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Entsorgung

Aktuelles

Kostenfreie Grüngutsammlung im Bereich Murnau und Umgebung

10.03.2023

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen bietet Bürgerinnen und Bürgern weiterhin eine ganzjährige kostenfreie Grüngutentsorgung im Bereich Murnau an. Aufgrund der derzeitigen Straßensperre zwischen Achrain und der Müllumladestation/Deponie Schwaiganger besteht die Möglichkeit zur kostenfreien Grüngutentsorgung über die Firma Veolia in Achrain.

weiterlesen

Merkblätter (Übersicht)

  • Icon Altglas (Was darf ins Altglas)
  • Icon Altholz
  • Icon Altmetall
  • Icon Altreifen
  • Icon Altöl 
  • Icon Auflistung Asbestprodukte
  • Icon Asbesthaltige Abfälle
  • Icon Asbesthaltige Abfälle (Hinweise zur Befüllung)
  • Icon Bodenmaterial (LfU Handlungshilfe)
  • Icon Biotonne (Flyer)
  • Icon CD/DVD
  • Icon Elektrogeräte (gewerblich)
  • Icon Elektrogeräte (privat)
  • Icon Elektrospeicherheizgeräte
  • Icon Entrümpelung/Wohnungsauflösung
  • Icon Flachglas
  • Icon Gelbe Tonne (Inhalt)
  • Icon Gewerbeabfälle
  • Icon Glassammlung
  • Icon Künstliche Mineralfasern (KMF)
  • Icon Montageschaumdosen
  • Icon Papiertonne
  • Icon Problemmüll (gewerblich)
  • Icon Restabfall (privat)
  • Icon Schadstoffhaltige Abfälle
  • Icon Speiseabfälle/Lebensmittelabfälle
  • Icon Sperrmüll
  • Icon Weidezaunbatterien

 

 Hausmüllabfuhr: 

  • Icon Was gehört in die Biomülltonne
  • Icon Tonne wurde nicht geleert
  • Icon Wenn der Müll in der Tonne festfriert
  • Icon Tonnenflyer

 

Antragsformulare:

  • Icon Tonnenantrag
  • Icon Antrag auf Befreiung von der Biotonne

 

Behälterabmessungen:

  • Icon Behälterangebot (Rest- und Biomüllbehälter)

Die 660 l und 1.100 l Behälter sind ausschließlich für die Restmüllentsorgung vorgesehen.

Achtung: Die Angaben der Abmessungen sind ohne Gewähr, da diese abhängig vom Tonnenhersteller sind! Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Behälterform!

 

Wir möchten Sie über folgende Neuerungen im Bereich der Abfallwirtschaft informieren:

Die Abfuhrkalender für die Hausmüllabfuhr (Rest- /Biomüll, Papier/Kartonagen sowie den „Gelben Sack") im Landkreis (ohne Markt Ga.-Pa.) wird direkt an alle Haushalte versendet, d. h. jeder Haushalt bekommt seinen persönlichen Abfuhrkalender. Darüber hinaus sind die Abfuhrkalender wie bisher über die Homepage des Landkreises (www.lra-gap.de) – nach Ortschaften -  abrufbar. Die bisherige Druckversion und die damit verbundene Verteilung über die Gemeinden/Wertstoffhöfe entfällt. Der Versand an die Haushalte erfolgt voraussichtlich Ende November.

Eine weitere Neuerung betrifft die Gebührenbescheide für die Hausmüllabfuhr (ohne Markt Ga.-Pa.). Diese werden künftig als Dauerbescheid zugestellt, da seit Einführung des „Volumentarifes" die jährliche Gebühr je Behälter gleich bleibend ist. Somit gilt der Veranlagungsbescheid ab 01.01.2018 unbefristet bis zu einer Änderung (z. B. Änderung der Behältergröße oder –anzahl). 

 

Elektroaltgeräte

Hier finden Sie Informationen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten. 

  • Icon Elektrogeräte (gewerblich)
  • Icon Elektrogeräte (privat)

 

Gelbe Tonne

Auftraggeber für die Abfuhr der Leichtverpackungen (kurz LVP) im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist das Duale System Deutschland (DSD) mit Sitz in Köln, nicht der Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Auf der Homepage www.muelltrennung-wirkt.de finden Sie eine Vielzahl von hilfreichen Informationen rund um das Thema Mülltrennung. 

Auftragnehmer für die Abfuhr im Landkreis ist derzeit die Fa. Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH aus Gräfelfing (Service-Telefon: 0800/5890242).

Hier kurz die wichtigsten Punkte zur "Gelben Tonne":

  • "Gelbe Säcke" werden bei der Abfuhr nicht mehr mitgenommen.
  • Die "Gelbe Tonne" ist lose zu befüllen (keine Verwendung von Säcken!)
  • Für die "Gelbe Tonne" entstehen keine zusätzlichen Gebühren.
  • Es gibt 240 l und 1.100 l Behälter (ab 16 Personen).
  • Für Fragen, Tonnenbestellungen und Reklamationen gibt es eine Hotline 0800/5890242.
  • Der Landkreis ist für die Abfuhr der LVPs nicht zuständig. Daher kann bei allem was die Abfuhr der "Gelben Tonne" betrifft ausschließlich die Hotline weiterhelfen.  

 

Merkblatt zur Befüllung:

  • Icon Gelbe Tonne
  • Icon Information zur richtigen Verwendung der Gelben Tonne

 

 Behälterangebot (Abmessungen):

  • Icon 240 l Behälter
  • Icon 1.100 l Behälter

 

Gewerbeabfälle

Die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ist am 01.08.2017 in Kraft getreten.

Wesentliche Neuerungen

Gewerbliche Siedlungsabfälle betreffend

Aus dem Stoffstrom gewerblicher Siedlungsabfälle getrennt zu sammeln, zu befördern und nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG) vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen sind - nach § 3 Abs. 1 GewAbfV - wie bisher die folgenden fünf Fraktionen:

  • Papier/Pappe/Karton mit Ausnahme von Hygienepapier
  • Glas
  • Kunststoffe
  • Metalle
  • Biologisch abbaubare Abfälle

Neu hinzugekommen ist die Getrennthaltungspflicht für Holz und Textilien.

Neue Dokumentationspflichten für Erzeuger und Besitzer sollen gewährleisten, dass die Pflicht zur getrennten Sammlung (§ 3 Abs. 1 GewAbfV) bzw. bei deren Entfall unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 GewAbfV die stattdessen geltende Pflicht zur Vorbehandlung der nicht getrennt gehaltenen Abfälle nach § 4 Abs. 1 GewAbfV erfüllt wird. Im Unterschied zur bislang geltenden GewAbfV, welche die Vorlage von Nachweisen nur auf Verlangen der Behörde im Einzelfall vorsah, gelten diese Dokumentationspflichten uneingeschränkt für Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle (§ 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 5 GewAbfV).

Bestimmte Bau- und Abbruchabfälle betreffend

Bei Bau- und Abbruchabfällen gilt nach § 8 Abs. 1 GewAbfV künftig die grundsätzliche Pflicht für den Erzeuger und Besitzer zur getrennten Sammlung und zur vorrangigen Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Zuführung zum Recycling für folgende Stoffe:

  • Glas
  • Kunststoff
  • Metallen einschließlich Legierungen
  • Holz
  • Dämmmaterial
  • Bitumengemischen
  • Baustoffen auf Gipsbasis
  • Beton
  • Ziegeln
  • Fliesen
  • Keramik

Auch hier haben die Erzeuger und Besitzer die Erfüllung der Pflichten zu dokumentieren.

 

Merkblatt

Icon Gewerbeabfälle

 

Grüngut, Bioabfälle & Eigenkompostierung

Was ist Grüngut?

Unter Grüngut werden in der Abfallwirtschaft alle Gartenabfälle, Baumabschnitte, Sträucher und gemähter Rasen verstanden. Es handelt sich um kompostierbare Abfälle.

Was ist Biomüll?

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Biomüll sind alle organischen Stoffe, die im Haushalt anfallen. Biomüll gehört in die Biotonne. Welche Abfälle in die Biotonne gehören und welche nicht, sind auf dem Merkblatt Biotonne aufgelistet. Abfälle, die nicht in die Biotonne gehören, kommen großteils zum Restmüll.

Weitere Tipps rund um die Biotonne sind auf den Merkblättern Biomülltonne im Sommer und Biomülltonne im Winter aufgelistet.

 

Hinweis:

Auf allen unseren Anlagen sind Papiertüten für die Biomüllsammlung zum Preis von 1 €uro pro 20 Stück erhältlich (bitte bei der Bezahlung das Geld möglichst abgezählt bereit halten).

 

Grüngut / Biotonne / Eigenkompostierung

Fragen zur Eigenkompostierung:

- Wann dürfen Bioabfälle eigenkompostiert werden (Rechtliche Aspekte)?

- Warum wird kompostiert?

- Was gehört in den Kompost? 

- Wie wird richtig kompostiert?

 

Informationen hierzu erhalten Sie unter:

  • Icon Kompostfibel

 

Bürger, die keine Möglichkeit zur Eigenkompostierung haben, müssen ihre Bioabfälle über die Biotonne entsorgen.

 

Grüngut - ganzjährige Anlieferung für Privathaushalte

Ab April 2015 besteht die Möglichkeit, an den Standorten Deponie Schwaiganger, Müllumladestation Mittenwald und Müllumladestation Oberammergau Grüngut ganzjährig kostenfrei anzuliefern, wobei die kostenfreie Anlieferung bei dieser ganzjährigen Aktion ebenfalls auf selbstanliefernde Privathaushalte beschränkt ist. Es gilt eine Obergrenze von 3 cbm pro Gartengrundstück.

HINWEIS: Die Anlieferung von Gras- und Rasenschnitt bleibt ausnahmslos und für alle gebührenpflichtig!

Gewerbliche Anlieferungen, z. Bsp. von Hausmeisterservices oder Garten- und Landschaftsbaubetrieben, die im Rahmen eines Kundenauftrags anliefern, werden verwogen und müssen bezahlt werden.

 

Grüngut / Sonderaktion

Zusätzlich führt der Landkreis Garmisch-Partenkirchen zweimal pro Jahr eine Sonderaktion zur Sammlung von sperrigen Grünabfällen durch.

Im Rahmen dieser Aktion besteht die Möglichkeit, jeweils während der gesamten Monate April/Mai sowie Oktober/November Grünabfälle zu den jeweiligen Wertstoffhöfen oder sonstigen Sammelstellen des Landkreises während der üblichen Öffnungszeiten kostenlos anzuliefern: (siehe hierzu auch Mitteilung in der Tagespresse!) Bei dieser Sonderaktion werden folgende Grünabfälle kostenlos angenommen:

  • Baum- und Strauchschnitt
  • Balkonblumen samt Pflanzerde (nur bei der Herbstaktion) sowie
  • Laub (kein Grasschnitt!)

Die Anlieferungen sind auf bis zu 3 cbm pro Gartengrundstück und Sammelaktion begrenzt. Der angelieferte Gehölzschnitt sollte eine Länge von 1 m und einen Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten.

Im Markt Murnau sind die Grünabfälle nicht zum Wertstoffhof, sondern zur Müllumladestation Schwaiganger bzw. - aufgrund der derzeitigen Straßensperre - nach Achrain zur Firma Veolia zu bringen. Bitte hier die jeweiligen Öffnungszeiten beachten.

In den Gemeinden, die über keinen Wertstoffhof verfügen, werden die Sammelbehälter an folgenden Plätzen bereitgestellt:

  • Gemeinde Riegsee, Gewerbegebiet Mitterfeld
  • Gemeinde Spatzenhausen, ehemalige gemeindliche Kiesgrube

Auch zu diesen Sammelstellen sind Anlieferungen nur zu den von den Gemeinden jeweils festgelegten Annahmezeiten möglich.

Darüber hinaus sind auch Anlieferungen zur Deponie Schwaiganger und zu den Müllumladestationen in Mittenwald und Oberammergau - zu den üblichen Öffnungszeiten - möglich.

Die Anlieferung von Gras- und Rasenschnitt ist gebührenpflichtig!

Gewerbliche Anlieferungen, z. Bsp. von Hausmeisterservices oder Garten- und Landschaftsbaubetrieben, die im Rahmen eines Kundenauftrags anliefern, sind gebührenpflichtig!

Für weitere Auskünfte stehen die Abfallberater des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen (Tel. 08821 / 751 - 363 oder 751 - 376) zur Verfügung. 

 

Merkblätter

  • Icon Allgemeine Tipps zur Biotonne
  • Icon Tonne wurde nicht geleert
  • Icon Biotonne im Sommer
  • Icon Biotonne im Winter
  • Icon Was gehört in die Biomülltonne
  • Icon Flyer Biotonne

 

Anträge

  • Icon Tonnenantrag
  • Icon Antrag zur Befreiung von der Biotonne

 

Papier und Pappe

Seit dem Jahr 2004 wird im Landkreis Altpapier über die Papiertonne gesammelt.  Die Entleerung der Papiertonnen erfolgt 4-wöchentlich. Die Nutzung der Papiertonne ist freiwillig.

Kosten und Gebühren

Für die Papiertonne werden derzeit keine Gebühren verlangt, d.h. die Papierentsorgung bleibt im Rahmen des zugeteilten Behältervolumens kostenlos. Für die Auslieferung bzw. bei Änderungen des Tonnenbestandes fällt eine Bearbeitungsgebühr pro Vorgang an.

 

Tonnenzuteilung pro Grundstück

Grundsätzlich gilt, dass der Landkreis nur für die Papierentsorgung der privaten Haushalte zuständig ist. Die Entsorgung von gewerblich anfallendem Papier kann nur im eingeschränkten Umfang erfolgen und wird im Einzelfall geregelt. Die Papiertonne gibt es in den Größen 120 und 240 Liter sowie in Ausnahmefällen 1.100 Liter. Die Tonnenzuteilung (Größe, Anzahl) richtet sich nach der Anzahl der am jeweiligen Grundstück wohnhaften Personen und dem tatsächlichen Anfall. Entsprechende Anträge zur Aufstellung gibt es bei den Gemeindeverwaltungen oder hier.

 

Abfuhrtermine und Bereitstellung

Abfuhrtermine sind bei den Gemeinden und Wertstoffhöfen erhältlich. Die Papiertonne muss rechtzeitig am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr an der nächsten befahrbaren öffentlichen Straße bereitstehen. 1.100 l-Behälter werden von der Abfuhrfirma bereitgestellt.

Außerordentlicher oder hoher Anfall an Papier und Kartonagen

Für den Fall, dass in einem Privathaushalt einmal mehr Papier und Kartons anfallen als die eigene Papiertonne fassen kann, gibt es auch weiterhin an den Wertstoffhöfen die Möglichkeit Übermengen abzugeben.

 

Merkblätter

  • Icon Papiertonne
  • Icon Tonne wurde nicht geleert
  • Icon Tonnenflyer

 

Antrag

  • Icon Tonnenantrag

 

Problemmüll

  • Was gehört alles zum Problemabfall?
  • Batterien, Geräteakkus
  • Feuerlöscher (Pulver- und Halon-)
  • Haushaltsreiniger, Abfluß- und Rohrreiniger, Metall- und Silberputzmittel, Entkalker, Waschmittelreste, Autopflegemittel
  • Laborchemikalien und Gifte (u.a. cyanid- und arsenhaltige Substanzen)
  • Lacke und Lasuren (in flüssiger Form), keine Dispersionswandfarben !!!
  • Lösemittelhaltige Substanzen wie Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, Pinselreiniger, Reinigungsbenzin, Spiritus, Terpetin, Kleber, Kalt- und Motorreiniger, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit, Verdünner, Fleck- und Rostentferner, Aceton, lösungsmittelhaltige Kosmetika wie Nagellack und -entferner
  • Mineralöl (Kfz) in Kleinmengen, bis maximal 5 kg pro Sammlung
  • Ölhaltige Abfälle (Ölfilter, Ölschlämme, Unterbodenschutz, Wachse auf Mineralölbasis)
  • PCB-befüllte Kondensatoren (bis Herstellungsjahr 1983)
  • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel aller Art (überlagerte Mittel und Reste)
  • Quecksilberhaltige Abfälle (Schalter, Thermometer)
  • Säuren, Laugen, Salze, verbrauchte Fotochemikalien, Bleichbäder, Beizmittel
  • Spraydosen (mit Inhalt) mit FCKW, Propan, Butan als Treibgas
Bei der Problemmüllsammlung werden nicht angenommen:
  • Haus- und Sperrmüll
  • Dispersionswandfarben und ausgetrocknete Lacke
  • Altmedikamente
  • Körperpflegemittel
  • Eisen und Schrott
  • Elektrogeräte
  • Kfz-Akkus
  • Autoteile
  • Kfz-Reifen
  • Windschutzscheiben
  • Sonstige Glasabfälle
  • Öfen
  • Munition
  • Sprengkörper
  • Feuerwerkskörper
  • Druckgasflaschen
  • Asbestabfälle
  • Tierkadaver

 

Leuchtstoffröhren / Energiesparlampen

Leuchtstoffröhren werden seit dem Inkrafttreten des Elektrogerätegesetzes nur mehr auf den Wertstoffhöfen, den Müllumladestationen und der Deponie angenommen, d. h. beim Schadstoffmobil können Leuchtsstoffröhren nicht mehr abgegeben werden.

 

Altöl

Altöl (unvermischt) ohne Herkunftsnachweis wird in Kleinmengen bis maximal 5 kg beim Schadstoffmobil zur Entsorgung angenommen. Größere Mengen sind über den Fachhandel zu entsorgen.

 

Abfuhrtermine

Die jeweiligen Sammeltermine des Schadstoffmobils in Ihrer Gemeinde entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender (Kalenderform).

Falls der Termin in Ihrer Gemeinde nicht passt, können Sie auch in einer Nachbargemeinde anliefern.

 

Merkblätter

  • Icon Schadstoffhaltige Abfälle
  • Icon Problemmüll (gewerblich)

 

Restmüll

Hausmüllabfuhr

Restmüll ist das trotz Abfallvermeidung bei der Getrenntsammlung von Wertstoffen (Altpapier, Altmetall, Altglas, Bioabfall, Grünabfälle, Leichtverpackungen usw.) noch anfallende Abfallgemisch aus Haushalten (Hausrestmüll, Restsperrmüll) und Gewerbebetrieben (Gewerberestmüll).

Restmüll ist nach Maßgabe des § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz und gemäß Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen (§ 6 Abs. 2) der öffentlichen Entsorgungseinrichtung des Landkreises zu überlassen (Überlassungszwang). Hierzu ist jedes bewohnte Grundstück im Landkreis an die Hausmüllabfuhr anzuschließen. Die Mülltonnen werden vom Landkreis zur Verfügung gestellt. Die notwendige Größe der Mülltonne richtet sich nach der Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen bzw. nach der Art der Nutzung (§ 15 AWS).

Wir empfehlen die Mülltonnen (durch Beschriftung, Aufkleber oder Ähnliches) zu kennzeichnen um die eigenen Mülltonnen optisch von den Mülltonnen der Nachbarn zu unterscheiden. Verwechslungen – beim Zurückstellen der Mülltonnen - können somit auf einfache Weise ausgeschlossen werden.

Die Mülltonnen können alle 14 Tage zur Leerung bereitgestellt werden. Die Leerungstermine finden Sie auf dem jeweiligen Abfuhrkalender. Die Hausmüllgebühr richtet sich ausschließlich nach dem Behältervolumen (Volumentarif). Für die Auslieferung bzw. bei Änderungen des Tonnenbestandes fällt eine Bearbeitungsgebühr pro Vorgang an.

 

  • Icon Tonnenflyer
  • Icon Tonnenantrag
  • Icon Tonne wurde nicht geleert
  • Icon Behälterangebot

 

Wir möchten Sie über folgende Neuerungen im Bereich der Abfallwirtschaft informieren:

Die Abfuhrkalender für die Hausmüllabfuhr (Rest- /Biomüll, Papier/Kartonagen sowie den „Gelben Sack") im Landkreis (ohne Markt Ga.-Pa.) werden direkt an alle Haushalte versendet, d. h. jeder Haushalt bekommt seinen persönlichen Abfuhrkalender. Darüber hinaus sind die Abfuhrkalender über die Homepage des Landkreises (www.lra-gap.de) – nach Ortschaften -  oder über die Abfall App abrufbar. Der Versand an die Haushalte erfolgt einmalig voraussichtlich Ende November.

Eine weitere Neuerung betrifft die Gebührenbescheide für die Hausmüllabfuhr (ohne Markt Ga.-Pa.). Diese werden als Dauerbescheid zugestellt, da seit Einführung des „Volumentarifes" die jährliche Gebühr je Behälter gleich bleibend ist. Somit gilt der Veranlagungsbescheid unbefristet bis zu einer Änderung (z. B. Änderung der Behältergröße oder –anzahl). 

 

Speisereste

Privathaushalte

Seit 01.01.2014 liefert der Landkreis Garmisch-Partenkirchen seine Abfälle nicht mehr in die Kompostierung, sondern in die neu errichtete Biogasanlage der Gemeindewerke an der Kläranlage in Garmisch-Partenkirchen. Es ist seither möglich auch Speisereste aus Privathaushalten über die Biotonne zu entsorgen.

In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt jedoch darauf hin, dass die Madenbildung in der Biotonne durch Fleisch- und eiweißhaltige Speisereste erheblich begünstigt werden kann. Deshalb sollten entsprechende vorbeugende Maßnahmen unbedingt beachtet werden (siehe auch Merkblatt "Biomülltonne im Sommer").

 

Gewerbliche Anfallstellen

Küchen- und Speiseabfälle, die nicht in privaten Haushalten anfallen, sondern in gewerblichen Küchen (wie z. B. in Gaststätten und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung), dürfen nicht in die Biotonne (§ 4 Absatz 1 TierNebV). Hier anfallende Speisereste sind über eine private Fachfirma (Speiseresteentsorger) abfahren zu lassen. Gegenüber der kommunalen Restmüllabfuhr hat der gewerbliche Kunde dadurch den Vorteil einer flexibleren Leerungshäufigkeit (je nach Bedarf bzw. saisonale Schwankungen können besser berücksichtigt werden).

Entsorgungsfirmen

Eine Liste der Entsorgungsfirmen für Speise- und Lebensmittelabfälle können Sie hier einsehen und herunterladen.

  •  Icon Speiseabfälle_Lebensmittelabfälle

 

Sperrmüll

Was ist Sperrmüll?

Sperrmüll sind Gegenstände aus Haushalten, die aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichtes sowie ihrer Sperrigkeit nicht in ein 120 l-Abfallbehältnis passen. Dies sind hauptsächlich ausgedienter Hausrat wie Polstermöbel, Bodenbeläge, Teppiche, Matratzen, zerlegte Holzmöbel, diverser Hausrat usw. Bauabfälle aus An-, Aus- oder Umbauten wie z.B. Türen/Türrahmen, Fenster/Fensterrahmen, Dachrinnen, Rohrleitungen oder Umzäunungen fallen nicht unter den Begriff Sperrmüll.

 

Sperrmüllentsorgung auf Abruf

Im Jahre 1992 wurde im Landkreis Garmisch-Partenkirchen die Sperrmüllentsorgung auf Abruf eingeführt. Durch diese Abfuhr auf Abruf wurden nicht nur die in der Vergangenheit aufgetretenen erheblichen Beeinträchtigungen des Ortsbildes und Mißstände in den jeweiligen Gemeinden weitestgehend beseitigt, sondern es konnte zugleich auch den abfallrechtlichen Zielsetzungen durch eine nunmehr mögliche genaue Trennung von wirklichem Sperrmüll und Wertstoffen Rechnung getragen werden.

 

Wie funktioniert die Abholung von Sperrmüll auf Abruf ?

Der Bürger kann anhand einer Karte, die bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung erhältlich ist, die Abholung der Sperrmüll-Gegenstände zum nächstmöglichen Zeitpunkt anfordern. Die Abfuhr erfolgt in der Regel innerhalb der nächsten 4 bis 6 Wochen nach Antragstellung.

 

Wie oft kann die Sperrmüllentsorgung auf Abruf in Anspruch genommen werden und was kostet sie ?

Im Bedarfsfalle kann die Abfuhr auf Abruf von jedem Haushalt jährlich bis zu zweimal und einer Abfuhrmenge von bis zu maximal 3 cbm je Abfuhr in Anspruch genommen werden. Pro Abfuhr wird eine Pauschalgebühr von derzeit 35 EUR erhoben.

 

Welche Möglichkeiten zur zusätzlichen Sperrmüllentsorgung gibt es noch?

Sperrmüll kann - gegen Gebühr - jederzeit selbst oder durch Dritte zu den vom Landkreis Garmisch-Partenkirchen eingerichteten Sammelstellen während der üblichen Öffnungszeiten angeliefert werden.

Annahmemöglichkeiten bestehen derzeit bei den Müllumladestationen Mittenwald, Oberammergau und Schwaiganger.

 

Merkblatt

  • Icon Fragen zum Sperrmüll

 

Bei der Frage: Was entsorge ich wo? Hilft Ihnen unser Abfall-ABC oder die Übersicht über unsere Entsorgungsanlagen weiter.

 

Information zur Entsorgung von Corona-Schnelltests

Gemäß den Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen kann die Entsorgung von in privaten Haushalten, Betrieben und Institutionen bei der Schnell- und Selbsttestung anfallenden Abfällen in einem reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnis (z. B. dickwandiger Müllsack), bevorzugt mit Doppelsack-Methode über die Restmülltonne erfolgen, da der im Entsorgungsbereich des Landkreises Garmisch-Partenkirchen eingesammelte Restmüll direkt einer Siedlungsabfallverbrennungsanlage zugeführt wird. Auf keinen Fall dürfen diese Abfälle über die Papier-, Gelbe- oder Biotonne entsorgt werden. Sofern Tests mit positivem CoVid-Ergebnis zu entsorgen sind, empfehlen wir die hierbei anfallenden Testutensilien zusätzlich möglichst unmittelbar nach der erfolgten Diagnose und Dokumentation in einen Folienbeutel angemessener Größe zu geben und ausreichend mit geeignetem Desinfektionsmittel zu besprühen / zu benetzen und dicht zu verschließen.

Haben Sie Fragen zum Hausmüllgebührenbescheid oder zu den Hausmüllgefäßen (Rest- und Biomüll, Altpapier), dann wenden Sie sich bitte an unsere Service-Telefone 08821 / 751-337 oder -371.

Auskünfte zur Gelben Tonne erhalten Sie ausschließlich unter der Hotline 0800 / 5890242. 

 

Ansprechpartner/in

Wertstoffe
Ansprechpartner/in: Dietmar Steinmetz
Zimmer/Lage: E 101
Telefon: 08821 751-376
E-Mail: Dietmar.Steinmetz@LRA-GAP.de
 
Problemmüll
Ansprechpartner/in: Dietmar Steinmetz
Zimmer/Lage: E 101
Telefon: 08821 751-376
E-Mail: Dietmar.Steinmetz@LRA-GAP.de
 
Grüngut, Biomüll & Eigenkompostierung
Sperrmüll
Ansprechpartner/in: Christine Kern
Zimmer/Lage: E 103
Telefon: 08821 751-378
E-Mail: Christine.Kern@lra-gap.de
 

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