Radverkehr
Aktuelles
Stadtradeln
2020 findet die Aktion Stadtradeln vom 03. - 23. Oktober statt. Weitere Informationen finden Sie hier:
www.lra-gap.de/de/radverkehr.html
Fahrradlust statt Autofrust
Wir leben in einem wunderschönem Landkreis der mit einer einzigartigen Berg- ud Seenlandschaft besticht. Eigentlich ein Traum für Fahrradliebhaber.
Doch leider gibt es auch starke Einschränkungen. Besonders durch den starken Kfz-Verkehr.
Daher möchten wir versuchen Ihnen auf dieser Seite Anregungen, Ideen und Projekte aufzuzeigen.
Wir würden uns aber auch freuen, wenn Sie mit Ideen bzw. Projekten, die wir hier für Sie bewerben können, an uns herantreten würden.
Radkonzept
Derzeit befindet sich ein ausführliches Radkonzept für den Landkreis in der Umsetzung. Dieses, zusammen mit der Zugspitz Region angestoßene, Konzept beinhaltet eine einheitliche Beschilderung der Radwege, eine Beseitigung von Lückenschlüssen, wo dies möglich ist, sowie den Neubau einzelner Streckenabschnitte. Natürlich ist auch die Qualität der Radwege ein wichtiges Thema
Zudem entsteht ein Radschnellweg zwischen den Märkten Murnau und Garmisch-Partenkirchen, der sich vor allem an den Bedürfnissen von Alltagsradlern (Pendlern/Schülern) orientiert.
Hier finden Sie einen Überblick über die derzeitige Radsituation im Landkreis (bitte Karte anklicken).
Stadtradeln
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen beteiligt sich seit 2017 an der bundesweiten Fahrrad-Aktion Stadtradelndes Klima-Bündnis e.V.. Einmal im Jahr werden an 21 zusammenhängenden Tagen möglichst viele Fahrradkilometer gesammelt – beruflich sowie privat.
Es geht darum, das Auto stehen zu lassen und so oft es geht auf das Fahrrad umzusteigen. Dabei ist es egal, ob Strecken auf dem Weg zur Arbeit oder in der Freizeit zurückgelegt werden. Beim Stadtradeln können Freunde, Familie oder Kolleginnen und Kollegen Fahrrad-Teams gründen und gemeinsam für einen lärm- und CO₂-freien Verkehr radeln.
Die Ergebnisse der Teams sowie Kommunen werden auf der STADTRADELN-Internetseite veröffentlicht, sodass Teamvergleiche innerhalb der Kommune als auch bundesweite Vergleiche zwischen den Kommunen möglich sind und für zusätzliche Motivation sorgen.
2021 findet die Aktion Stadtradeln vorraussichtlich vom 19. Juni bis 9. Juli statt.
Wer kann mitmachen?
BürgerInnen des Landkreises Garmisch-Partenkirchen
Mitglieder des Kommunalparlaments des Landkreises Garmisch-Partenkirchen
Alle Personen, die im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
- arbeiten,
- einem Verein angehören oder
- eine Schule besuchen.
Alle Informationen zum Stadtradeln finden Sie hier.
Förderung Lastenfahrräder
"Förderprogramm Lastenfahrräder für mehr Engagement im Radverkehr"
Das "FörderprogrammLastenfahrräder für mehr Engagement im Radverkehr" der Zugspitz Region GmbH für Privatpersonen und Unternehmen beim Kauf eines Lastenfahrrads (mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung, mind. 40 kg Zuladung) wird im Jahr 2021 nicht nur fortgesetzt sonden auch auf Anhänger ausgeweitet
Aufruf an alle Einwohner des Landkreises Garmisch-Partenkirchen (Hauptwohnsitz im Landkreis) sowie allen Unternehmen mit Hauptsitz oder Niederlassung im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Das Förderprogramm, das zeitlich bis zum 31.12.2021 begrenzt ist, soll einen Beitrag zur Reduzierung von Autofahrten im innerörtlichen Bereich leisten, eine Senkung der lokalen Kohlenstoffdioxid-Emissionen im Sinne des Klimaschutzes bewirken und den Radverkehrsanteil am gesamten Verkehrsaufkommen steigern.
Der Beirat für Energie und Klimaschutz hat zum Ziel, die Erschließung von Energieeinspar- und Effizienzpotenzialen im Landkreis voranzutreiben sowie ein Bewusstsein für die Emissionsminderung in der Bevölkerung wie auch den Gemeinden zu schärfen. Die Verpflichtung zur Emissionsminderung, mehr Lebensqualität und Umweltschutz durch Projekte aktiv beizutragen, beinhaltet auch Engagement für mehr örtlichen Radverkehr und eine systematische Förderung dessen.
Das „Förderprogramm Lastenfahrräder für mehr Engagement im Radverkehr 2021" der Zugspitz Region GmbH fördert konkret mit einmalig 500 Euro die Neuanschaffung von Lastenfahrrädern mit batterieelektrischer Tretunterstützung, mit einmalig 200 Euro die Neuanschaffung von Lastenfahrrädern ohne batterieelektrischer Tretunterstützung sowie mit einmalig 100 EUR die Anschaffung von Lasten- oder Kinderanhängern.
Welche Transportmittel genau betrifft die Förderung?
Gefördert wird die Anschaffung von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 Stundenkilometern) sowie zulassungs- und versicherungspflichtigen Lastenpedelecs bis 45 Stundenkilometern, die mindestens eine Lastenzuladung von 40 Kilogramm (zuzüglich Fahrergewicht) ermöglichen und damit mehr Ladevolumen und Ladegewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können. Zusätzlich wird die Anschaffung von Fahrrad-Lastenanhängern mit mindestens 40 Kilogramm Zuladung und Fahrrad-Kinderanhängern gefördert.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, gewerbliche Betriebe mit Sitz oder Niederlassung im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, im Landkreis Garmisch-Partenkirchen freiberuflich tätige Personen, gemeinnützig anerkannte Vereine im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Je Antragsteller ist nur ein Transportmittel förderfähig.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der Zugspitz Region