Geflügel
Fall von Geflügelpest im Landkreis
02.01.2025
Am 30. Dezember 2024 ist in einer kleinen gemischten Geflügelhaltung mit 36 Tieren in der Gemeinde Schwaigen das aviäre Influenzavirus H5N1 (Geflügelpest oder Vogelgrippe) nachgewiesen worden. 25 Hühner verendeten innerhalb kurzer Zeit. Die übrigen Vögel, darunter Enten und Gänse, mussten getötet werden. Vermutlich wurde das Virus aus der Wildvogelpopulation eingetragen. Um eine Einschleppung in andere Geflügelhaltungen zu verhindern, werden alle Geflügelhalter dringend daran erinnert, ihre betrieblichen Hygienemaßnahmen (Biosicherheit) einzuhalten. Dazu gehören unbedingt die Sicherung der Ställe vor unbefugtem Zutritt, die Beschränkung von Besucherverkehr, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, der strikter Wechsel oder die Desinfektion der Schuhe vor Betreten des Stalls und die Reinigung der Hände, die Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften und Fahrzeugen nach Ein- und Ausstallung und Transporten von Geflügel, die wildvogelsichere Aufbewahrung von Futter und Einstreu sowie die Fütterung nur in geschützten Stallbereichen, Tränken mit Leitungswasser, anstatt Oberflächenwasser. Ebenso wichtig ist die regelmäßige Schadnagerbekämpfung.
Bei ungewöhnlich hohen Verlusten (= 3 oder mehr tote Tiere in 24 Stunden in Kleinhaltungen unter 100 Tieren) ist umgehend ein Tierarzt zu informieren. Ausführliche Merkblätter für Tierhalter und weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter folgendem Link:
Allgemeinverfügungen zum Schutz gegen die Geflügelpest
Allgemeinverfügung_HPAI_Untersuchungspflicht_mobiler_Geflügelhandel.pdf vom 21.10.2022
Mit dieser Vorgabe soll die Gefahr der Verschleppung der HPAI über sog. „Fahrende Händler" verhindert werden, die Tiere von einem Fahrzeug auf beispielsweise Wochenmärkten oder am Rande von Schauen/Ausstellungen/sonstigen Veranstaltungen abgeben.
Nicht erfasst sind dagegen Abgaben direkt ab Hof oder die Auslieferung von bereits verkauften Tieren an einen bestimmbaren Käuferkreis.
Allgemeines zur Geflügelpest
Alle Geflügelhalter im Landkreis Garmisch-Partenkirchen stehen in der Pflicht, dem Veterinäramt (Tel. 08821 / 751-700 oder per E-Mail: veterinaeramt@lra-gap.de) unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere ihre Tierhaltung anzuzeigen. Halter (auch Hobbyhaltung mit geringer Tierzahl), die das noch nicht umgesetzt haben, werden gebeten Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza, an der insbesondere Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse erkranken können. Singvögel und Tauben sind hingegen nur sehr selten betroffen. Wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, wird dringend um eine entsprechende Information an das Veterinäramtes gebeten.
Anmelden einer Geflügelhaltung beim Veterinäramt Garmisch-Partenkirchen
Informationen für Geflügelhalter
Broschüre: Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung
Fragen und Antworten zur aviären Influenza
Stand: 08.01.2025