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Wirtschaftliche Jugendhilfe

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Die Wirtschaftliche Jugendhilfe arbeitet Hand in Hand mit dem sozialpädagogischen Fachdienst. Sie ist zuständig und behilflich bei finanziellen Fragen zu ambulanten, teilstationären und stationären Jugend- oder Eingliederungshilfen gegenüber den Sorgeberechtigten, den jungen Volljährigen und den freien Trägern.

Daneben können bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe auch bei entsprechender Bedürftigkeit die Übernahme von Beiträgen in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege beantragt werden.

Zuständigkeit

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie Garmisch-Partenkirchen ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe grundsätzlich für die Leistungen der Jugendhilfe im Landkreis sachlich zuständig, soweit nicht überörtliche Träger o.a. ausdrücklich hierfür bestimmt wurden.

Die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit ist mit dem Begriff "gewöhnlicher Aufenthalt" eng verbunden. Grundsätzlich gilt: Für die Gewährung von Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Nur bei jungen Volljährigen, die selber Jugendhilfe benötigen, ist grundsätzlich der Träger zuständig, in dem der junge Mensch vor Beginn der Hilfe seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfen

Bei der Heranziehung zu den Kosten sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz Regelungen geschaffen worden, die der jeweiligen erzieherischen und familiären Situation möglichst gerecht werden sollen. Für die einzelnen Hilfen sind unterschiedliche Regelungen über die Form der Heranziehung, den heranzuziehenden Personenkreis und den Umfang der Kostenbeteiligung vorgesehen. Eltern werden nur bei stationären oder teilstationären Hilfen zu einem Kostenbeitrag herangezogen. Kinder, Jugendliche und junge Volljährige werden seit 2023 überhaupt nicht mehr zu einem Kostenbeitrag herangezogen. Ausnahmen sind jedoch evtl. sogenannte zweckgleiche Leistungen, die die jungen Menschen erhalten (z.B. BAFÖG, Berufsausbildungsbeihilfe, Waisenrenten).

Kostenübernahme der Beiträge in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege

Wenn es Ihnen auf Grund der finanziellen Situation nicht möglich sein sollte, den Beitrag in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege für ihr Kind zu zahlen, können Sie beim Amt für Kinder, Jugend und Familie einen Antrag auf Übernahme stellen.

Sofern Sie existenzsichernde Sozialleistungen erhalten, wird der Beitrag grundsätzlich immer übernommen; hierzu zählen Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Evtl. Essensgeld in der Einrichtung kann dann von der jeweils zuständigen Behörde, die die Leistung bewilligt hat, übernommen werden.

Aber auch wenn Sie keine dieser Leistungen beziehen, kann es sein, dass der Beitrag nach einer individuellen Bedarfsprüfung - wenigstens teilweise - übernommen werden kann. In diesen Fällen prüft das Amt für Kinder, Jugend und Familie auch, ob evtl. Essensgeld in der Einrichtung mit übernommen werden kann, weil es ja keine Sozialbehörde gibt, von der Sie Sozialleistungen erhalten.

Hier finden Sie die Anträge für die Kostenübernahme Kindertagesstätte und Tagespflege (Unter dem Reiter Kinder, Jugend und Familie, dann Kostenübernahme Kita und Tagespflege sowohl Erstantrag, Verlängerungsantrag und Anlage EK):

Link zu den Anträgen

Beachten Sie bitte auch: Im Falle einer Übernahme der Beiuträge werden diese grundsätzlich immer direkt an die Einrichtung bzw. den Träger ausbezahlt.

Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail empfehlen wir, das Funktionspostfach statt der persönlichen E-Mail-Adressen der unten genannten Ansprechpartner zu verwenden. Es lautet:

kitabeitrag@lra-gap.de

Sozialleistungen Kinder und Jugendliche betreffend

In den meisten Fällen ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie für die Gewährung von besonderen einzelnen Sozialleistungen gar nicht zuständig. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Leistungen, die Kinder und Jugendliche betreffen und die dafür zuständige Behörde:

Icon Uebersicht_Einzelleistungen_im_sozialen_Bereich.pdf

 

Beachten Sie bitte, dass die Gewährung dieser Leistungen häufig an weitere Voraussetzungen geknüpft ist und in manchen Fällen auch nicht in voller Höhe möglich ist. Näheres hierzu erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.

Hinweise zum Datenschutz für die Erhebung von personenbezogenen Daten entnehmen Sie den folgenden Links:

  • Informationsblatt DSGVO Jugendhilfe.pdf
  • Informationsblatt DSGVO Kindertagespflege.pdf

Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail empfehlen wir, die Funktionspostfächer statt der persönlichen E-Mail-Adressen der unten genannten Ansprechpartner zu verwenden:

wjh@lra-gap.de

 Bei der Kostenübernahme von Beiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege lautet es:

kitabeitrag@lra-gap.de

 

Ansprechpartner/in

Sandra Bartsch

Telefon:  08821 751-479
E-Mail:  Sandra.Bartsch@lra-gap.de
Zimmer:  C 123
Erreichbar:  Montag von 08:00 bis 12:30
Dienstag von 08:00 bis 12:30
Mittwoch von 08:00 bis 12:30
Donnerstag von 08:00 bis 12:30
Zuständig für:  Sachbearbeitung Übernahme der Beiträge in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege

Stephanie Kriner

Telefon:  08821 751-457
E-Mail:  Stephanie.Kriner@LRA-GAP.de
Zimmer:  C 122
Erreichbar:  Montag
Dienstag
Mittwoch
Zuständig für:  Ambulante und teilstationäre Hilfen (Isartal, Loisachtal, Oberau)

Michaela Lorenz

Telefon:  08821 751-664
E-Mail:  Michaela.Lorenz@lra-gap.de
Zimmer:  C 124
Erreichbar:  Montag
Mittwoch
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Zuständig für:  Assistenz Übernahme der Beiträge in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege

Anna Schandl

Telefon:  08821 751-263
E-Mail:  Anna.Schandl@lra-gap.de
Zimmer:  C 122
Zuständig für:  Ambulante und teilstationäre Hilfen (Ammertal, "Blaues Land", Eschenlohe)

Martin Schäfer

Telefon:  08821 751-260
E-Mail:  Martin.Schaefer@lra-gap.de
Zimmer:  B 106
Zuständig für:  Stellv. Fachbereichsleitung Kindertageswesen, Fachaufsicht Kindertageswesen, Förderungen nach BayKiBiG; Jugend(arbeits)schutz,

Sibylle Seiler

Telefon:  08821 751-455
E-Mail:  Sibylle.Seiler@lra-gap.de
Zimmer:  C 123

Nina Stahr

Telefon:  08821 751-291
E-Mail:  Nina.Stahr@lra-gap.de
Zimmer:  C 122
Zuständig für:  Alle stationäre Hilfen

Veronika Wagner

Telefon:  08821 751-289
E-Mail:  Veronika.Wagner@lra-gap.de
Zimmer:  B 106
Erreichbar:  Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Zuständig für:  Fachberatung Kindertageseinrichtungen

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