Entsorgung
Infoblätter (Übersicht)
- Altglas (Was darf ins Altglas)
- Altholz
- Altmetall
- Altöl
- Altreifen
- Asbestprodukte (Auflistung)
- Asbestabfallentsorgung
- Asbesthaltige Abfälle (Hinweise zur Befüllung)
- Bodenmaterial (LfU Handlungshilfe)
- Biotonne (Flyer)
- CD/DVD
- Dispersionswandfarben
- Elektrogeräte (gewerblich)
- Elektrogeräte (privat)
- Elektrospeicherheizgeräte
- Entrümpelung/Wohnungsauflösung
- Flachglas
- Gelbe Tonne ABC (Inhalt)
- Gewerbeabfälle (GewAbfV 2017)
- Gewerbe-Restmuell
- Glassammlung
- Künstliche Mineralfasern (KMF-Dämmwolle)
- KMF Mineralfasersäcke (Befüllanleitung)
- Mineralische Abfälle - aus Privathaushalten
- PU/PUR-Schaumdosen
- Papiertonne
- Restmüll (Restabfälle privat)
- Problemmüll-Sammeltermine 2024 (Neu!)
- Schadstoffhaltige Abfälle (Problemmüll privat)
- Schadstoffhaltige Abfälle (Problemmüll Gewerbe)
- Speiseabfälle/Lebensmittelabfälle
- Speisefette/Speiseöle Annahmestellen (privat)
- Sperrmüll
- Weidezaunbatterien
Hausmüllabfuhr:
- Was gehört in die Biomülltonne?
- Tonne wurde nicht geleert
- Wenn der Müll in der Tonne festfriert
- Tonnenflyer
Antragsformulare:
- Tonnen Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung
- Antrag auf Befreiung von der Biotonne
- Mitteilung über Eigentümerwechsel eines Grundstücks
Behälterabmessungen:
- Behälterangebot (Rest- und Biomüllbehälter)
Die 660 l und 1.100 l Behälter sind ausschließlich für die Restmüllentsorgung vorgesehen.
Achtung: Die Angaben der Abmessungen sind ohne Gewähr, da diese abhängig vom Tonnenhersteller sind! Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Behälterform!
Wir möchten Sie über folgende Neuerungen im Bereich der Abfallwirtschaft informieren:
Die Abfuhrkalender für die Hausmüllabfuhr (Rest- /Biomüll, Papier/Kartonagen sowie die „Gelbe Tonne") im Landkreis (ohne Markt Ga.-Pa.) werden direkt an alle Haushalte versendet, d. h. jeder Haushalt bekommt seinen persönlichen Abfuhrkalender. Darüber hinaus sind die Abfuhrkalender wie bisher über die Homepage des Landkreises (www.lra-gap.de) – nach Ortschaften - abrufbar. Die bisherige Druckversion und die damit verbundene Verteilung über die Gemeinden/Wertstoffhöfe entfällt. Der Versand an die Haushalte erfolgt voraussichtlich Ende November.
Eine weitere Neuerung betrifft die Gebührenbescheide für die Hausmüllabfuhr (ohne Markt Ga.-Pa.). Diese werden künftig als Dauerbescheid zugestellt, da seit Einführung des „Volumentarifes" die jährliche Gebühr je Behälter gleich bleibend ist. Somit gilt der Veranlagungsbescheid ab 01.01.2018 unbefristet bis zu einer Änderung (z. B. Änderung der Behältergröße oder –anzahl).
Elektroaltgeräte
Hier finden Sie Informationen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten.
Gelbe Tonne (Leichtverpackungen)
Auftraggeber für die Abfuhr der Leichtverpackungen (kurz LVP) im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind die Dualen Systeme Deutschland (DSD) mit Sitz in Köln, nicht der Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Auf der Homepage www.muelltrennung-wirkt.de finden Sie eine Vielzahl von hilfreichen Informationen rund um das Thema Mülltrennung.
Auftragnehmer für die Abfuhr im Landkreis ist derzeit die Fa. Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH aus Gräfelfing.
Bei Fragen, Tonnenbestellungen und Reklamationen gibt es eine Hotline:
Service-Telefon-Nummer: 0800/5890242
Hier kurz die wichtigsten Punkte zur "Gelben Tonne":
- Der Landkreis ist für die Abfuhr der Leicht-Verpackungen nicht zuständig. Daher kann bei allem was die Abfuhr der "Gelben Tonne" betrifft ausschließlich die Service-Telefon-Hotline weiterhelfen.
- "Gelbe Säcke" werden bei der Abfuhr nicht mehr mitgenommen.
- Die "Gelbe Tonne" ist lose zu befüllen (keine Verwendung von Säcken!)
- Für die "Gelbe Tonne" entstehen keine zusätzlichen Gebühren.
- Es gibt 240 l und 1.100 l Behälter (ab 16 Personen).
- Link zu den Trenntabellen in deutscher Sprache (Mülltrennung wirkt)
- Link zu den Trenntabellen in weiteren Sprachen (Mülltrennung wirkt)
Behälterangebot (Abmessungen):
Weitere Informationen zur "Gelben Tonne"
Die Regeltonne für private Haushalte (mit bis zu 6 Personen) ist der 240 l Behälter. Für Mehrparteienhäuser oder systemberechtigte Gewerbebetriebe und Institutionen können auch 1.100 l (ab 16 Personen) Behälter bestellt werden.
Sollte die Regeltonne mit 240 l zu groß sein, besteht die Möglichkeit, die Gelbe Tonne mit einem Nachbarn - dem die Tonne u. U. ebenfalls zu groß ist - zu teilen. Anders als bei der Rest- und der Biomülltonne ist dies hier möglich.
Ist die Regeltonne zu gering, kann selbstverständlich aufgestockt werden. Mit der Abfuhr der Gelben Tonne haben die Dualen Systeme - die für die Sammlung und Entsorgung zuständig sind (nicht der Landkreis Ga.-Pa.) - die Firma Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH aus Gräfelfing beauftragt. Wenn Sie Fragen zur Abfuhr, eine Reklamation oder eine Tonnenbestellung haben, dann wenden Sie sich bitte ausschließlich an das hierfür eingerichtete Service-Telefon: 0800/5890242.
Für vorübergehende Übermengen stehen zusätzlich 6 Annahmestellen mit Pressmulden für die Sammlung von Leichtverpackungen zur Verfügung. Die Standorte sind an folgenden Stellen: Wertstoffhöfe Farchant, Eschenlohe, Mittenwald, Oberammergau, Saulgrub und Müllumladestation Schwaiganger. Die Pressmulden sind wie die „Gelbe Tonne" auch, lose zu befüllen (ohne Säcke!). Verkaufsverpackungen können hier allerdings nur solange angenommen werden, bis die Presse voll ist. Trotz zügigem Wechsel der Pressmulden kann es zeitweise zu Engpässen bei der Annahme kommen.
Bei falscher Befüllung eines Behälters (z. B. mit Glas, Papier/Pappe, Rest- und Biomüll, Altkleidern, Batterien/Akkus, Elektrogeräten, Kinderspielzeug, Dämmplatten, Windeln, Katzenstreu, oder ähnl.), wird dieser mit einem Aufkleber versehen, der den Tonnennutzer bis zur nächsten Abfuhr zur Nachsortierung auffordert. Nur richtig befüllte Gelbe Tonnen werden von der Firma Wittmann entleert.
Bei neu ausgelieferten Gelben Tonnen steht unter Umständen noch der Deckel etwas offen. Dies liegt an der Stapelung der Behälter bei der Auslieferung. Nach ein paar Tagen (je nach Witterung) sollte sich dies geben und der Deckel schließen.
Noch Fragen? Weitere Auskünfte erteilt die Abfallberatung beim Landratsamt
Telefon 08821 / 751 376 und 751 363
Gewerbeabfälle
Die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist am 01.08.2017 in Kraft getreten.
Wesentliche Neuerungen
Gewerbliche Siedlungsabfälle betreffend
Aus dem Stoffstrom gewerblicher Siedlungsabfälle getrennt zu sammeln, zu befördern und nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG) vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen sind - nach § 3 Abs. 1 GewAbfV - wie bisher die folgenden fünf Fraktionen:
- Papier/Pappe/Karton mit Ausnahme von Hygienepapier
- Glas
- Kunststoffe
- Metalle
- Biologisch abbaubare Abfälle
Neu hinzugekommen ist die Getrennthaltungspflicht für Holz und Textilien.
Neue Dokumentationspflichten für Erzeuger und Besitzer sollen gewährleisten, dass die Pflicht zur getrennten Sammlung (§ 3 Abs. 1 GewAbfV) bzw. bei deren Entfall unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 GewAbfV die stattdessen geltende Pflicht zur Vorbehandlung der nicht getrennt gehaltenen Abfälle nach § 4 Abs. 1 GewAbfV erfüllt wird. Im Unterschied zur bislang geltenden GewAbfV, welche die Vorlage von Nachweisen nur auf Verlangen der Behörde im Einzelfall vorsah, gelten diese Dokumentationspflichten uneingeschränkt für Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle (§ 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 5 GewAbfV).
Bestimmte Bau- und Abbruchabfälle betreffend
Bei Bau- und Abbruchabfällen gilt nach § 8 Abs. 1 GewAbfV künftig die grundsätzliche Pflicht für den Erzeuger und Besitzer zur getrennten Sammlung und zur vorrangigen Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Zuführung zum Recycling für folgende Stoffe:
- Glas
- Kunststoff
- Metallen einschließlich Legierungen
- Holz
- Dämmmaterial
- Bitumengemischen
- Baustoffen auf Gipsbasis
- Beton
- Ziegeln
- Fliesen
- Keramik
Auch hier haben die Erzeuger und Besitzer die Erfüllung der Pflichten zu dokumentieren.
Infoblatt
Grüngut, Bioabfälle & Eigenkompostierung
Was ist Grüngut?
Unter Grüngut werden in der Abfallwirtschaft alle Gartenabfälle, Baumabschnitte, Sträucher und gemähter Rasen verstanden. Es handelt sich um kompostierbare Abfälle.
Was ist Biomüll?
Biomüll sind alle organischen Stoffe, die im Haushalt anfallen. Biomüll gehört in die Biotonne. Welche Abfälle in die Biotonne gehören und welche nicht, sind auf dem Infoblatt Biotonne aufgelistet. Abfälle, die nicht in die Biotonne gehören, kommen großteils zum Restmüll.
Weitere Tipps rund um die Biotonne sind auf den Infoblättern Biomülltonne im Sommer und Biomülltonne im Winter aufgelistet.
Hinweis:
Auf allen unseren Anlagen sind Papiertüten für die Biomüllsammlung zum Preis von 1 €uro pro 20 Stück erhältlich (bitte bei der Bezahlung das Geld möglichst abgezählt bereit halten).
Grüngut / Biotonne / Eigenkompostierung
Fragen zur Eigenkompostierung:
- Wann dürfen Bioabfälle eigenkompostiert werden (Rechtliche Aspekte)?
- Warum wird kompostiert?
- Was gehört in den Kompost?
- Wie wird richtig kompostiert?
Informationen hierzu erhalten Sie unter:
Bürger, die keine Möglichkeit zur Eigenkompostierung haben, müssen ihre Bioabfälle über die Biotonne entsorgen.
Grüngut - ganzjährige Anlieferung für Privathaushalte
Ab April 2015 besteht die Möglichkeit, an den Standorten Deponie Schwaiganger, Müllumladestation Mittenwald und Müllumladestation Oberammergau Grüngut ganzjährig kostenfrei anzuliefern, wobei die kostenfreie Anlieferung bei dieser ganzjährigen Aktion ebenfalls auf selbstanliefernde Privathaushalte beschränkt ist. Es gilt eine Obergrenze von 3 cbm pro Gartengrundstück.
HINWEIS: Die Anlieferung von Gras- und Rasenschnitt bleibt ausnahmslos und für alle gebührenpflichtig!
Gewerbliche Anlieferungen, z. Bsp. von Hausmeisterservices oder Garten- und Landschaftsbaubetrieben, die im Rahmen eines Kundenauftrags anliefern, werden verwogen und müssen bezahlt werden.
Grüngut / Sonderaktion
Zusätzlich führt der Landkreis Garmisch-Partenkirchen zweimal pro Jahr eine Sonderaktion zur Sammlung von sperrigen Grünabfällen durch.
Im Rahmen dieser Aktion besteht die Möglichkeit, jeweils während der gesamten Monate April/Mai sowie Oktober/November Grünabfälle zu den jeweiligen Wertstoffhöfen oder sonstigen Sammelstellen des Landkreises (außer Markt Garmisch-Partenkirchen) während der üblichen Öffnungszeiten kostenlos anzuliefern: (siehe hierzu auch Mitteilung in der Tagespresse!) Bei dieser Sonderaktion werden folgende Grünabfälle kostenlos angenommen:
- Baum- und Strauchschnitt
- Balkonblumen samt Pflanzerde (nur bei der Herbstaktion) sowie
- Laub (kein Grasschnitt!)
Die Anlieferungen sind auf bis zu 3 cbm pro Gartengrundstück und Sammelaktion begrenzt. Der angelieferte Gehölzschnitt sollte eine Länge von 1 m und einen Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten.
Im Markt Murnau sind die Grünabfälle nicht zum Wertstoffhof, sondern zur Müllumladestation Schwaiganger (Montag bis Freitag) bzw. nach Achrain zur Firma Veolia (jew. Samstag) zu bringen. Bitte hier die jeweiligen Öffnungszeiten beachten.
In den Gemeinden, die über keinen Wertstoffhof verfügen, werden die Sammelbehälter an folgenden Plätzen bereitgestellt:
- Gemeinde Riegsee, Gewerbegebiet Mitterfeld
- Gemeinde Spatzenhausen, ehemalige gemeindliche Kiesgrube
Auch zu diesen Sammelstellen sind Anlieferungen nur zu den von den Gemeinden jeweils festgelegten Annahmezeiten möglich.
Darüber hinaus sind auch Anlieferungen zur Deponie Schwaiganger und zu den Müllumladestationen in Mittenwald und Oberammergau - zu den üblichen Öffnungszeiten - möglich.
Die Anlieferung von Gras- und Rasenschnitt ist gebührenpflichtig!
Gewerbliche Anlieferungen, z. Bsp. von Hausmeisterservices oder Garten- und Landschaftsbaubetrieben, die im Rahmen eines Kundenauftrags anliefern, sind gebührenpflichtig!
Für weitere Auskünfte stehen die Abfallberater des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen (Tel. 08821 / 751 - 363 oder 751 - 376) zur Verfügung.
Infoblätter
- Allgemeine Tipps zur Biotonne
- Tonne wurde nicht geleert
- Biotonne im Sommer
- Biotonne im Winter
- Was gehört in die Biotonne?
- Flyer Biotonne
Anträge
- Tonnen Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung
- Antrag auf Befreiung von der Biotonne
- Mitteilung über Eigentümerwechsel eines Grundstücks
Bioabfall-Sortierhilfen in verschiedenen Sprachen
Papier und Pappe
Seit dem Jahr 2004 wird im Landkreis Altpapier über die Papiertonne gesammelt. Die Entleerung der Papiertonnen erfolgt 4-wöchentlich. Die Nutzung der Papiertonne ist freiwillig.
Kosten und Gebühren
Für die Papiertonne werden derzeit keine Gebühren verlangt, d.h. die Papierentsorgung bleibt im Rahmen des zugeteilten Behältervolumens kostenlos. Für die Auslieferung bzw. bei Änderungen des Tonnenbestandes fällt eine Bearbeitungsgebühr pro Vorgang an.
Tonnenzuteilung pro Grundstück
Grundsätzlich gilt, dass der Landkreis nur für die Papierentsorgung der privaten Haushalte zuständig ist. Die Entsorgung von gewerblich anfallendem Papier kann nur im eingeschränkten Umfang erfolgen und wird im Einzelfall geregelt. Die Papiertonne gibt es in den Größen 120 und 240 Liter sowie in Ausnahmefällen 1.100 Liter. Die Tonnenzuteilung (Größe, Anzahl) richtet sich nach der Anzahl der am jeweiligen Grundstück wohnhaften Personen und dem tatsächlichen Anfall. Entsprechende Anträge zur Aufstellung gibt es bei den Gemeindeverwaltungen oder hier.
Abfuhrtermine und Bereitstellung
Abfuhrtermine sind bei den Gemeinden und Wertstoffhöfen erhältlich. Die Papiertonne muss rechtzeitig am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr an der nächsten befahrbaren öffentlichen Straße bereitstehen. 1.100 l-Behälter werden von der Abfuhrfirma bereitgestellt.
Außerordentlicher oder hoher Anfall an Papier und Kartonagen
Für den Fall, dass in einem Privathaushalt einmal mehr Papier und Kartons anfallen als die eigene Papiertonne fassen kann, gibt es auch weiterhin an den Wertstoffhöfen die Möglichkeit Übermengen abzugeben.
Infoblätter
Antrag
Problemmüll / schadstoffhaltige Abfälle
Was gehört alles zum Problemabfall oder Sondermüll?
Problemmüll-Sammeltermine 2024
Achtung Änderung Standort Krün
am Samstag, 12.10.2024 (13:00 bis 13:45 Uhr)
findet heuer im Gewerbegebiet Krün-Süd, Am Strasswald (Bauhof/Wertstoffhof) statt, da der gewohnte Standplatz (Parkplatz Kurhaus) kurzfristig nicht zur Verfügung steht.
- Batterien, Geräteakkus
- Feuerlöscher (Pulver- und Halon-)
- Haushaltsreiniger, Abfluß- und Rohrreiniger, Metall- und Silberputzmittel, Entkalker, Waschmittelreste, Autopflegemittel
- Laborchemikalien und Gifte (u.a. cyanid- und arsenhaltige Substanzen)
- Lacke und Lasuren (in flüssiger Form), keine Dispersionswandfarben !!!
- Lösemittelhaltige Substanzen wie Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, Pinselreiniger, Reinigungsbenzin, Spiritus, Terpetin, Kleber, Kalt- und Motorreiniger, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit, Verdünner, Fleck- und Rostentferner, Aceton, lösungsmittelhaltige Kosmetika wie Nagellack und -entferner
- Mineralöl (Kfz) in Kleinmengen, bis maximal 5 kg pro Sammlung
- Ölhaltige Abfälle (Ölfilter, Ölschlämme, Unterbodenschutz, Wachse auf Mineralölbasis)
- PCB-befüllte Kondensatoren (bis Herstellungsjahr 1983)
- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel aller Art (überlagerte Mittel und Reste)
- Quecksilberhaltige Abfälle (Schalter, Thermometer)
- Säuren, Laugen, Salze, verbrauchte Fotochemikalien, Bleichbäder, Beizmittel
- Spraydosen (mit Inhalt) mit FCKW, Propan, Butan als Treibgas
- Haus- und Sperrmüll
- Dispersionswandfarben und ausgetrocknete Lacke
- Altmedikamente
- Körperpflegemittel
- Eisen und Schrott
- Elektrogeräte
- Kfz-Akkus
- Autoteile
- Kfz-Reifen
- Windschutzscheiben
- Sonstige Glasabfälle
- Öfen
- Munition
- Sprengkörper
- Feuerwerkskörper
- Druckgasflaschen
- Asbestabfälle
- Tierkadaver
Leuchtstoffröhren / Energiesparlampen
Leuchtstoffröhren werden seit dem Inkrafttreten des Elektrogerätegesetzes nur mehr auf den Wertstoffhöfen, den Müllumladestationen und der Deponie angenommen, d. h. beim Schadstoffmobil können Leuchtsstoffröhren nicht mehr abgegeben werden.
Altöl
Altöl (unvermischt) ohne Herkunftsnachweis wird in Kleinmengen bis maximal 5 kg beim Schadstoffmobil zur Entsorgung angenommen. Größere Mengen sind über den Fachhandel zu entsorgen.
Abfuhrtermine
Die jeweiligen Sammeltermine des Schadstoffmobils (für das Frühfahr und den Herbst) in Ihrer Gemeinde entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender (Kalenderform) oder zum Herunterladen
Achtung Änderung Standort Krün
am Samstag, 12.10.2024 (13:00 bis 13:45 Uhr)
findet heuer im Gewerbegebiet Krün-Süd, Am Strasswald (Bauhof/Wertstoffhof) statt, da der gewohnte Standplatz (Parkplatz Kurhaus) kurzfristig nicht zur Verfügung steht.
Falls der Termin in Ihrer Gemeinde nicht passt, können Sie auch in einer Nachbargemeinde anliefern.
Infoblätter
Restmüll
Hausmüllabfuhr
Restmüll ist das trotz Abfallvermeidung bei der Getrenntsammlung von Wertstoffen (Altpapier, Altmetall, Altglas, Bioabfall, Grünabfälle, Leichtverpackungen usw.) noch anfallende Abfallgemisch aus Haushalten (Hausrestmüll, Restsperrmüll) und Gewerbebetrieben (Gewerberestmüll).
Restmüll ist nach Maßgabe des § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz und gemäß Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen (§ 6 Abs. 2) der öffentlichen Entsorgungseinrichtung des Landkreises zu überlassen (Überlassungszwang). Hierzu ist jedes bewohnte Grundstück im Landkreis an die Hausmüllabfuhr anzuschließen. Die Mülltonnen werden vom Landkreis zur Verfügung gestellt. Die notwendige Größe der Mülltonne richtet sich nach der Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen bzw. nach der Art der Nutzung (§ 15 AWS).
Wir empfehlen die Mülltonnen (durch Beschriftung, Aufkleber oder Ähnliches) zu kennzeichnen um die eigenen Mülltonnen optisch von den Mülltonnen der Nachbarn zu unterscheiden. Verwechslungen – beim Zurückstellen der Mülltonnen - können somit auf einfache Weise ausgeschlossen werden.
Die Mülltonnen können alle 14 Tage zur Leerung bereitgestellt werden. Die Leerungstermine finden Sie auf dem jeweiligen Abfuhrkalender. Die Hausmüllgebühr richtet sich ausschließlich nach dem Behältervolumen (Volumentarif). Für die Auslieferung bzw. bei Änderungen des Tonnenbestandes fällt eine Bearbeitungsgebühr pro Vorgang an.
Wir möchten Sie über folgende Neuerungen im Bereich der Abfallwirtschaft informieren:
Die Abfuhrkalender für die Hausmüllabfuhr (Rest- /Biomüll, Papier/Kartonagen sowie den „Gelben Sack") im Landkreis (ohne Markt Ga.-Pa.) werden direkt an alle Haushalte versendet, d. h. jeder Haushalt bekommt seinen persönlichen Abfuhrkalender. Darüber hinaus sind die Abfuhrkalender über die Homepage des Landkreises (www.lra-gap.de) – nach Ortschaften - oder über die Abfall App abrufbar. Der Versand an die Haushalte erfolgt einmalig voraussichtlich Ende November.
Eine weitere Neuerung betrifft die Gebührenbescheide für die Hausmüllabfuhr (ohne Markt Ga.-Pa.). Diese werden als Dauerbescheid zugestellt, da seit Einführung des „Volumentarifes" die jährliche Gebühr je Behälter gleich bleibend ist. Somit gilt der Veranlagungsbescheid unbefristet bis zu einer Änderung (z. B. Änderung der Behältergröße oder –anzahl).
Speisereste
Privathaushalte
Seit 01.01.2014 liefert der Landkreis Garmisch-Partenkirchen seine Abfälle nicht mehr in die Kompostierung, sondern in die neu errichtete Biogasanlage der Gemeindewerke an der Kläranlage in Garmisch-Partenkirchen. Es ist seither möglich auch Speisereste aus Privathaushalten über die Biotonne zu entsorgen.
In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt jedoch darauf hin, dass die Madenbildung in der Biotonne durch Fleisch- und eiweißhaltige Speisereste erheblich begünstigt werden kann. Deshalb sollten entsprechende vorbeugende Maßnahmen unbedingt beachtet werden (siehe auch Merkblatt "Biomülltonne im Sommer").
Gewerbliche Anfallstellen
Küchen- und Speiseabfälle, die nicht in privaten Haushalten anfallen, sondern in gewerblichen Küchen (wie z. B. in Gaststätten und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung), dürfen nicht in die Biotonne (§ 4 Absatz 1 TierNebV). Hier anfallende Speisereste sind über eine private Fachfirma (Speiseresteentsorger) abfahren zu lassen. Gegenüber der kommunalen Restmüllabfuhr hat der gewerbliche Kunde dadurch den Vorteil einer flexibleren Leerungshäufigkeit (je nach Bedarf bzw. saisonale Schwankungen können besser berücksichtigt werden).
Entsorgungsfirmen
Eine Liste der Entsorgungsfirmen für Speise- und Lebensmittelabfälle können Sie hier einsehen und herunterladen.
Sperrmüll
Was ist Sperrmüll?
Sperrmüll sind Gegenstände aus Haushalten, die aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichtes sowie ihrer Sperrigkeit nicht in ein 120 l-Abfallbehältnis passen. Dies sind hauptsächlich ausgedienter Hausrat wie Polstermöbel, Bodenbeläge, Teppiche, Matratzen, zerlegte Holzmöbel, diverser Hausrat usw. Bauabfälle aus An-, Aus- oder Umbauten wie z.B. Türen/Türrahmen, Fenster/Fensterrahmen, Dachrinnen, Rohrleitungen oder Umzäunungen fallen nicht unter den Begriff Sperrmüll.
Sperrmüllentsorgung auf Abruf
Im Jahre 1992 wurde im Landkreis Garmisch-Partenkirchen die Sperrmüllentsorgung auf Abruf eingeführt. Durch diese Abfuhr auf Abruf wurden nicht nur die in der Vergangenheit aufgetretenen erheblichen Beeinträchtigungen des Ortsbildes und Mißstände in den jeweiligen Gemeinden weitestgehend beseitigt, sondern es konnte zugleich auch den abfallrechtlichen Zielsetzungen durch eine nunmehr mögliche genaue Trennung von wirklichem Sperrmüll und Wertstoffen Rechnung getragen werden.
Wie funktioniert die Abholung von Sperrmüll auf Abruf ?
Der Bürger kann anhand einer Karte, die bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung erhältlich ist, die Abholung der Sperrmüll-Gegenstände zum nächstmöglichen Zeitpunkt anfordern. Die Abfuhr erfolgt in der Regel innerhalb der nächsten 4 bis 6 Wochen nach Antragstellung.
Wie oft kann die Sperrmüllentsorgung auf Abruf in Anspruch genommen werden und was kostet sie ?
Im Bedarfsfalle kann die Abfuhr auf Abruf von jedem Haushalt jährlich bis zu zweimal und einer Abfuhrmenge von bis zu maximal 3 cbm je Abfuhr in Anspruch genommen werden. Pro Abfuhr wird eine Pauschalgebühr von derzeit 35 EUR erhoben.
Welche Möglichkeiten zur zusätzlichen Sperrmüllentsorgung gibt es noch?
Sperrmüll kann - gegen Gebühr - jederzeit selbst oder durch Dritte zu den vom Landkreis Garmisch-Partenkirchen eingerichteten Sammelstellen während der üblichen Öffnungszeiten angeliefert werden.
Annahmemöglichkeiten bestehen derzeit bei den Müllumladestationen Mittenwald, Oberammergau und Schwaiganger.
Infoblatt
Trennhilfe - Sortierhilfe mehrsprachig
Abfall-Trennhilfen in verschiedenen Sprachen
Wir haben eine allgemeine Sortieranleitung in mehreren Sprachen zusammengestellt. Sie basiert hauptsächlich auf Bildern und kann herunter geladen oder im DIN A4 bzw. DIN A3-Format ausgedruckt werden. Kurze, einfache Erklärungen gibt es in Deutsch, Englisch und einer weiteren Fremdsprache. Darüber hinaus werden auf den Flyern QR-Codes angeboten, die zu weiteren Informationen in 23 Sprachen führen.
Abfall-Trennhilfe mehrsprachig, einfache Bildsprache
- albanisch
- arabisch und Farsi
- bulgarisch
- deutsch englisch französisch
- griechisch
- italienisch
- kurdisch
- polnisch
- portugiesisch
- rumänisch
- russisch
- serbisch
- spanisch
- tschechisch
- türkisch
- ukrainisch
- ungarisch
In unserem Landkreis sind inzwischen viele Menschen aus den verschiedensten Kultur- und Bevölkerungskreisen ansässig. Wir möchten hier eine Abfall-Trennhilfe zur Verfügung stellen, da nicht alle mit unserem System der Mülltrennung vertraut sind.
Auch anderen Interessierten, wie zum Beispiel Hausverwaltern, Facility-Managern, Vermietern oder Arbeitgebern möchten wir eine Hilfe an die Hand geben. Die Vorlage stammt vom Landesamt für Umwelt Rheinland Pfalz und wurde an die Vorgaben unseres Landkreises angepasst.
Insbesondere für Menschen aus dem orientalischen bzw. afrikanischen Kulturkreis und aus der Ukraine wurde die Abfalltrennhilfe für Flüchtlinge entworfen.
Bei der Frage: Was entsorge ich wo? hilft Ihnen unser Abfall-ABC oder die Übersicht über unsere Entsorgungsanlagen weiter.
Haben Sie Fragen zum Hausmüllgebührenbescheid oder zu den Hausmüllgefäßen (Rest- und Biomüll, Altpapier), dann wenden Sie sich bitte an unsere Service-Telefone 08821 / 751-337 oder -371.
Auskünfte zur Gelben Tonne erhalten Sie ausschließlich unter der Hotline 0800 / 5890242.
Ansprechpartner/in
Wertstoffe
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Ansprechpartner/in: | Dietmar Steinmetz |
Zimmer/Lage: | E 101 |
Telefon: | 08821 751-376 |
E-Mail: | Dietmar.Steinmetz@LRA-GAP.de |
Problemmüll
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Ansprechpartner/in: | Dietmar Steinmetz |
Zimmer/Lage: | E 101 |
Telefon: | 08821 751-376 |
E-Mail: | Dietmar.Steinmetz@LRA-GAP.de |
Grüngut, Biomüll & Eigenkompostierung
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Sperrmüll
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Ansprechpartner/in: | Christine Kern |
Zimmer/Lage: | E 103 |
Telefon: | 08821 751-378 |
E-Mail: | Christine.Kern@lra-gap.de |