hausmüllabfuhr
Restmüll ist das trotz Abfallvermeidung bei der Getrenntsammlung von Wertstoffen (Altpapier, Altmetall, Altglas, Bioabfall, Grünabfälle, Leichtverpackungen usw.) noch anfallende Abfallgemisch aus Haushalten (Hausrestmüll, Restsperrmüll) und Gewerbebetrieben (Gewerberestmüll).
Restmüll ist nach Maßgabe des § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz und gemäß Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen (§ 6 Abs. 2) der öffentlichen Entsorgungseinrichtung des Landkreises zu überlassen (Überlassungszwang). Hierzu ist jedes bewohnte Grundstück im Landkreis an die Hausmüllabfuhr anzuschließen. Die Mülltonnen werden vom Landkreis zur Verfügung gestellt. Die notwendige Größe der Mülltonne richtet sich nach der Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen bzw. nach der Art der Nutzung (§ 15 AWS).
Wir empfehlen die Mülltonnen (durch Beschriftung, Aufkleber oder Ähnliches) zu kennzeichnen um die eigenen Mülltonnen optisch von den Mülltonnen der Nachbarn zu unterscheiden. Verwechslungen – beim Zurückstellen der Mülltonnen - können somit auf einfache Weise ausgeschlossen werden.
Die Mülltonnen können alle 14 Tage zur Leerung bereitgestellt werden. Die Leerungstermine finden Sie auf dem jeweiligen Abfuhrkalender. Die Hausmüllgebühr richtet sich ausschließlich nach dem Behältervolumen (Volumentarif). Für die Auslieferung bzw. bei Änderungen des Tonnenbestandes fällt eine Bearbeitungsgebühr pro Vorgang an.
Wir möchten Sie über folgende Neuerungen im Bereich der Abfallwirtschaft informieren:
Die Abfuhrkalender für die Hausmüllabfuhr (Rest- /Biomüll, Papier/Kartonagen sowie den „Gelben Sack") im Landkreis (ohne Markt Ga.-Pa.) werden direkt an alle Haushalte versendet, d. h. jeder Haushalt bekommt seinen persönlichen Abfuhrkalender. Darüber hinaus sind die Abfuhrkalender über die Homepage des Landkreises (www.lra-gap.de) – nach Ortschaften - oder über die Abfall App abrufbar. Der Versand an die Haushalte erfolgt einmalig voraussichtlich Ende November.
Eine weitere Neuerung betrifft die Gebührenbescheide für die Hausmüllabfuhr (ohne Markt Ga.-Pa.). Diese werden als Dauerbescheid zugestellt, da seit Einführung des „Volumentarifes" die jährliche Gebühr je Behälter gleich bleibend ist. Somit gilt der Veranlagungsbescheid unbefristet bis zu einer Änderung (z. B. Änderung der Behältergröße oder –anzahl).