Schifffahrt
Schifffahrt auf dem Staffelsee
Kleine Boote bzw. Fahrzeuge (bis 9,20m Länge) ohne Motor sind genehmigungsfrei. Segelfahrzeuge sind jedoch genehmigungspflichtig, wenn sie mit einem Hilfsmotor oder eingebauten Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen ausgerüstet sind. Boote mit Elektro- oder Verbrennungsmotor dürfen nur mit schifffahrtsrechtlicher Genehmigung durch das Landratsamt eingesetzt werden.
Genehmigungen für die Schifffahrt
Gästegenehmigung:
Eine Gästegenehmigung kann für eine Person maximal 21 Tage pro Jahr gegen Zahlung einer Gebühr genehmigt werden. Wir bitten um Beantragung 10 Tage im Voraus.
Dauergenehmigung
Aufgrund hoher Nachfrage wurde die Anzahl der Dauergenehmigungen für Elektromotorboote am Staffelsee begrenzt und ist derzeit ausgeschöpft. Interessierte können sich in die Warteliste für eine Dauergenehmigung eintragen lassen.
Für eine Dauergenehmigung wird eine einmalige Gebühr vom Landratsamt erhoben. Hinzu kommt eine jährlich zu entrichtende Seenutzungsgebühr des Eigentümers (Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung).
Formulare:
Die Formulare zur Beantragung einer Dauergenehmigung oder Gästegenehmigung für den Staffelsee und den Antrag auf Eintragung in die Warteliste finden Sie hier.
Weitere Badeseen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Internetseite der Bayerischen Schlösser-und Seenverwaltung
Ansprechpartner/in
Carolin Ruff |
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Telefon: | 08821 751-460 |
E-Mail: | Carolin.Ruff@LRA-GAP.de |
Zimmer: | C 207 |