Erweitertes Führungszeugnis - BKiSchG
Umsetzung des § 72a SGB VIII - Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG):
Erweitertes Führungszeugnis
Das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ist zum 01. Januar 2012 in Kraft getreten. Ziel dieser bundeseinheitlichen Regelung ist, den aktiven Schutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken.
Durch die Einführung der Regelung des § 72a SGB VIII zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (§§ 30, 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz) soll verhindert werden, dass in kinder- und jugendnahen Bereichen Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftatbestände verurteilt wurden.
Die Umsetzung des § 72a SGB VIII im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und die Hintergründe wird in der Informationsbroschüre näher erläutert. Alle wichtigen Informationen stehen zum Download bereit.
Informationsbroschüre
In der Informationsbroschüre des Landkreises Garmisch-Partenkirchen sind alle für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen relevanten Veränderungen übersichtlich dargestellt: