Kriegsflüchtlinge Ukraine
Aktuelles
Landratsamt bittet um Nutzung der Registrierung
Dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen steht eine PIK-Station zur Verfügung. Die Registrierung durch diese Personalisierungsinfrastrukturkomponente ist für Flüchtlinge aus der Ukraine notwendig. Sie erfolgt aktuell in der bisherigen Senioreneinrichtung Villa Nova, Mittenwalder Straße 7, in Garmisch-Partenkirchen, werktags zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 13 und 17 Uhr. Mitzubringen sind entsprechende Ausweisdokumente. Die Registrierung kann ohne Termin wahrgenommen werden, jedoch kann es zu Wartezeiten kommen. Parkmöglichkeiten vor dem Gebäude bestehen keine.
Weitere Informationen folgen.
Vorgehensweise Flüchtlinge Ukraine
1. einfache erste Registrierung im Landkreis
Meldung aller Geflüchteten an: Koordinierungsgruppe-Ukraine@lra-gap.de mit den folgenden Infos:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Kopie des Ausweisdokuments (Reisepass, Aufenthaltserlaubnis Ukraine)
- Familienverband (Anzahl der mitreisenden Familienmitglieder)
- Adresse der aktuellen Anschrift und wie lange diese verfügbar ist
- Kontaktdaten (Telefonnummer, Emailadresse)
Sie erhalten von uns per E-Mail einen Termin zur Vorsprache samt Anträge zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und zur Gewährung von Leistungen.
Bei der persönlichen Vorsprache (nach Terminvereinbarung) werden Ihre Anträge geprüft und Sie können ggf. eine Fiktionsbescheinigung (zunächst für sechs Monate samt Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit) erhalten.
Auch können hier bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) gewährt werden.
2. erweiterte zweite Registrierung bei der Regierung von Oberbayern
Alternative 1:
- Privatunterkunft vorhanden:
Anmeldung bei Regierung von Oberbayern im Ankunftszentrum per E-Mail unter:
Ukraine.regierung-oberbayern@reg-ob.bayern.de
Bitte geben Sie folgende Daten an:
- Geburtsdatum
- Name, Vorname
- Kopie des Ausweisdokuments
- Familienverband (Anzahl der mitreisenden Familienmitglieder)
- Adresse der aktuellen Anschrift und wie lange diese verfügbar ist
- Kontaktdaten (Telefonnummer, Emailadresse)
ODER
Alternative 2:
- Unterkunft notwendig, bisherige Unterkunft nur kurzfristig verfügbar
sofortige Vorsprache im Ankunftszentrum im München (Maria-Probst-Straße 14, 80939 München), von dort erfolgt eine Zuweisung in eine Unterkunft.
3. Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG in Scheckkartenformat
erst nach der erkennungsdienstlichen Behandlung (Abgabe von Fingerabdrücken zur Überprüfung von Ausschlusstatbeständen bezüglich der Aufenthaltserlaubnis) möglich!
Die erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung) ist aus technischen Gründen im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen derzeit noch nicht möglich.
Hierzu können wir Ihnen leider erst in den nächsten Wochen weitere Auskünfte erteilen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.