Wild
Untersuchungsantrag Wildschweinmonitoring
Untersuchungsantrag_Wildschweinmonit_LGL_Stand_1-2024.pdf
Trichinenuntersuchung beim Wild
Die Trichinenuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben bei Wildschweinen, Dachsen, Sumpfbibern (Nutria) und Bären. Jedes einzelne Tier ist zu untersuchen, da sie an Trichinose erkranken können. Die Revierinhaber sind für die Durchführung der Trichinenbeschau verantwortlich. Diese Verantwortung kann nicht etwa auf Gastwirte oder private Abnehmer delegiert werden. (Bei Wildbrethändlern geht das schon, sodann übernimmt der amtliche Tierarzt die Probe bei der in diesem Fall vorgeschriebenen Fleischuntersuchung).
Die Abgabe der Wildschweine ist erst nach der Untersuchung und nur bei negativem Ergebnis (also kein Befall mit Trichinen) zulässig.
Dem amtlichen Tierarzt ist das Schwarzwild aufgebrochen - jedoch nicht zerlegt - zur Trichinenuntersuchung nur in den unten genannten Trichinenuntersuchungsstellen vorzulegen. Der Zwerchfellpfeiler (Verbindung des Zwerchfells mit dem Rücken des Schwarzwildes) darf vor der Trichinenbeschau nicht entfernt werden, da aus diesem das zur Untersuchung benötigte Material gewonnen wird. Eine zweite Probe (je mind. 10 g) wird aus der Vorderlaufmuskulatur entnommen.
Alternativ hierzu können Sie die ausgelösten Proben allein zur Trichinenuntersuchung verbringen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Sie dürfen die Trichinenprobe selbst entnehmen
Trichinenprobe selber entnehmen darf, wer:
a) entsprechend durch z.B. den BJV oder des Veterinäramtes diesbezüglich geschult ist
b) diese Aufgabe durch das Landratsamt auf Antrag übertragen bekommen hat.
2. Sie haben Wildursprungsschein und Wildmarke entsprechend ausgefüllt und an das Schwarzwild angebracht (Der große Teil der Marke kommt an die Sau, der kleine Teil in die Tüte zur Probe. Das Original des Scheines (rosa) ist für den Veterinär bestimmt, der erste Durchschlag (grün) verbleibt bei Ihnen und die dritte Durchschrift (ebenfalls rosa) bleibt am Schwein).
Der Antrag auf Übertragung dieser Aufgabe ist beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen – Gewerbeamt, bzw. über das Veterinäramt erhältlich.
Zuständig für die Trichinenbeschau sind die amtlichen Tierärzte, die jeweils für einen Fleischbeschaubezirk verantwortlich sind.
Wichtig: Rufen Sie nach der Erlegung des Schwarzwildes für eine gewünschte Terminvereinbarung den für Sie zuständigen amtlichen Tierarzt (falls dieser nicht erreichbar ist, seinen Vertreter) an und besprechen Sie mit diesem das weitere Vorgehen.
Es bestehen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen während der Zeiten, in denen üblicherweise Schweine geschlachtet werden, folgende Möglichkeiten zur Trichinenuntersuchung in den akkreditierten Trichinenuntersuchungsstellen (TUS):
TUS Spatzenhausen (nur montags oder nach besonderer tel. Vereinbarung, jeweils um ca. 08:00 Uhr) in der
Metzgerei Michael Krönauer
Olympiastr. 5- 82477 Spatzenhausen - Tel.: 08847-61 24
amtliche Tierärztin: Frau Dr. Strobel, Tel.: 08851/2970676 bzw. Mobil: 0178/5399893
Vertreterin: amtliche Tierärztin: Frau Dr. Möglich, Mobil: 0176/21655068
TUS Kreisschlachthof Garmisch-Partenkirchen
Martinswinkelstr. 8 - 82467 Garmisch-Partenkirchen (Tel.: 08821-571-720), Schweineschlachtungen finden sonntags von 20:00 Uhr bis montags ca. 03:00 Uhr statt
Wildschweine dürfen jeweils erst zum Schluss eines Schlachttages untersucht werden. Weitere Schlachttage am Kreisschlachthof sind nur dienstags- und mittwochmorgens ab 06:00 Uhr eingerichtet.
amtliche Tierärztin: Frau Wackerle, Mobil: 0163/7768384
Vertreter: amtlicher Tierarzt: Herr Simon, Tel.: 08823/93993, Fax: 08823/93995
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Sachgebiet 53
Garmisch-Partenkirchen, den 06.10.2022