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    Ukraine-Hilfe

    Parallel hierzu können Sie auch hier weitere Informationen abrufen:

    www.lra-gap.de/de/kriegsfluechtlinge-ukraine.html 

     

    Koordinierungsgruppe-Ukraine im Landratsamt

    Um Unterbringungsmöglichkeiten im Landkreis zu koordinieren sowie aufenthalts- und ausländerrechtliche Fragen zu klären, wurde im Landratsamt eine „Koordinierungsgruppe-Ukraine" eingerichtet. Geleitet wird die Koordinierungsgruppe vom Leiter der Abteilung 2, Peter Berchtenbreiter. Erreichbar ist die Koordinierungsgruppe per E-Mail unter Koordinierungsgruppe-Ukraine@lra-gap.de. Wer im Landkreis Wohnraum für ukrainische Kriegsflüchtlinge zur Verfügung stellen möchte, schreibt zur einfacheren Bearbeitung bitte an diese E-Mail Adresse. Kurzfristige, unaufschiebbare Einzelfragen beantwortet Benedikt Bader telefonisch unter 08821 / 751-440.

    Hilfsleistungen (z.B. Geld- und Sachspenden, Sprachmittlerdienste oder Wohnungsangebote) können auch über die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter www.ukraine-hilfe.bayern.de gemacht werden.

    Leistungsbezug

    Die Flüchtlinge erhalten vor und nach der Registrierung sowie nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz Grundleistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Personen die unter den Beschluss des Europäischen Rates vom 3. März 2022 fallen und (vorerst) in privaten Wohnungen unterkommen, erhalten die Geldleistungen des notwendigen und notwendigen persönlichen Bedarfs der Regelbedarfsstufen 1, 2, 3 (in Wohnung lebend) bzw. 4, 5 und 6. Personen in Flüchtlingsunterkünften erhalten die Geldleistungen wie üblich.

    Ausländerrecht

    Sämtliche Personen, die unter die sogenannte Ukraine-Regelungen fallen, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für vorerst ein Jahr. Es besteht die Möglichkeit auf eine weitere Verlängerung auf drei Jahre. Jeder Person steht es frei, zusätzlich einen Asylantrag zu stellen. Dieser Aufenthaltstitel berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung. Die Erteilung des Aufenthaltstitels kann nur nach einer erfolgten Registrierung geschehen.

    Informationen zum Schutz vor Corona in ukrainischer Sprache

    Auf der Internetseite infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sind Informationsmaterialien in ukrainischer Sprache zum Schutz vor dem Coronavirus zu finden.

    Informationen für Familien aus der Ukraine

    Informationen für Familien aus der Ukraine sind bei der Familienförderung zu finden.

    Haustiere aus der Ukraine

    Nach einer Bewertung des zuständigen Friedrich-Loeffler-Instituts wird das Risiko einer Verschleppung der Tollwut bei Haustieren (Hund, Katze und Frettchen) aus der Ukraine als gegen Null eingestuft. Eine Isolierung der Tiere ist demnac nicht angezeigt, sofern keine besonderen Gründe vorliegen.

    Hunde, Katzen und Frettchen sind jedoch einem praktischen Tierarzt vorzustellen:

    1. Klinische Untersuchung der Tiere.
    2. Überprüfung der elektronischen Kennzeichnung (Mikrochip-Transponder). Setzen eines Mikrochips, falls keiner vorhanden.
    3. Tollwutimpfung bei impffähigen Tieren.
    4. Ausstellen eine EU-Heimtierausweises.

    Die Bayerische Tierärztekammer und der Bund der praktischen Tierärzte sind informiert.

     

     

    Informationen zum Schulbesuch für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine

    Eltern und Erziehungsberechtigte aus der Ukraine können sich ab sofort zu Fragen rund um das Thema Schulbesuch ihres Kindes bzw. ihrer Kinder an alle staatlichen Schulen im Landkreis wenden.

    Informationen für Personen, die geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine bei der schulischen Integration unterstützen wollen

    Für geflüchtete Kinder und Jugendliche werden an den Schulen sogenannte "Pädagogische Willkommensgruppen" eingerichtet. Sie bilden ein tages- bzw. wochenstrukturierendes Angebot, dessen konkrete Ausgestaltung von den örtlichen Gegebenheiten, aber auch von den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen abhängt (weitere Informationen auch unter: Pädagogische Willkommensgruppen für geflüchtete Kinder aus der Ukraine).
    Die "Pädagogische Willkommensgruppe" sollte von festen Bezugspersonen betreut werden. Hierfür kommen v. a. Lehrkräfte (auch aus der Ukraine), sonstiges pädagogisches Personal, Lehramtsstudierende, pensionierte Lehrkräfte, aber auch ehrenamtliche Kräfte aus dem Umfeld der Schule in Betracht. Falls Sie Interesse an einer derartigen Tätigkeit haben, wenden Sie sich zur Kontaktaufnahme bitte an eine staatliche Schule im Landkreis.

     

    Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine im Landkreis

    Der Sozialdienst kath. Frauen e.V. sowie die Caritas haben dezentrale Sammelstellen eingerichtet, an denen vor allem warme Kleidung, aber auch weitere Kleidung für die geflüchteten Menschen abgegeben werden kann.
    Die Annahmestellen sind ab sofort und für die nächsten zwei Wochen geöffnet:
    Oberammergau: Caritas-Kontaktstelle, Daisenbergerstr. 4, Freitag: 10.00 - 12.00 Uhr
    Mittenwald: Sozialdienst kath. Frauen e.V. / Caritas, Im Gries 7, Dienstag: 10.00 - 12.00 Uhr
    Garmisch-Partenkirchen:
    • Sozialdienst kath. Frauen e.V., Parkstr. 9: Montag - Donnerstag, 13.00 - 16.00 Uhr
    • Caritas, Bahnhofsstr. 14, Montag - Freitag 9.00 - 12.00 Uhr und Mittwochnachmittag, 12.00 - 16.00 Uhr
    Murnau: Mehrgenerationen-Haus, Dr.-August-Einsele-Ring 18, Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr

    Das Rote Kreuz nimmt im Kleiderladen „Die Kleiderretter" in der Bahnhofstr. 16 in Garmisch-Partenkirchen Spenden entgegen.

    Wer sich bei der Sortierung und Ausgabe der Kleidung oder für sonstige Unterstützung der Flüchtlinge ehrenamtlich engagieren möchte, kann sich an sowohl an Sozialdienst kath. Frauen e.V., die Caritas oder das Freiwilligenzentrum "Aufgeht's" wenden.
    www.skf-garmisch.de/aktiv-werden/ehrenamt.html oder telefonisch unter 08821 / 96672-0
    asyl-migration-gap@caritasmuenchen.de oder telefonisch 08821 / 77306000
    www.aufgehts-gap.de

    Wer den geflüchteten Menschen aus der Ukraine im Landkreis helfen möchte, kann gerne spenden unter:

    Spendenkonto des Lebenslust Garmisch-Partenkirchen e.V.
    IBAN: DE35 7035 0000 0011 4417 63
    BIC: BYLADEM1GAP
    Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen
    Stichwort: Ukraine-Nothilfe

     

    Hilfe für die Ukraine im Blauen Land:
    www.murnau.de/de/hilfe-fuer-die-ukraine.html

     

    Informationen des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

    Auswärtiges Amt - Aktuelle Situation in der Ukraine:
    www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR

    Bundesministerium des Innern und für Heimat - Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine:
    www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukraine-krieg.html

     

    News on Information on Resources supporting Ukrainian children’s right to education

    Link to the related news item https://www.coe.int/en/web/children/-/resources-supporting-ukrainian-children-s-right-to-education 

    Links to the information documents:
    Educational Resources for Ukrainian Children https://rm.coe.int/-/1680a5eaa0 (Ukrainian)

    Educational Resources for Ukrainian Children https://rm.coe.int/information-educational-sources-for-ukrainian-children-en-/1680a5ea9f (English translation)

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