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Ehrenamtskarte

Um das Ehrenamt als wichtiges Standbein unserer Gesellschaft zu würdigen, wurde die Ehrenamtskarte ins Leben gerufen.

Wer sich in Bayern ehrenamtlich engagiert, kann die Bayerische Ehrenamtskarte beantragen. Der Freistaat Bayern hat die Ehrenamtskarte gemeinsam mit den kreisfreien Städten und den Landkreisen als ein sichtbares Zeichen der Anerkennung eingeführt.

Mit der Ehrenamtskarte können kostenlos Bayerns Schlösser und Burgen besucht und bei vielen Teilnehmenden privaten Anbietern Verkünstigungen erhalten werden. Ganz einfach hier digital beantragen!

Wie kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?

Die Ehrenamtskarte kann entweder online oder analog über das Landratsamt beantragt werden.

Der Onlineantrag führt zu einem Formular der Ehrenamtskarten-App. Dieses wird an das Landratsamt übermittelt.

Auch Sammelanträge können online gestellt werden. Zum Online-Sammelantrag.

Um schriftlich die Ehrenamtskarte zu beantragen, füllen Sie bitte das passende der folgenden Formulare aus. Das ausgefüllte Formular schicken Sie bitte per E-Mail an ehrenamtskarte@lra-gap.de oder per Post an:

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Fachstelle Ehrenamtskarte
Olympiastraße 10
82467 Garmisch-Partenkirchen

Einzelanträge:

  • Antrag Ehrenamtskarte als Enzelperson 
  • Antrag Ehrenamtskarte als Inhaber der Juleica


Sammelnantrag Ehrenamtskarte Blau für Feuerwehr/Rettung/KSchutz:

  • Anschreiben Sammelantrag EAK Blau
  • Sammelantrag EAK Blau Tabelle

Sammelantrag Ehrenamtskarte Gold für Feuerwehr/Rettung/KSchutz

  • Anschreiben Sammelantrag EAK Gold
  • Sammelantrak EAK Gold Tabelle

Die Ehrenamtskarten-App

Die digitale Ehrenamtskarte kann in der App "Ehrenamtskarte Bayern" gespeichtert und abgerufen werden. Hier sind auch alle Vorteile, die mit der Karte kommen übersichtlich für ganz Bayern hinterlegt.

Die App ist im Google Play Store und Apple App Store kostenlos erhältlich.

Die Bayrische Ehrenamtskarte - Allgemeine Informationen

Als zeichen der Dankbarkeit hat der Freistaat Bayern zusammen mit seinen kreisfreien Städten und Landkreisen die Ehrenamtskarte für engagierte Menschen eingeführt.

Inhabende der Karte genießen vergünstigte Eintritspreise bei staatlichen Einrichungen, wie Museen, Burgen, Schlösser und der Seeschiffahrt. Ermäßigungen bei Besuchen von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Rabatte bei unterschiedlichsten privaten Anbietern, wie Friseuren oder Hotels.

Auf der Steite des Bayrischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales können Sie weitreichende Informationen zu allen Fragen rund um die Ehrenamtskarte finden.

Wer hat Anrecht auf eine Ehrenamtskarte?

Es gibt zwei Arten der Ehrenamtskarte. Für beide gilt, dass Aufwandsentschädigungen den jährlichen Freibetrag von 840€ Ehrenamtspauschale bzw. 3.000€ Übungsleiterfreibetrag nicht überschreiten dürfen.

Die Blaue Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeit von drei Jahren und kann ab einem Alter von 16 Jahren beantragt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Ehrenamtliches Engagemente: Bei einem ehrenamtlichen Engagemente seit mindestens zwei Jahren mit entweder durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr.
  • Juleica: Bei Besitz einer gültigen Jugendleitercard.
  • FSJ, FÖJ, BFD: Während der Ausübung eines Freiwilligendienstes.
  • Feuerwehr: Bei aktivem Dienst in der freiwilligen Feuerwehr mit abgeschlossener Grundausbildung.
  • Katastrophenschutz, Rettungsdienst: Bei derzeitiger ehrenamtlicher Tätigkeit im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung.
  • Bundeswehr: Bei Reservedienstleistenden mit regelmäßigem aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr, bei einer Arbeitsleistung von mindestens 40 Tagen oder als Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos in den letzten zwei Kalenderjahren.

Die Goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig und kann beantragt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Ehrenamtliches Engagemente: Bei einem ehrenamtlichen Engagemente seit mindestens 25 Jahren mit einer Arbeitsleitsung von entweder fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr.
  • Ehrenzeichen Ministerpräsident: Bei Besitz des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten.
  • Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz: Bei Innehaben einer Dienstauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrengesetz.
  • Bundeswehr: Als reservedienstleistene Person mit einer Arbeitsleistung von entweder mindestens 500 Tagen Dienst oder als ständiger Angehöriger eines Bezirk- oder Kreisverbindungskommandos seit mindestens 25 Jahren.

Hier gilt die Ehrenamtskarte

Unter www.ehrenamt.bayern.de können Sie sehen, welche Anbieter die Ehrenamtskarte akzeptieren.

Diese Informationen finden Sie auch in der Ehrenamtskarten-App.

Partner werden - Ehrenamt unterstützen!

Wollen Sie als Unternehmen das Ehrenamt unterstützen? Einfach und kostenfrei anmelden! Neben dem guten Zweck den die Partnerschaft mitsichbringt wird Ihr Unternehmen in der Ehrenamtskarten-App gelistet.

Einfach die Akzeptanzvereinbarung mit Ihrem Angebot ausfüllen:

  • Formular: Akzeptanzvereinbarung 
  • Das ausgefüllte Formular per E-Mail an ehrenamtskarte@lra-gap.de senden.

Ansprechpartner im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sie haben Fragen, Anregungen oder möchten sich näher über das Konzept Ehrenamtskarte oder Akzeptanzpartner informieren?

Wir beantworten gerne Ihre Fragen!

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Fachstelle Ehrenamtskarte

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Tel.: 08821 751-219
E-Mail: ehrenamtskarte@lra-gap.de

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