Straßenverkehrsbereich
Aktuelles: Neuer Preis würdigt Transport- und Logistikbranche
Das Bayerische Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat zum ersten Mal den „Bayerischen Staatspreis für Transport und Logistik" ausgelobt. Der Staatspreis bezieht jegliche Art von Wirtschaftsverkehren – also Personen- und Güterverkehre – ein. Mit dem „Bayerischen Staatspreis für Transport und Logistik" würdigt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr herausragende und außergewöhnliche Leistungen, Engagement oder konkrete Projekte sowie Unternehmen im Kontext der bayerischen Transport- und Logistik-Branche. Der Staatspreis soll helfen, die Bedeutung und Attraktivität der Branche für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger sichtbar zu machen und den Menschen in der Branche für dieses Engagement zu danken. Neben dem themenoffenen Staatspreis können bis zu drei themenbezogene Staatspreise in den Kategorien: Mensch und Unternehmen, Transformation und Zukunft, Image und Unternehmertum vergeben werden.
Herr Staatsminister Bernreiter ruft Einzelpersonen, Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Personen- oder Projekt-Gruppen auf, sich selbst direkt zu bewerben oder Vorschläge zu machen. Bewerbungen und Vorschläge können bis zum 6. Dezember 2024 per E-Mail unter staatspreis@cna-ev.de an die Logistik Initiative Bayern geschickt werden. Die Einreichungen werden dort koordiniert. Die Auszeichnungen werden von Herrn Staatsminister Bernreiter auf Grundlage der Empfehlungen des Gutachtergremiums im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung im Februar 2025 verliehen.
Weitere Informationen zum „Bayerischen Staatspreis für Transport und Logistik" finden Sie unter:
Herausragend und außergewöhnlich - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de)
Bayerischer Staatspreis für Transport und Logistik - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de)
___________________________________________________________
Unsere Aufgaben:
Die Straßenverkehrsbehörde ist für die rechtliche Betreuung der Kreis,- Staats- sowie Bundesstraßen verantwortlich.
In diesem Zusammenhang erfüllt die Untere Straßenverkehrsbehörde in ihrem Zuständigkeitsbereich vielerlei Aufgaben. So sind wir Ansprechpartner und meist auch Genehmigungsbehörde für beispielsweise Taxi- und Mietwagenkonzessionen, Ausnahmegenehmigungen für überdimensionale Transporte auf der Straße oder bei Angelegenheiten des gewerblichen Güterverkehrs. Auch wenn Sie für einen Verein eine Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund organisieren oder als Unternehmer eine Erlaubnis für Arbeiten im Straßenraum benötigen, sind Sie bei uns richtig.
Klicken Sie auf die unten aufgeführten Themenbereiche um nähere Informationen zu den einzelnen Themen zu erhalten.
Darüber hinaus ist die Straßenverkehrsbehörde in Angelegenheiten des Verkehrsrechts für die Rechts- und Fachaufsicht gegenüber den Märkten und Gemeinden des Landkreises Garmisch-Partenkirchen zuständig.
Zu folgenden Themen haben wir Informationen für Sie zusammengestellt:
Direkt Zu den Formularen
Ansprechpartner/in
Sascha Dietz |
|
Telefon: | 08821 751-352 |
E-Mail: | Sascha.Dietz@LRA-GAP.de |
Zimmer: | 102 |
Zuständig für: | Fachbereichsleitung, Straßenverkehrsordung, örtlicher Verkehrssicherungsbeauftragter, Unfallkommission, Veranstaltungen, Ausnahmegenehmigungen |
Stefanie Gröbl-Ludwig |
|
Telefon: | 08821 751-351 |
E-Mail: | Stefanie.Groebl-Ludwig@lra-gap.de |
Zimmer: | 102 |
Zuständig für: | Stellvertretende Fachbereichsleitung, Straßenverkehrsordnung, Güterbeförderung, Großraum-/Schwerverkehr, Gefahrgut |
Claudia Witting |
|
Telefon: | 08821 751-355 |
E-Mail: | Claudia.Witting@lra-gap.de |
Zimmer: | 102 |
Zuständig für: | Baustellen, Parkerleichterungen Handwerker und Sozialer Dienst, Güterkraftverkehr, Personenbeförderung (Taxi/Mietwagen/Ausflugsfahrten/Ferienzielreisen) |
Stefan Bräu |
|
Telefon: | 08821 751-553 |
E-Mail: | Stefan.Braeu@LRA-GAP.de |
Zimmer: | 102 |
Zuständig für: | Großraum-/Schwerverkehr |