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UNESCO-Weltkulturerbe

Mit seinen Wiesen, Mooren und Almen steht der Landkreis Garmisch-Partenkirchen vor einer möglichen Bewerbung zum UNESCO–Weltkulturerbe


Seit dem Jahr 2011 gibt es Gespräche über eine mögliche Bewerbung des Landkreises mit seiner Kulturlandschaft als UNESCO-Weltkulturerbe. Eine Studie des Bundes hatte für eine solche Bewerbung aufgrund der außergewöhnlichen Landschaftsqualität gute Chancen gesehen. Zudem sind Kulturlandschaften auf den Welterbe-Listen noch unterrepräsentiert, so dass die Chancen aussichtsreich sind, anerkannt zu werden.
Im Landkreis gibt es die weltweite Besonderheit der Buckelwiesen und noch weitere beeindruckende Bergwiesenlandschaften im Loisachtal und Ammertal. Zudem befinden sich im Loisachtal sowie im Murnauer Moos die größten zusammenhängend erhaltenen Streuwiesenlandschaften Mittel- und Westeuropas. Ebenso sind die Licht- und Waldweiden der Almen untrennbar in dieses Grünlandwirtschaftssystem integriert. Grundlage dieser Kulturlandschaft ist die überwiegend kleinbäuerliche Betriebsstruktur und das sogenannte Rechtlerwesen, ein mindestens bis ins Mittelalter, aber im Grunde bis in prähistorische Zeiten zurückreichendes Prinzip der Gemeinschaftsnutzung.
Aus einem Weltkulturerbe-Status könnten sich verschiedene Vorteile ergeben, jedoch kommt es auch darauf an, was man daraus macht. So könnten durch solchen einen Status z. B. bestehende Fördermöglichkeiten und Sonderregelungen für die kleinstrukturierte Landwirtschaft besser abgesichert oder durchgesetzt werden. Zudem würde durch einen Weltkulturerbe-Status auch die Stellung der Landwirtschaft in der Gesellschaft gestärkt. Durch die hohe Anerkennung und begleitende Projekte könnten so auch positive Anreize für die Fortführung der Betriebe entstehen. Darüber hinaus ist ein UNESCO-Welterbe-Status sicherlich auch aus touristischer Sicht interessant. Dieser Aspekt war jedoch ausdrücklich nicht Motivation für das Projekt, sondern es war vielmehr der Wunsch, die alpenländische Landwirtschaft und die Kulturlandschaften erhalten zu helfen.
Frühere Versammlungen mit Landwirten aus dem gesamten Landkreis, mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie im Kreistag hatten stets ergeben, dass eine Bewerbung als UNESCO-Weltkulturerbe verfolgt werden sollte. Deshalb wurde 2011 das Interesse des Landkreises Garmisch-Partenkirchen offiziell im deutschen „Interessensbekundungs-verfahren" angemeldet und zwar mit großem Erfolg. Der Vorschlag setzte sich später gegen eine Vielzahl anderer Bewerbungen durch, so dass er von der Bundesregierung im Jahr 2014 auf die deutsche „Tentativliste" gesetzt wurde.
Nach einer weiteren Runde von Informationsversammlungen im Landkreis wurde im Jahr 2017 eine Steuerungsgruppe gegründet, die den Bewerbungsprozess seither begleitet. Sie ist aus Vertretern der Landwirtschaft, der Gemeinden und des Landratsamtes zusammengesetzt.
Zwischen November 2019 und November 2020 hatten weitere Informationsveranstaltungen im Landkreis stattgefunden, bei denen über die Vorteile eines Weltkulturerbe-Status, über die Erstellung der Antragsunterlagen und über den bevorstehenden Ablauf der Bewerbung informiert wurde. Dabei wurden auch Karten mit „Suchräumen" fachlich geeigneter Flächen für eine Bewerbung präsentiert. Eigentümer, Flächenbewirtschafter und Gemeinden hatten bis Ende 2020 die Möglichkeit, an der Abgrenzung maßgeblich mitzuwirken.
Die Antragsunterlagen wurden inzwischen zum Stichtag 30. September 2021 über die bayerischen und bundesdeutschen Stellen beim Welterbezentrum in Paris eingereicht. Das Ergebnis der formellen Vorprüfung wird noch im Jahr 2021 erwartet, die Entscheidung über den Antragsinhalt fällt erst im Jahr 2023.


Dossier und Managementplan:

Icon Nominierungsdossier GAP

Icon Managementplan UNESCO-Nominierungsdossier

 

"Blaue" Arbeitskarte:

Diese Karte mit der detaillierten Darstellung der Abgrenzung des Bewerbungsgebietes dient nur zu Vergleichszwecken. Sie ist nicht Gegenstand der Original-Antragsunterlagen.

Icon Übersichtskarte

 

 

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