Sperrmüll
Was ist Sperrmüll?
Sperrmüll sind Gegenstände aus Haushalten, die aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichtes sowie ihrer Sperrigkeit nicht in ein 120 l-Abfallbehältnis passen. Dies sind hauptsächlich ausgedienter Hausrat wie Polstermöbel, Bodenbeläge, Teppiche, Matratzen, zerlegte Holzmöbel, diverser Hausrat usw. Bauabfälle aus An-, Aus- oder Umbauten wie z.B. Türen/Türrahmen, Fenster/Fensterrahmen, Dachrinnen, Rohrleitungen oder Umzäunungen fallen nicht unter den Begriff Sperrmüll.
Sperrmüllentsorgung auf Abruf
Im Jahre 1992 wurde im Landkreis Garmisch-Partenkirchen die Sperrmüllentsorgung auf Abruf eingeführt. Durch diese Abfuhr auf Abruf wurden nicht nur die in der Vergangenheit aufgetretenen erheblichen Beeinträchtigungen des Ortsbildes und Mißstände in den jeweiligen Gemeinden weitestgehend beseitigt, sondern es konnte zugleich auch den abfallrechtlichen Zielsetzungen durch eine nunmehr mögliche genaue Trennung von wirklichem Sperrmüll und Wertstoffen Rechnung getragen werden.
Wie funktioniert die Abholung von Sperrmüll auf Abruf ?
Der Bürger kann anhand einer Karte, die bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung erhältlich ist, die Abholung der Sperrmüll-Gegenstände zum nächstmöglichen Zeitpunkt anfordern. Die Abfuhr erfolgt in der Regel innerhalb der nächsten 4 bis 6 Wochen nach Antragstellung.
Wie oft kann die Sperrmüllentsorgung auf Abruf in Anspruch genommen werden und was kostet sie ?
Im Bedarfsfalle kann die Abfuhr auf Abruf von jedem Haushalt jährlich bis zu zweimal und einer Abfuhrmenge von bis zu maximal 3 cbm je Abfuhr in Anspruch genommen werden. Pro Abfuhr wird eine Pauschalgebühr von derzeit 35 EUR erhoben.
Welche Möglichkeiten zur zusätzlichen Sperrmüllentsorgung gibt es noch?
Sperrmüll kann - gegen Gebühr - jederzeit selbst oder durch Dritte zu den vom Landkreis Garmisch-Partenkirchen eingerichteten Sammelstellen während der üblichen Öffnungszeiten angeliefert werden.
Annahmemöglichkeiten bestehen derzeit bei den Müllumladestationen Mittenwald, Oberammergau und Schwaiganger.
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