Anonyme Fallberatung
Anonyme Fallberatung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Für Personen die freiberuflich, angestellt, hauptberuflich, nebenberuflich oder auf Honorarbasis mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen und ihren Wohnsitz oder eine Berufstätigkeit im Landkreis Garmisch-Partenkirchen haben.
Im Falle eines Verdachts auf eine Gefährdung des Kindeswohls besteht für die oben aufgeführte Personengruppe ein Anspruch auf anonyme Fallberatung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (ISEF). Ziel der Beratung ist eine unbürokratische und zeitnahe Einschätzung der wahrgenommenen Gefährdungsaspekte.
Die Beratung durch die ISEF dient auch:
- der Unterstützung bei der Handlungskompetenz und -sicherheit
- dem professionellen Austausch über die wahrgenommenen Gefährdungsaspekte
- der gemeinsamen Einschätzung der Ressourcen und Risikofaktoren
- einer Gewichtung und Analyse der vorliegenden Informationen
Im Fokus steht letztlich die Gefahrenabwendung durch Elterngespräche und die Motivation zur Inanspruchnahme von Hilfsangeboten mit dem Ziel, die Gefährdung auszuräumen. Falls die Gefahrenabwehr nicht möglich sein sollte, kann eine Meldung an das zuständige Jugendamt die Folge sein. Ob und wann diese dann erfolgt, liegt aber immer im Zuständigkeits- und Entscheidungsbereich der ratsuchenden Fachkraft.
Die anonyme Fallberatung erreichen Sie unter 08821 751-256. Sie erfolgt:
- zeitnah und unbürokratisch
- mit anonymisierten Falldaten
- in geschütztem Rahmen und höchst vertraulich
- auch mehrmals zum gleichen Fall, falls notwendig