Geflügel
Aktuelles
Aufhebung Aufstallungspflicht in der Überwachungszone
Allgemeinverfügung
1. Die Allgemeinverfügung des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen vom 28.12.2021 betreffend Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest (Aufstallungspflicht in einer Überwachungszone) wird aufgehoben.
2. Diese Allgemeinverfügung gilt ab 19.02.2022, 00:00 Uhr durch Veröffentlichung im Amtsblatt und Aushang im Schaukasten des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen, Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen als bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung ist zusätzlich auf dieser Homepage veröffentlicht.
3. Diese Allgemeinverfügung tritt am 20.02.2022 in Kraft.
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Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat die Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben
weiterlesen Allgemeinverfügung_Aufhebung_Schutzmassnahmen_Geflügel.pdf
Informationen für Geflügelhalter
Broschüre: Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung
Bestandsregister Legehennen.pdf
Fragen und Antworten zur aviären Influenza.pdf
Stand: 20.05.2022