Kurzhinweise
Wir möchten Sie über folgendes im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft informieren:
Die Abfuhrkalender für die Hausmüllabfuhr (Rest- /Biomüll, Papier/Kartonagen sowie den „Gelben Sack") im Landkreis (ohne Markt Ga.-Pa.) werden im Laufe des Monats November direkt an alle Haushalte versendet, d. h. jeder Haushalt bekommt seinen persönlichen Abfuhrkalender. Darüber hinaus sind die Abfuhrtermine wie bisher über unsere Homepage abrufbar.
Die Gebührenbescheide für die Hausmüllabfuhr (ohne Markt Garmisch-Partenkirchen) wurden/werden als Dauerbescheid zugestellt, da seit Einführung des „Volumentarifes" die jährliche Gebühr je Behälter gleich bleibend ist. Somit gilt der Veranlagungsbescheid unbefristet bis zu einer Änderung (z. B. Änderung der Behältergröße oder –anzahl).
Einführung der "Gelben Tonne" zum 01.01.2021
(bereitgestellte "Gelbe Säcke" werden seit dem 01.01.2021 nicht mehr mitgenommen)
Warum wurde der Hausmüllbehälter nicht geleert?
Wenn am Tag der Hausmüllabfuhr die zur Leerung bereitgestellte Restmülltonne ungeleert an der Straße stehen bleibt, ist dies für die Bürgerin / den Bürger äußerst ärgerlich. In vielen Fällen sind die Tonnenbesitzer jedoch selbst dafür verantwortlich, denn bei groben Verstößen gegen die Entsorgungsregeln muss die Hausmüllabfuhr den Abfall nicht abfahren, so zum Beispiel bei stark überfüllten Mülltonnen oder bei zusätzlichen Tüten, Säcken oder vollgefüllte Kartons, die auf oder neben die Mülltonnen gestellt werden.
Grundsätzlich richtet sich die Müllgebühr nach dem Tonnenvolumen bei geschlossenem Deckel. Deshalb bittet der Landkreis die Bürgerinnen und Bürger – schon aus Gründen der Gebührengerechtigkeit – die Mülltonnen nur so weit zu füllen, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Fallen vorübergehend mehr Abfälle an, können hierfür Restmüllsäcke (70 l) bei den Gemeinden käuflich erworben werden. Restmüllsäcke sind allerdings keine Dauerlösung für die Entsorgung von Übermengen. In diesem Fall hilft nur eine größere Tonne. Überfüllte Restmülltonnen oder daneben bzw. darauf abgelagerter Müll verursachen zudem einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand bei der Entsorgung. Dies widerspricht dem Anliegen, dass Müllfahrzeuge den Verkehr möglichst wenig beeinträchtigen sollen. Ferner ist nicht ausgeschlossen, dass sich Müllwerker verletzen oder das Müllfahrzeug beschädigt wird.
Ein weiterer Grund für eine nicht geleerte Mülltonne kann auch deren unsachgemäße Befüllung sein. Jedoch bleiben Tonnen nur bei extremer „Fehlbefüllung" ungeleert stehen. Einmalige oder versehentliche Einzelstücke, die in der falschen Tonne landen werden in den meisten Fällen kulanter Weise mitgenommen. Wenn aber eine Restmülltonne so schwer ist, dass sie vom Müllwerker kaum bewegt werden kann, weil sich beispielsweise Bauschutt aus einer Wohnungsrenovierung darin befindet, dann bleibt sie stehen. Biomülltonnen, die als Restmülltonnen „missbraucht" werden, werden ebenso stehen gelassen, wie Biomülltonnen, in denen der Biomüll mittels „Bioplastiktüten" entsorgt wird. Kompost, der aufgrund von Störstoffen aus dem Biomüll verunreinigt ist, muss nämlich kostspielig als Restmüll entsorgt werden. Fehlbefüllungen bei den Papiertonnen und dem „Gelben Sack" werden in gleicher Weise behandelt. Ebenso ist ein Verdichten des Hausmülls, d.h. eine Reduzierung des Volumens durch Zusammenpressen nicht gestattet.
Auskünfte zur Hausmüllentsorgung erhalten Sie gerne durch die Abfallberatung.
Elektrospeicherheizgeräte
Elektrospeicherheizgeräte (sog. Nachtspeicheröfen) dürfen nicht zerlegt werden, da sie schadstoffhaltige Abfälle enthalten (Asbest, Chromat und PCB).
Die unzerlegten Geräte können kostenfrei an der Deponie Schwaiganger ( Geräte aus den Gemeinden außerhalb des Marktes Ga.-Pa. ) und der Müllumladestation Spichtinger ( nur Geräte die aus dem Markt Ga.-Pa. stammen ) angeliefert werden.
Bitte beachten Sie hierzu die näheren Informationen unter der Rubrik „Entsorgung“ Infoblätter !
Zufahrt der Müllabfuhr
In einigen Straßen kann es aufgrund der Straßenbreite und parkenden Fahrzeugen für die Müllfahrzeuge eng werden. Um eine reibungslose Abfuhr sicherzustellen, bitten wir Sie, die Abfallbehälter gut sichtbar am Straßenrand für die Müllabfuhr bis spätestens 06:00 Uhr bereitzustellen.
Nähere Informationen finden Sie unter „Entsorgung Infoblätter“.
Gebäuderückbau
In Gebäuden können einige Schadstoffe vorhanden sein. Bei einem Verdacht auf Schadstoffe soll auf jeden Fall ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Bauherr und Abbruchunternehmer sind für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.
Informationen hierzu unter „Entsorgung Infoblätter“.
Verwertung von Energiesparlampen
Bitte geben Sie sämtliche Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren an den Wertstoffhöfen ab. Diese Leuchtmittel enthalten giftiges Quecksilber und dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden.