Rund um die Tonnen
Abfallbehälter an-, um- oder abmelden?
Das kann nur der Grundstückseigentümer; dieser ist nach der Abfallwirtschaftssatzung verpflichtet, dem Landkreis die für die Abfallentsorgung und Gebührenberechnung wesentlichen Umstände mitzuteilen. Sofern sich Gegebenheiten ändern oder auf einem Grundstück erstmals Abfälle anfallen, muss dies der Abfallwirtschaft des Landratsamtes unaufgefordert und unverzüglich mitgeteilt werden.
Mieter oder Pächter müssen sich bei Fragen bezüglich der Abfallbehälter immer an den Grundstückseigentümer (i.d.R. Vermieter) oder an die Hausverwaltung wenden.
Die Bearbeitungsgebühr (An-/Ummeldung, Tonnenänderung) beträgt derzeit je Vorgang 25,00 €.
Restmülltonne
Die Restmülltonnen werden 14-tägig im Wechsel entleert. Für bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstücke müssen Restmüllbehälter in ausreichender Größe angemeldet werden. Bei den Privathaushalten richtet sich die Größe und Anzahl der Restmülltonnen, die für das jeweilige Grundstück anzumelden sind, nach der Personenzahl der mit Wohnsitz gemeldeten Personen.
Eine 60-Liter-Tonne kann von bis zu maximal 6 Personen genutzt werden, eine 80-Liter Tonne von bis zu 8 Personen. Bei einer 120-Liter-Tonne dürfen es maximal 12 Personen sein, bei der 240-Liter-Tonne maximal 24 Personen usw. Es gilt der Grundsatz, dass immer genügend Volumen für Restmüllbehälter vorhanden sein muss, um sämtliche Abfälle ordnungsgemäß entsorgen zu können.
Daneben gelten gesonderte Bestimmungen für andere Herkunftsbereiche (z.B. Gewerbe- und Beherbergungsbetriebe, Handel, Freiberufler, öffentliche Institutionen). Informationen dazu erteilt die Tonnen- und Gebührenstelle:
Tel. +49 8821 751-337 und +49 8821 751-371
Bioabfalltonne
Eine Entleerung der braunen Biotonne findet im 14-tägigen Rhythmus statt. Die Nutzung und Abfuhr der Biotonne ist in der Abfallentsorgungsgebühr enthalten. Der Bioabfall wird in einer Bioabfallverwertungsanlage vergärt und es wird daraus Biogas gewonnen. Es dürfen keine Plastiktaschen und keine „kompostierbaren Plastiktüten" in die Biotonne!
Für Grundstücke mit privaten Haushalten kann eine Befreiung von der Biotonne beantragt werden, sofern alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle ordnungsgemäß kompostiert werden (siehe extra Antragsformular).
Papiertonne
Für die Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen ist ein 4-wöchentlicher Entleerungsrhythmus der blauen Papiertonnen vorgesehen. Die Leerung ist gebührenfrei. Mehrmengen, insbesondere von Großverpackungen (z.B. außergewöhnlich hoher Anfall) können bei den Wertstoffhöfen angeliefert werden. Eine weitere Abgabe kann in einigen Gemeinden über die Vereinssammlungen erfolgen.
Gelbe Tonne
In die gelbe Tonne bzw. den gelben Sack gehören ausschließlich gebrauchte und restentleerte Verpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind. Verpackungsbestandteile bitte voneinander trennen. Ausspülen ist nicht notwendig.
Eine Abfuhr erfolgt 4-wöchentlich. Die Bestellung/Änderung der Gelben Tonne kann ausschließlich erfolgen über die von den sog. „Dualen Systemen" beauftragte
Firma Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH
Kundenservice Hotline
Tel. 0800-5890242
Info und Trenntabellen im Internet: www.muelltrennung-wirkt.de