Infoblätter
- Altholz
- Altmetall
- Altöl
- Altreifen
- Asbestprodukte (Auflistung)
- Asbestabfallentsorgung
- Asbesthaltige Abfälle (Hinweise zur Befüllung)
- Bodenmaterial (LfU Handlungshilfe)
- Biotonne (Flyer)
- CD/DVD
- Dispersionswandfarben
- Elektrogeräte (gewerblich)
- Elektrogeräte (privat)
- Elektrospeicherheizgeräte
- Entrümpelung/Wohnungsauflösung
- Flachglas
- Gelbe Tonne ABC (Inhalt)
- Gewerbeabfälle (GewAbfV 2017)
- Gewerbe-Restmuell
- Glassammlung
- Künstliche Mineralfasern (KMF-Dämmwolle)
- KMF Mineralfasersäcke (Befüllanleitung)
- Mineralische Abfälle - aus Privathaushalten
- PU/PUR-Schaumdosen
- Papiertonne
- Restmüll (Restabfälle privat)
- Problemmüll Sammeltermine 2025 (Neu!)
- Schadstoffhaltige Abfälle (Problemmüll privat)
- Schadstoffhaltige Abfälle (Problemmüll Gewerbe)
- Speiseabfälle/Lebensmittelabfälle
- Speisefette/Speiseöle Annahmestellen (privat)
- Sperrmüll
- Weidezaunbatterien
Hausmüllabfuhr:
- Was gehört in die Biomülltonne?
- Tonne wurde nicht geleert
- Wenn der Müll in der Tonne festfriert
- Tonnenflyer
Behälterabmessungen:
- Behälterangebot (Rest- und Biomüllbehälter)
Die 660 l und 1.100 l Behälter sind ausschließlich für die Restmüllentsorgung vorgesehen.
Achtung: Die Angaben der Abmessungen sind ohne Gewähr, da diese abhängig vom Tonnenhersteller sind! Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Behälterform!
Wir möchten Sie über Neuerungen im Bereich der Abfallwirtschaft informieren:
Die Abfuhrkalender für die Hausmüllabfuhr (Rest- /Biomüll, Papier/Kartonagen sowie die „Gelbe Tonne") im Landkreis (ohne Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen) werden direkt an alle Haushalte versendet, d. h. jeder Haushalt bekommt seinen persönlichen Abfuhrkalender. Darüber hinaus sind die Abfuhrkalender wie bisher über die Homepage des Landkreises (www.lra-gap.de) – nach Ortschaften - abrufbar. Die bisherige Druckversion und die damit verbundene Verteilung über die Gemeinden/Wertstoffhöfe entfällt. Der Versand an die Haushalte erfolgt voraussichtlich Ende November.
Eine weitere Neuerung betrifft die Gebührenbescheide für die Hausmüllabfuhr (ohne Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen). Diese werden als Dauerbescheid zugestellt, da seit Einführung des „Volumentarifes" die jährliche Gebühr je Behälter gleich bleibend ist. Somit gilt der Veranlagungsbescheid ab 01.01.2018 unbefristet bis zu einer Änderung (z. B. Änderung der Behältergröße oder –anzahl).