Veranstaltungen
Für alle Veranstaltungen, die die Straßen mehr als "verkehrsüblich" in Anspruch nehmen, müssen Sie nach § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung eine Erlaubnis einholen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße beziehungsweise des Geh-/Radweges wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer für den Verkehr eingeschränkt wird.
Genehmigungspflichtige Veranstaltungen
Häufig sind dies Fest-/Faschingsumzüge, Volkswanderungen und Volksläufe, Radrennen, Motorsportveranstaltungen und sonstige sportliche Wettkämpfe. Aber auch für Straßenfeste ist eine Erlaubnis erforderlich.
Die Antragsunterlagen finden Sie hier. Bitte achten Sie darauf den Antrag rechtzeitig zu stellen. Je größer die Veranstaltung umso früher! Also etwa mindesten 4-6 Wochen vorher.
Für Veranstaltungen auf privatem Grund besteht grundsätzlich keine Erlaubnispflicht, jedoch müssen in Einzelfällen Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs getroffen werden.
Hat eine Veranstaltung auf Privatgrund Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr - muss also zum Beispiel auf einer Straße ein Geschwindigkeitstrichter eingerichtet oder ein Gefahrenzeichen aufgestellt werden - dann müssen Sie hierfür diesen Antrag stellen.
Erlaubnisfreie Veranstaltungen
Für ortsübliche Prozessionen und kirchliche Veranstaltungen oder Brauchtumsveranstaltungen, ist grundsätzlich keine Erlaubnis erforderlich. Die Straßenverkehrsbehörde muss über solche Veranstaltungen aber trotzdem informiert werden, damit sie eventuell notwendige Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs anordnen kann. Es besteht also eine so genannte „Anzeigepflicht" - spätestens 14 Tage vorher!
Bitte nutzen Sie hierfür dieses Formular.
Weiterführende Informationen
Leitfaden für Veranstaltungen der Bayerischen Staatskanzlei
Informationen zu Festwagen
Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz
- Leitfaden "Lebensmittelinfektionen vermeiden" des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Informationen rund um Ernährung und Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit, Verbraucher und Recht sowie Finanzen und Versicherungen
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit: Informationen zum richtigen Umgang mit Lebensmitteln
- Verbraucherzentrale Bayern
- Bayerischer Behördenwegweiser: Näheres über die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung in Bayern und den Ablauf der Überprüfungen
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Kennzeichnung von Lebensmitteln
Jugenschutzgesetz