Verleih
Organisation
Das Schul- und Bildungsmedienzentrum ist eine Einrichtung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen. Als Kostenträger stellt der Landkreis jährlich finanzielle Mittel für die Beschaffung von lehrplanbezogenen AV-Medien und für den Ankauf von AV-Geräten zur Verfügung.
Gebühren
Der Verleih von AV-Medien ist für alle staatlichen Schulen und für Institutionen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung kostenlos.
Sonst ist die Gebühr für das Entleihen in der Gebührenordnung geregelt.
Verleihfristen
Die Regelverleihzeit beträgt eine Woche, wobei eine Verlängerung aus einem dringenden Grund (z.B. Prüfung, Beurteilung u.ä.) möglich ist.
Haftung
Der Entleiher haftet grundsätzlich für alle Schäden an entliehenen AV-Medien und AV-Geräten bzw. bei deren Verlust.
Rechtliche Hinweise
Die entliehenen Medien dürfen nur nichtgewerblich im Unterricht (nicht öffentliche Vorführung), in der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung sowie zur privaten Sichtung eingesetzt werden.
Vervielfältigungen oder Kopien sind auch in Ausschnitten nach dem Urheberrecht nicht gestattet.
Technische Hinweise
DVDs und CD-ROMs nicht durch Kratzen beschädigen.