Satzungen
Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen gelten folgende Vorschriften:
Abfallwirtschaftssatzung ab 01.01.2022
Hinweis: Die 60 l Restmülltonne wird frühestens ab 01.04.2022 auf Antrag - Zug um Zug - eingeführt. Anträge können hierzu bereits jetzt schriftlich gestellt werden. Diese werden gesammelt und zum Start nach Eingangsdatum bearbeitet.
Ansprechpartner/in
Guido Bechmann |
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Telefon: | 08821 751-362 |
E-Mail: | Guido.Bechmann@LRA-GAP.de |
Zimmer: | E 201 |