Aktuell
Verhütungsmittelfonds
Seit 2020 besteht auch im Landkreis Garmisch-Partenkirchen die Möglichkeit zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen und Männer in Form des Verhütungsmittelfonds (vgl. Anlage).
Sie können mit uns Schwangerenberaterinnen einen Beratungstermin vereinbaren und eine Kostenübernahme für das ärztlich verordnete Verhütungsmittel beantragen. Der Antrag bei uns muss vor der Bezahlung des Verhütungsmittels erfolgen.
GAP-Flyer-Verhutungsmittelfonds.pdf
Siehe auch: https://www.lra-gap.de/de/verhuetungsmittel-fonds.html
Babyschreien und Schütteltrauma
Hier finden Sie Informationen des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) zum Thema Babyschreien und Schütteltrauma: https://www.fruehehilfen.de/grundlagen-und-fachthemen/babyschreien-und-schuetteltrauma/?contrast=0&bigfontsize=16
Elterngeld/Elternzeit
Das ElterngeldPlus soll es Müttern und Vätern erleichtern, Teilzeit zu arbeiten während sie Elterngeld beziehen. Die neuen Regelungen gelten für Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden.
Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus können miteinander kombiniert werden. Sowohl beim Basis-Elterngeld als auch beim ElterngeldPlus können Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten gehen.
Aus einem Basis-Elterngeld-Monat können zwei ElterngeldPlus-Monate gemacht werden. So können Sie, wenn Sie bereits im ersten Lebensjahr Ihres Kindes wieder mit Ihrer Erwerbstätigkeit beginnen, länger ElterngeldPlus beziehen.
Ab April 2024 gibt es eine Neuerung: Es kann nur noch max. 1 Monat bei Basis-Elterngeld-Bezug gleichzeitig von beiden Elternteilen bezogen werden. Zudem kan in den Lebensmonaten 13 und 14 kein Basis-Elterngeld gleichzeitig von beiden Elternteilen bezogen werden.
Die Einkommensgrenze beim Bezug von Elterngeld reduziert sich für Paare auf 200.00€ und für Alleinerziehende auf 150.000€.
Um Müttern und Vätern eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung zu ermöglichen, gibt es einen Partnerschaftsbonus. Diesen erhalten Sie, wenn sowohl Mutter als auch Vater zur gleichen Zeit für 2-4 Monate ihre Arbeitszeit auf 24 bis 32 Stunden pro Woche reduzieren. Auch Alleinerziehende profitieren vom Partnerschaftsbonus, wenn ihre Arbeitszeit für 2-4 Monate zwischen 24 und 32 Stunden beträgt.
Auf https://familienportal.de/ finden Sie einen Elterngeldrechner.
Die neuen Regelungen zur Elternzeit sehen vor, in Zukunft 24 der möglichen 36 Monate Elternzeit im Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag Ihres Kindes nehmen zu können. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Hierbei gilt: sollen Elternzeitabschnitte in dem Zeitraum zwischen erstem und drittem Lebensjahr genommen werden, muss die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Wollen Sie Elternzeitabschnitte zwischen dem 3. und 8. Geburtstag Ihres Kindes nehmen, müssen Sie Ihre Elternzeit spätestens 13 Wochen vor Beginn schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber anmelden.Bitte beachten Sie: Die Elternzeit muss verbindlich für die ersten zwei Lebensjahre festgelegt werden.
Bei Fragen rund um Elterngeld und Elternzeit können Sie sich gerne von uns beraten lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.familienwegweiser.de unter dem Stichwort ElterngeldPlus sowie auf der Webseite www.elterngeld-plus.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Den Antrag auf Elterngeld finden Sie hier.
Vertrauliche Geburt - Hilfe für schwangere Frauen in Not
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugenderweitert das Hilfespektrum für schwangere Frauen in besonderen Konfliktlagen: Neben dem Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym und sicher“ (Rufnummer 0800 4040020,rund um die Uhr erreichbar) kann auf der Internetseite www.geburt-vertraulich.de die Beratung auch per E-Mail und Chat anonym in Anspruch genommen werden.
„Wenn Frauen schwanger sind, Hilfe und Unterstützung benötigen – aber anonym bleiben wollen – ermöglichen wir ihnen verschiedene Wege zu unserem Hilfe- und Beratungssystem: Mit dem Hilfetelefon oder im persönlichen Gespräch – und nun auch per Email oder im Live-Internetchat mit einer qualifizierten Beraterin“, erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.
Seit 1. Mai 2014 stehen unter www.geburt-vertraulich.de wichtige Informationen zum Verfahren der vertraulichen Geburt, zu weiteren Hilfsangeboten und zum Hilfetelefon zur Verfügung. Ein barrierefreier Zugang ist sichergestellt, eine unmittelbare Kontaktaufnahme zum Hilfetelefon möglich. Mittels Suchfunktion nach Ort oder Postleitzahl können Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort einfach und schnell gefunden werden.
Nun bietet die Internetseite zusätzlich eine Online-Beratung. Schwangere Frauen können jetzt auch per E-Mail und im Einzel-Chat von speziell geschulten Fachkräften eine Erstberatung erhalten. Bei Bedarf wird an eine qualifizierte Beratungsstelle vermittelt. Barrierefrei und mehrsprachig – es gilt der gleiche Standard wie bei der telefonischen Beratung. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Das Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym und sicher“ ist unter der Rufnummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr erreichbar. Schwangere Frauen erhalten dort eine kostenlose qualifizierte Erstberatung und auf Wunsch eine Vermittlung an Beratungsstellen vor Ort.
Zu den neuen Regelungen des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt, das am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, gehört auch das Verfahren der vertraulichen Geburt. Schwangere Frauen mit Anonymitätswunsch erhalten eine umfassende, an ihrer individuellen Notsituation orientierte Beratung. Auf Wunsch kann das Kind medizinisch betreut geboren werden, ohne dass die Mutter ihre Identität preisgeben muss. Dabei wird das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung berücksichtigt. Hierzu dient ein Herkunftsnachweis, den das Kind ab Vollendung des 16. Lebensjahres einsehen kann.
Bayrisches Familiengeld
Das Bayerische Familiengeld gibt es seit dem 01. September 2018.
Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d.h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sind es 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind.
Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.
Einen gesonderten Antrag dafür gibt es nicht. Dieser ist im Antrag für Elterngeld integriert.
Es steht ein Servicetelefon unter 0931 32090929 zur Verfügung. Sie erreichen dieses von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr, am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien
Wenn Ihr Einkommen für die Familie nicht reicht, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kinderzuschlag (KIZ). Prüfen Sie mit dem KIZ-Lotsen, ob Ihre Familie die Voraussetzungen für den KIZ erfüllt.
Den KIZ-Lotsen finden Sie hier.
Formulare erhalten Sie unter www.familienkasse.de
Weitere Bildungs- und Teilhabeleistungen für einkommensschwache Familien
Seit August 2009 gibt es für Bezieher von Kinderzuschlag einmal pro Schuljahr 195€ (130€ für das erste Schulhalbjahr und 65€ für das zweite Schulhalbjahr) zusätzlich für notwendige Schul- und Unterrichtsmaterialien. Beantragen können Sie diesen beim Jobcenter oder beim Sozialamt.
Informationen zu weiteren Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten Sie auf der Seite www.familienkasse.de unter dem Stichwort „Kinderzuschlag“.
Familienwegweiser für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Zum Familienwegweiser geht es hier.
Kindergeld
Eltern erhalten für jedes Kind 250€ monatlich ab Geburt bis zum 18. Lebensjahr.
Die dazugehörigen Anträge auf Kindergeld finden Sie hier.