Makler (Immobilien, Darlehen), Bauträger & Baubetreuer
Am 01.01.2020 ist die Änderung der Zuständigkeitsverordnung (GVBl. 2018, 550; 2015-1-1-V) in Kraft getreten.
Für den Vollzug der Erlaubnistatbestände aus § 34 c GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer) sind statt bisher die Kreisverwaltungsbehörden nunmehr die Industrie- und Handelskammern (IHKs) zuständig.
Mit Ausnahme der IHK Aschaffenburg haben die bayerischen IHKs beschlossen, dass diese Aufgabe einheitlich von der IHK für München und Oberbayern erledigt wird.
Prüfungsberichten und Negativerklärungen
Prüfungsberichte und Negativerklärungen bis einschließlich dem Berichtsjahr 2018 sind bei der jeweils für Ihren Betriebssitz zuständige Kreisverwaltungsbehörden einzureichen.
Alle Prüfungsberichte und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind bei der jeweils für Ihren Betriebssitz zuständige Industrie- und Handelskammern einzureichen.
Anträge auf die Erteilung eines Europäischen Berufsausweises für Immobilienmakler sind über das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) an die IHK für München und Oberbayern zurichten.
Alle wichtigen Informationen zum Zuständigkeitswechsel finden auch auf den Internetseiten der jeweils für Ihren Betriebssitz zuständige Industrie- und Handelskammern