Problemabfall / schadstoffhaltige Abfälle
Abfuhrtermine
Die jeweiligen Sammeltermine des Schadstoffmobils (für das Frühfahr und den Herbst) in Ihrer Gemeinde entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender (Kalenderform) oder zum Herunterladen
Falls der Termin in Ihrer Gemeinde nicht passt, können Sie auch in einer Nachbargemeinde anliefern.
Infoblätter
Was gehört alles zum Problemabfall oder Sondermüll?
- Batterien, Geräteakkus
- Feuerlöscher (Pulver- und Halon-)
- Haushaltsreiniger, Abfluß- und Rohrreiniger, Metall- und Silberputzmittel, Entkalker, Waschmittelreste, Autopflegemittel
- Laborchemikalien und Gifte (u.a. cyanid- und arsenhaltige Substanzen)
- Lacke und Lasuren (in flüssiger Form), keine Dispersionswandfarben !!!
- Lösemittelhaltige Substanzen wie Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, Pinselreiniger, Reinigungsbenzin, Spiritus, Terpetin, Kleber, Kalt- und Motorreiniger, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit, Verdünner, Fleck- und Rostentferner, Aceton, lösungsmittelhaltige Kosmetika wie Nagellack und -entferner
- Mineralöl (Kfz) in Kleinmengen, bis maximal 5 kg pro Sammlung
- Ölhaltige Abfälle (Ölfilter, Ölschlämme, Unterbodenschutz, Wachse auf Mineralölbasis)
- PCB-befüllte Kondensatoren (bis Herstellungsjahr 1983)
- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel aller Art (überlagerte Mittel und Reste)
- Quecksilberhaltige Abfälle (Schalter, Thermometer)
- Säuren, Laugen, Salze, verbrauchte Fotochemikalien, Bleichbäder, Beizmittel
- Spraydosen (mit Inhalt) mit FCKW, Propan, Butan als Treibgas
- Haus- und Sperrmüll
- Dispersionswandfarben und ausgetrocknete Lacke
- Altmedikamente
- Körperpflegemittel
- Eisen und Schrott
- Elektrogeräte
- Kfz-Akkus
- Autoteile
- Kfz-Reifen
- Windschutzscheiben
- Sonstige Glasabfälle
- Öfen
- Munition
- Sprengkörper
- Feuerwerkskörper
- Druckgasflaschen
- Asbestabfälle
- Tierkadaver
Leuchtstoffröhren / Energiesparlampen
Leuchtstoffröhren werden seit dem Inkrafttreten des Elektrogerätegesetzes nur mehr auf den Wertstoffhöfen, den Müllumladestationen und der Deponie angenommen, d. h. beim Schadstoffmobil können Leuchtsstoffröhren nicht mehr abgegeben werden.
Altöl
Altöl (unvermischt) ohne Herkunftsnachweis wird in Kleinmengen bis maximal 5 kg beim Schadstoffmobil zur Entsorgung angenommen. Größere Mengen sind über den Fachhandel zu entsorgen.